Von welchen öffentlichen Stellen bekommen Unternehmer*innen Unterstützung, wenn sie Menschen mit Behinderung einstellen möchten?
Wenn Unternehmer*innen Menschen mit Behinderung beschäftigen möchten, bieten folgende Institutionen praktische Hilfen und Beratung an, zum Beispiel zu den Themen Einstellung, Ausbildung und behinderungsgerechter Ausstattung von Arbeitsplätzen:
Bundesagentur für Arbeit
Unternehmer können sich an den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit wenden. Neben der Vermittlung geeigneter Auszubildende oder Arbeitskräfte (mit Behinderung) berät die Agentur auch zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten. Bei der Besetzung von Akademiker*innenstellen kann der Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) Arbeitgeber fachkundig unterstützen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Agentur für Arbeit .
Integrationsämter
An ein Integrationsamt können sich sowohl Arbeitgeber*innen als auch schwerbehinderte berufstätige Menschen wenden. Integrationsämter bieten bundesweit vielfältige Beratungen und Unterstützungsleistungen an. Je nach individuellem Bedarf der behinderten Mitarbeiter*innen leisten Integrationsämter persönliche, technische oder finanzielle Hilfe im Einzelfall. Integrationsämter sind auch für den besonderen Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen zuständig. Über die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen finden Sie das zuständige Integrationsamt in Ihrer Nähe .
Integrationsfachdienst
Integrationsfachdienste arbeiten im Auftrag der Integrationsämter oder Rehabilitationsträger. Sie bieten Arbeitgeber*innen Informationen, individuelle Unterstützung und Begleitung bei unterschiedlichen Problemsituationen. Integrationsfachdienste sind im gesamten Bundesgebiet eingerichtet, in jedem Bezirk einer Agentur für Arbeit ist mindestens ein solcher Dienst vorhanden. Über die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen finden Sie den zuständigen Integrationsfachdienst in Ihrer Nähe .
Industrie- und Handwerkskammern
Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern beraten ihre Mitgliedsunternehmen zum Thema Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Die zuständigen Beraterinnen und Berater der Kammern informieren die Betriebe über rechtliche Gesichtspunkte, verweisen auf die Angebote und Aufgaben der Integrationsämter und Integrationsfachdienste und stellen den Kontakt zu unterstützenden Stellen her. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf dem Portal REHADAT .