Das wir gewinnt

„Krankenkassen sagen: Halte dich durch Sport gesund, aber bitte im Alltagsrollstuhl.“

Fachanwalt Christian Au unterstützt Mandant*innen mit Behinderung, die Hilfsmittel für den Sport benötigen, von den Krankenkassen aber oft abgewiesen werden. Im Interview erzählt er, was das mit der Professionalisierung des Behindertensports zu tun hat und wie man trotzdem zu einem Hilfsmittel kommen kann. 

Herr Au, Ich möchte unser Gespräch mit einer persönlichen Frage beginnen: Welche Rolle spielt Sport für Sie als Privatperson? 

Christian Au: Ich habe von Kindheit an viel Sport getrieben: Rollstuhlbasketball, Handbike-Marathons und jetzt Segeln. Wenn ich sportlich nicht immer schon so aktiv gewesen wäre, würde ich wahrscheinlich jetzt nicht hier sitzen, oder zumindest lange nicht so fit, wie Sie mich erleben. Man kann sagen: Durch Sport bin ich im Leben angekommen. Er ist essenziell für meine gesundheitliche Entwicklung gewesen.  

Als Fachanwalt für Sozialrecht vertreten Sie regelmäßig Menschen mit einer Behinderung, die eine Hilfsmittelversorgung zum Sport benötigen, diese aber von ihrer Krankenkasse abgelehnt bekommen haben.  

Genau. Ich versuche dabei zu helfen, dass Menschen sich so betätigen dürfen, wie ich es jahrzehntelang durfte. Als ich Kind und Jugendlicher war, bezahlten die Krankenkassen noch anstandslos einen Sportrollstuhl, weil Krankenkassen damals noch rechnen konnten und sich überlegt haben, wie viel Geld sie dadurch einsparen, dass sie ihren Kunden ermöglichen, fit zu bleiben. Diese Denkweise ist leider komplett verloren gegangen, stattdessen sagen die Krankenkassen heute, es sei die Eigenverantwortung der Versicherten, sich fit zu halten. Aber bitteschön nicht mit einer sportlichen Betätigung ihrer Wahl, sondern einer, für die der Alltagsrollstuhl reicht. Das ist komplett lebensfremd. 

Können Sie diese Haltung der Kassen nachvollziehen? 

Bevor ich mich als Anwalt selbstständig gemacht habe, habe ich viereinhalb Jahre lang für eine Krankenkasse gearbeitet und versucht, dort eine andere Denkweise zu etablieren. Ich wollte von innen heraus etwas verändern, zumindest ein bisschen. So richtig geklappt hat das aber nicht. Also habe ich mir gedacht: Okay, dann muss ich eben den Menschen auf der anderen Seite helfen. 

Christian Aus, Anwalt für Sozialrecht in Buxtehude, mittelalter Mann mit dunkelblonden Haaren und einem 5-Tage-Vollbart

Christian Au 

Christian Au kam 1974 mit Spina Bifida zur Welt. Seit 2004 ist er anwaltlich tätig, seit 2011 Fachanwalt für Sozialrecht. Nebenbei hält Au Vorträge und Seminare an Hochschulen, bei Bildungswerken und Verbänden. Ehrenamtlich engagiert er sich in Selbsthilfe- und Sportverbänden und war einige Zeit Behindertenbeauftragter in Buxtehude bei Hamburg, wo er mit seiner Frau und seinen beiden Töchtern lebt.

Mit dem Alltags-Rollstuhl kommt man überhaupt nicht gut über den Hallenboden voran. Und man kippt ständig um, weil ein Alltagsmodell kein Stützrad nach hinten hat, keine schräg gestellten Hinterreifen und so weiter.

Christian Au

Wieso hat sich die Position der Krankenkassen seit der Zeit Ihrer Kindheit so grundlegend verändert? 

Als ich Jugendlicher war, haben wir nicht nur die Rollstühle für den Rollstuhlbasketball von der Krankenkasse bewilligt bekommen, sogar die Fahrtkosten zum Training wurden uns durch eine Verordnung zum Rehasport bezahlt. Selbst die Übungsleiter konnten ihre Tätigkeit darüber ein Stück weit finanzieren. 

Mit der Professionalisierung des Behindertensports hat sich diese Praxis leider verändert. Die Krankenkassen sind immer mehr auf den Trichter gekommen zu sagen: „Das, was ihr da macht, ist kein Rehasport mehr.“ Zu einem gewissen Grad stimmt das ja auch. Der Fehler ist nur, dass die Krankenkassen nicht unterscheiden zwischen einem Profi, der in der ersten Bundesliga spielt und einem Sportler, der sich ein bis zwei Mal pro Woche körperlich betätigen möchte. Damit ist der Breitensport von Menschen mit Behinderung gleich mit unter die Räder gekommen. 

