Das wir gewinnt

Behindertengerechte Arbeitsplatzausstattung

Ein junger Mann in einem Elektrorollstuhl sitzt an einem Schreibtisch und arbeitet am Computer.

Hilfsmittel am Arbeitsplatz:
Übersicht zu Ansprechpersonen und möglichen Förderungen 

Wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin im Laufe seines Berufslebens eine Behinderung erwirbt oder krank wird, müssen evtl. entsprechende Anpassungen am Arbeitsplatz vorgenommen werden, damit die betreffende Person weiterhin beschäftigt werden kann. Das heißt Anpassungsbedarf.

  • Aber welche Hilfsmittel gibt es für Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz?
  • Wie kann die Arbeitsplatzausstattung für Schwerbehinderte aussehen?
  • Wer zahlt Hilfsmittel am Arbeitsplatz?

Wo gibt es Informationen zu behindertengerechten Arbeitsplätzen?

Die Integrationsämter fördern die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Dafür steht ihnen einen Teil aus dem Budget der Ausgleichsabgabe zur Verfügung.

Bei den jeweiligen Integrationsämter können Sie kostenlos einen technischen Beratungsdienst  in Anspruch nehmen. Diese beraten dazu wie man Arbeitsplätze behindertengerecht ausstattet. Darüber hinaus sind dort die Integrationsfachdienste ansässig.

Zur Webseite der Integrationsämter

Rehadat ist ein Informationsportal zur beruflichen Teilhabe. Zu Rehadat gehören verschiedene Informationsportale rund um das Thema Inklusion.

Auf dem Portal talentplus informiert Rehadat Arbeitgeber unter anderem zum Thema BEM . Außerdem finden Sie dort welche Hilfen im Arbeitsleben  gefördert werden. Außerdem finden Sie dort einen Link  zu einer Förderfinder App .

Zur Webseite von Rehadat

Die deutsche Rentenversicherung ist ein Rehabilitationsträger und zuständig bei Rehabilitationsfällen, die nach 15 Jahren Berufsleben passieren.

Die deutsche Rentenversicherung informiert Arbeitgeber*innen über das Betriebliche Eingliederungsmanagement. Es gibt auch ein kostenloses Servicetelefon, das Unternehmen berät: 0800 1000 4800

Zur Webseite der Deutschen Rentenversicherung

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) e. V. ist ein Zusammenschluss zur Förderung und Koordinierung der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.

Insbesondere für rechtliche Hintergründe und vertiefende Informationen empfehlenswert.

Zur Webseite der BAR

Das Informationsportal des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „einfach teilhaben “ stellt Informationen rund um das Thema Inklusion zur Verfügung.

Sie finden hier auch Informationen zur stufenweisen beruflichen Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell, zum betrieblichen Eingliederungsmanagement und zu Arbeitsassistenz. Die entsprechenden Gesetzestexte sind verlinkt und es gibt die Möglichkeit per Bürgertelefon Informationen zu erhalten.

Darüber hinaus informiert es auch zum Thema BEM .

Zur Webseite

Wenn Sie wissen möchten, welche Hilfsmittel gesundheitliche Einschränkungen kompensieren können, haben Sie die Möglichkeit sich bei der technischen Jugend- freizeit- und Bildungsgesellschaft gGmbH (tjfbg) zu informieren.

Die tjfbg vermittelt ausführliche Informationen über behinderungskompensierende Techniken und Technologien für Computer und Internet.

Zur Webseite der tjfbg

Der technische Beratungsdienst der Agentur für Arbeit hilft Ihrem Unternehmen, die passenden Arbeitsmittel und Hilfen auszuwählen. Die Berater*innen zeigen Ihnen, wie ein Arbeitsplatz an die Bedürfnisse behinderter Menschen angepasst werden kann. Die Beratungsstelle ist kostenlos telefonisch erreichbar unter: Tel.: 0800 4 555520.

Zur Webseite der Arbeitsagentur

Wer zahlt Hilfsmittel am Arbeitsplatz? Häufige Beispiele aus der Praxis und Fördermöglichkeiten

Grundsätzlich gibt es eine Reihe von Unterstützungsmöglichkeiten bei Anpassungsbedarfen. Dafür zuständig ist je nach individueller Situation (Wann und durch was ist die Behinderung entstanden?) das Integrationsamt/Inklusionsamt oder ein Rehabilitationsträger (vor allem Agentur für Arbeit, gesetzliche Unfallversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung). Als erste Anlaufstelle bietet sich allerdings das Integrationsamt/Inklusionsamt an. 

