Arbeitsplätze barrierefrei gestalten

Hände an einer Spezial-Tastatur.

Damit Inklusion im Unternehmen gelingen brauchen, müssen Gebäude und Arbeitsplätze barrierefrei gestaltet werden. Wie das gelingen kann, worauf Arbeitgeber achten müssen und Tipps zur Finanzierung erhalten Sie hier.

Unsere Gesellschaft wird immer älter und vielfältiger, deshalb gewinnt das Thema Barrierefreiheit an Bedeutung. Das gilt auch fürs Berufsleben. Für Menschen mit Behinderung ist ein barrierefreier Arbeitsplatz die Voraussetzung, um am Arbeitsalltag teilhaben zu können. Dank Barrierefreiheit können Rollstuhlfahrer*innen, Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen oder blinde Arbeitnehmer*innen ihre Aufgaben fachgerecht meistern und ihre Talente entfalten. Barrierefreiheit ist ausschlaggebend für die Selbstständigkeit des Einzelnen und sie ermöglicht, dass Menschen sich auf Augenhöhe begegnen können. Bislang ist etwas mehr als ein Viertel aller Unternehmen barrierefrei (Stand 2019).

 

Barrierefreiheit am Arbeitsplatz: Wer vorausschauend plant, zahlt nicht drauf

 

Unternehmen, die Gebäude und Arbeitsstätten barrierefrei planen und gestalten sorgen nicht nur dafür, dass Menschen hier besser arbeiten können – sie schaffen auch genau das richtige Umfeld für Innovationen. Bei der Umsetzung von Barrierefreiheit gibt es aber Herausforderungen. Viele Arbeitgeber befürchten, dass es teuer wird, wenn Gebäude oder andere Bereiche barrierefrei gemacht oder umgestaltet werden. Durch vorausschauende Planung können Investitionen in Barrierefreiheit aber günstig oder sogar kostenneutral sein. Ist dennoch ein finanzieller Mehraufwand nötig, so lohnt er sich. Schließlich profitieren von Barrierefreiheit alle Menschen und viele Firmen gewinnen durch die Investition in Barrierefreiheit neue Kunden.

 

Wie sollte ein barrierefreies Arbeitsumfeld aussehen?

 

Barrierefreiheit am Arbeitsplatz hat viel mit Zugänglichkeit zu tun. Menschen mit Behinderung sollen das Gebäude, ihre Arbeitsstätte aber auch Sanitäranlagen und andere Bereiche problemlos erreichen können. Dies geschieht zum Beispiel durch:

 

Der behindertengerechte Arbeitsplatz

 

An einem barrierefreien Arbeitsplatz braucht es Bewegungsfreiheit und genügend Platz für Wendemanöver mit einem Rollstuhl. Für Rollstuhlfahrer*innen ist es außerdem wichtig, dass sie ihren Schreibtisch bequem unterfahren können. Schalter, Möbel und technische Geräte sollten auch aus einer sitzenden Position zu erreichen sein. Das gilt nicht nur für Büros der Mitarbeiter*innen sondern auch für Besprechungsräume des Unternehmens. Von ergonomischen Möbeln und genügend Platz profitieren natürlich auch Kolleg*innen ohne Behinderung. Je nach Behinderung sind Sonderausrüstungen für die Arbeitsplätze notwendig.


Barrierefreie Arbeitsplatzausstattung und Technik

 

Moderne Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten sowie eine barrierefreie Arbeitsplatzausstattung sind eine große Erleichterung für viele Menschen mit Behinderung. Wenn Firmen darauf achten, ermöglichen sie ihren Mitarbeiter*innen Teilhabe am Berufsleben und selbstständiges Arbeiten. Für die Arbeit am Computer gibt es beispielsweise viele Hilfsmittel wie:

 

  • spezielle Eingabegeräte: Sondertastaturen, Mausersatzgeräte oder Spezialmäuse, Joysticks, Augensteuerung oder Spracherkenner.
  • Software: Sie bietet zum Beispiel direkte Spracheingabe, eine Bildschirmvergrößerung oder simuliert die Funktion von Maustasten.

Auch Kommunikationshilfen spielen im Arbeitsalltag eine große Rolle. Je nach motorischen Fähigkeiten oder Art der Behinderungen können Mitarbeiter*innen auf Kommunikationsgeräte mit Schrift, Braillezeichen und Symbolen oder Sprachcomputer zurückgreifen. Besonders wichtig ist natürlich auch im Berufsalltag das Internet für Informations- und Kommunikationszwecke. Durch barrierefreie Websites können es die meisten Menschen nutzen.

Barrierefreiheit am Arbeitsplatz – Was wird gefördert?

Für Firmen, die die Arbeitsumgebung ihrer Mitarbeiter*innen barrierefrei gestalten wollen, gibt es viele verschiedene Fördermöglichkeiten. Gefördert werden alle Arbeitsmittel, die für die behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes notwendig sind (zum Beispiel Computersysteme für blinde und sehbehinderte Menschen, spezielle Bürostühle, Hebewerkzeuge). Darüber hinaus werden auch Kosten für die Gestaltung des barrierefreien Zugangs zur Arbeitsumgebung gefördert (zum Beispiel Einbau einer Behindertentoilette, Bau von Rampen für Rollstühle). Die Förderung trägt bis zu 100 Prozent der Kosten. Das bezieht sich beispielsweise auf die Anschaffung, Wartung und Instandhaltung von Einrichtung, Technik und Hilfsmitteln. Doch auch Schulungen, in denen Mitarbeiter*innen lernen, verschiedene Hilfsmittel zu nutzen, werden bezahlt. 

 

Sind die technischen Arbeitshilfen stark personenbezogen (zum Beispiel Sehhilfen, Braillezeilen, Sicherheitsschuhe, auch spezielle Bürotische oder Bürostühle), beantragt der oder die Beschäftigte das Hilfsmittel selbst. Falls die Arbeitsmittel nur von einzelnen Beschäftigten gebraucht werden, kümmern diese sich selbst um den Antrag für Hilfsmittel. Wechseln sie den Arbeitsplatz, können sie diese behalten.

Ansprechpartner für die finanzielle Förderung sind die Integrationsämter, Rehabilitationsträger, die Agentur für Arbeit die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) oder in Einzelfällen auch die Krankenkassen (wenn es sich um Hilfsmittel der medizinischen Rehabilitation handelt, die privat und beruflich genutzt werden). 

 

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