Wie groß ist denn im Beispiel des Rollstuhls der Unterschied, ob ich einen Sport in einem dafür gefertigten Gefährt oder einem bewilligten Alltagsmodell ausübe? 

Enorm. Sport muss doch Spaß machen. Und mit dem Alltags-Rollstuhl kommt man überhaupt nicht gut über den Hallenboden voran. Und man kippt ständig um, weil ein Alltagsmodell kein Stützrad nach hinten hat, keine schräg gestellten Hinterreifen und so weiter. 

Und wo ziehen die Krankenkasse dann die Linie zwischen Breitensport und Leistungssport? 

Oft haben wir die Situation, dass die Krankenkassen meine Mandanten googeln und schauen, in welcher Liga sie spielen. Und selbst wenn es die fünfte Liga ist, wird gesagt: „Das entspricht einem regulären Ligabetrieb, das ist ja fast professionell, das fördert die Krankenkasse nicht.“ Mit so einem Unsinn mussten wir uns früher nicht herumschlagen. Da haben wir die Hilfsmittel erhalten, die wir für unsere Sportart brauchten und fertig. Das Problem aus Sicht der Kassen ist allerdings, dass ein Sport-Hilfsmittel für den Breitensportler genauso teuer ist wie das für den Profi. 

Eigentlich wird die Basis für Spaß an Sport und eine gesunde Entwicklung insgesamt doch nicht erst im Wettkampfbetrieb, sondern im Kindealter gelegt – so wie bei Ihnen. Müssten Krankenkassen das nicht fördern? 

Ja, gerade bei Kindern und Jugendlichen versuchen wir deshalb auch wieder die Brücke zu den Krankenkassen zurückzuschlagen. Die Teilnahme am Schulsport nämlich ist nach einem Urteil des Bundessozialgerichts ein Grundbedürfnis. Wenn wir also belegen können, dass ein spezielles Hilfsmittel für diese Teilnahme unerlässlich ist, besteht eine Chance auf Krankenkassen-Finanzierung. 

Gibt es noch einen anderen Finanzierungsweg für Sport-Hilfsmittel außer den über die Krankenkasse? 

Ja, über die Eingliederungshilfe. Da kommen dann die regionalen Fachämter ins Boot [Welches Fachamt in welcher Kommune zuständig ist, wissen u.a. die Beratungsstellen der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung, Anm. d. Red.]. Die Eingliederungshilfe zielt als Instrument nämlich genau darauf ab, im Bereich der Freizeitgestaltung soziale Teilhabe zu ermöglichen. 

Und ist dieser Weg für Ihre Mandant*innen aussichtsreicher? 

Grundsätzlich ist es erst einmal ein anderer. Die Eingliederungshilfe gibt Steuergeld aus, ist deshalb einkommens- und vermögensabhängig. Diesbezüglich gibt es aber gute Nachrichten: Seit 2020 sind die Grenzen in der Vermögens- und Einkommensregelung deutlich gestiegen. 

Können Sie Zahlen nennen? 

Man darf inzwischen rund 35.000 Euro brutto im Jahr verdienen und bis zu 61.000 Euro Vermögen auf dem Sparbuch haben, ohne dass man zu den Kosten eines Sport-Hilfsmittels hinzugezogen wird. Erst wenn man diese Summen überschreitet, muss man sich an den Kosten beteiligen. In dieser Ausgestaltung ist die Eingliederungshilfe eine enorme Hilfe für viele Menschen mit Behinderung geworden. Gerade wenn man bedenkt, dass auch immer mehr Menschen ohne Behinderung an vielem nicht teilhaben können, beispielsweise weil durch die steigenden Lebenshaltungskosten nichts mehr von ihrem Einkommen übrigbleibt. Ich finde, wir müssen im Sinne der Inklusion Teilhabe ganzheitlich betrachten und auch Menschen miteinbeziehen, die aus anderen Gründen als einer Behinderung drohen, sozial abgehängt zu werden. 
Handbiker mit Helm und dunklem, kurzärmeligen Sportdress auf der Strecke beim Hamburg-Marathon
Christian Au beim Hamburg-Marathon. Er sagt: "Sport ist essenziell für meine gesundheitliche Entwicklung gewesen".

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