Gut zu wissen: Das Inklusionsamt/Integrationsamt kann in Eilfällen die Kosten übernehmen, wenn zum Beispiel die Weiterbeschäftigung ohne die Ausstattung gefährdet ist. Sie regeln dann auch die weiteren Zuständigkeiten.

Behinderungsgerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen und Umgebung

Wenn für eine*n Arbeitnehmer*in aufgrund einer Krankheit oder Behinderung Anpassungen beim Arbeitsplatz vorgenommen werden müssen, wird dies teilweise gefördert. Beispiele für die Anpassung des Arbeitsplatzes sind die folgenden:

  • die Ausrüstung eines Computerarbeitsplatzes mit einer Braillezeile für Menschen mit Sehbehinderung
  • Auffahrrampen für Rollstuhlfahrer*innen
Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen

Wenn die Kolleg*innen eine*n Mitarbeiter*in mit Schwerbehinderung während ihrer Arbeitszeit unterstützen, und so weniger Zeit haben ihrer eigentlichen Tätigkeiten nachzukommen, z. B.

  • indem sie ihren Kolleg*inneen auf Dienstreisen begleiten,
  • Texte vorlesen oder
  • Sachverhalte erklären,
können so außergewöhnliche Belastungen in Form der entsprechenden Personalkosten entstehen. Dafür müssen alle anderen Hilfsmöglichkeiten, z. B. die behindertengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes zuvor ausgeschöpft sein.
 
Beschäftigungssicherungszuschuss (BSZ) / Lohnkostenzuschuss
Der Arbeitgeber kann einen Beschäftigungssicherungszuschuss beantragen, wenn ein*e schwerbehinderte*r Beschäftigte*r für längere Zeit mehr als 30 Prozent weniger leisten kann, als es sein Arbeitsvertrag vorsieht.
 
Prämien zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements
Unternehmen, die ein BEM zum Beispiel in einer Inklusionsvereinbarung festlegen oder es zum Bestandteil des Gesundheitsmanagements machen, können eine Prämie erhalten. Das BEM sollte deutlich über den allgemeinen Anforderungen an Prävention liegen.
 
Berufliche Weiterbildung und Qualifizierung
Wenn ein*e Arbeitnehmer*in z. B. nach längerer Krankheit nicht auf den alten Arbeitsplatz zurück kann, kann er oder sie eine Weiterbildung oder Umschulung machen, um die Tätigkeiten zu ändern.
Gefördert werden reguläre Teilnahmegebühren betrieblicher und überbetrieblicher Weiterbildungen.
 
Persönliche Arbeitsassistenz
Eine Arbeitsassistenz wird ist eine Leistung für die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer mit Behinderung und wird auch von diesem eigens beantragt. Die persönliche Arbeitsassistenz kann selbst eingestellt werden oder über einen Dienstleister. Der Mensch mit Behinderung entscheidet dies selbst. Somit unterscheidet sie sich von den Leistungen für außergewöhnliche Belastungen. 
Die Assistenzkraft wird vom Beschäftigten mit Behinderung angeleitet. Zu den Tätigkeiten gehören Handreichungen, die die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter aufgrund seiner Behinderung nicht ausüben kann.

Zum Beispiel:
  • Vorlesen von Texten (bei Blindheit/Sehbehinderung)
  • Begleitung auf Dienstreisen (bei Blindheit/Körperbehinderung)
  • Überwinden von Hindernissen (Körperbehinderung, Blindheit)
  • Einscannen von Dokumenten
  • Gebärdensprachdolmetschen 

Der oder die Beschäftigte kann von seiner Arbeitsassistenz verlangen, dass diese eine Datenschutzerklärung unterschreibt. 
Wichtig: Gemäß BIH Empfehlung bedarf es einer ausdrücklichen Erklärung des Arbeitgebers/Dienstherrn, dass er mit dem Einsatz einer nicht von ihm angestellten betriebsfremden Assistenzkraft einverstanden ist.

Stand: Februar 2021

Diesen Beitrag haben wir in Kooperation mit unserem Partner erstellt: