Das wir gewinnt
Ein Mann mit Behinderung richtet die Tischdeko in einem Restaurant.
Ein junger Mann mit Downsyndrom steht über einen Cafetisch gebeugt. Er trägt eine Schürze und sortiert Speisekarte und Zuckerstreuer.
Ein junger Mann mit Downsyndrom steht über einen Cafetisch gebeugt. Er trägt eine Schürze und sortiert Speisekarte und Zuckerstreuer.

Ausbildung für Menschen mit Behinderung

Ausbildung für Menschen mit Förderbedarf: Eine große Chance für Unternehmen

In Zeiten des demographischen Wandels fragen sich Unternehmen, wie sie ihren wirtschaftlichen Erfolg sichern können. Eine Antwort: Indem sie gute Mitarbeiter langfristig an sich binden. Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, ist es deshalb wichtig, auch die Potenziale von Menschen mit Behinderung oder Förderbedarf zu nutzen. In der Gesellschaft und der Arbeitswelt kommt es eben auf jeden an. Firmen sollten jedoch nicht nur die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im Blick haben, sondern auch ihre Ausbildung. Sie ist eine große Verantwortung und Chance zugleich.

Aus Azubis werden loyale Mitarbeiter*innen

Unternehmen gewinnen durch ihr Engagement sehr loyale und motivierte Mitarbeiter*innen. Jugendliche mit Behinderungen oder Förderbedarfen binden sich erfahrungsgemäß gerne lange an ihren Ausbildungsbetrieb. Der Vorteil: Betriebe bilden für ihre eigenen Bedürfnisse aus und verlieren die jungen Fachkräfte nicht sofort wieder an andere Firmen. Die Berufsausbildung für Jugendliche sollten Betriebe inklusiv gestalten. Damit knüpfen sie an die gute Arbeit von allgemeinbildenden Schulen an, in denen junge Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf lernen.

Vielen Betrieben fehlen aber Kontakte und die Erfahrung mit Angestellten mit Behinderung. So erklärt sich auch, dass Arbeitgeber*innen mitunter befürchten, dass Bewerber*innen nicht leistungsfähig genug und dem Berufsleben nicht gewachsen sind. Und sie scheuen sich erst recht davor diese auszubilden.

 

Auszubildende mit Behinderung: Viel Beratung und Zuschüsse für Betriebe

Betriebe wissen oft auch nicht gut über barrierefreie Arbeitsplätze Bescheid. Um Arbeitgeber*innen, aber auch potenziellen Auszubildenden Vorbehalte zu nehmen, ist es mitunter sinnvoll, sich vorab bei einem Praktikum kennenzulernen. So können Bewerber*innen zeigen, was sie können und herausfinden, ob eine Ausbildung das Richtige für sie ist. Damit Arbeitgeber*innen der Verantwortung als Ausbilder*innen gewachsen sind, gibt es viele Informations- und Unterstützungsangebote. Sie bekommen zum Beispiel diverse Zuschüsse, wenn sie Arbeits- oder Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderung schaffen.




Ausbildung mit Behinderung: Ein Erfolgreicher Berufsstart für Nesrin

Nesrin Bektas bewarb sich drei Jahre lang erfolglos, bis sie endlich eine Ausbildungsstelle fand. Der Grund: Nesrin ist behindert, sie hat eine angeborene Gelenkkrankheit. Doch sie gab nicht auf, verschickte zahlreiche Bewerbungen und konnte schließlich beim Bewerbungsgespräch in der Kanzlei Dr. Voßmeyer Dommermuth und Partner in Duisburg überzeugen. Sie erzählt von ihren Erfahrungen und gibt Einblicke in ihren Lebensalltag als Steuerfachgehilfin.

Finanzielle Unterstützung

Junge Menschen, die ins Berufsleben starten, bekommen Unterstützung und Informationen von der Bundesagentur für Arbeit oder vom Jobcenter. Dabei geht es um Berufsberatung, Berufsorientierung, Berufsvorbereitung und Berufsausbildung. Die Bundesagentur für Arbeit fördert auch Betriebe, die behinderte oder schwerbehinderte Menschen ausbilden oder beschäftigen. Finanzielle Zuschüsse gibt es zum Beispiel für:

Die Einstiegsqualifizierung

Eine Einstiegsqualifizierung (EQ) bietet Jugendlichen die Möglichkeit eines sechs- bis zwölfmonatigen bezahlten Betriebspraktikums. So können die Jugendlichen einen Beruf gut kennenlernen und können im Unternehmen ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen. Das erhöht die Chancen, vom Betrieb für einen Ausbildungsplatz angeboten zu bekommen. Das Programm richtet sich an Jugendliche unter 25 Jahren, die schlechte Aussichten auf eine Ausbildung haben. Davon profitieren zum Beispiel auch junge Menschen, die lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind. Werden sie nach dem Praktikum als Azubis übernommen, dürfen sie die Ausbildung sogar verkürzen. Arbeitsagentur oder Jobcenter erstatten Unternehmen einen Zuschuss zur Vergütung der Einstiegsqualifizierung von bis zu 243 Euro pro Monat (zuzüglich eines pauschalen Anteils an der Sozialversicherung).

Die Ausbildungsvergütung

Für Auszubildende mit Behinderung bekommen Arbeitgeber*innen einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung. Voraussetzung dafür: Die Azubis können die Ausbildung sonst nicht erfolgreich durchlaufen. Die Zuschüsse betragen monatlich maximal 60 Prozent, bei schwerbehinderten Menschen 80 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung. In Ausnahmefällen sind Zuschüsse in Höhe der gesamten Ausbildungsvergütung für das letzte Ausbildungsjahr möglich. Übernimmt der Betrieb die Auszubildenden nach erfolgreichem Abschluss, ist ein Eingliederungszuschuss in Höhe von bis zu 70 Prozent des Gehalts möglich. Diese Förderung gibt es für ein Jahr.

Die Assistierte Ausbildung

Das Ausbildungsmodell funktioniert eigentlich wie eine „normale“ duale Ausbildung. Die Azubis arbeiten im Betrieb und bekommen eine Ausbildungsvergütung. Außerdem besuchen sie die Berufsschule. Hinzu kommt aber nun ein dritter Partner: ein regionaler Bildungsträger. Er unterstützt Auszubildende und Arbeitgeber*innen mit individuellen Vorbereitungs- und Hilfsangeboten. Dazu gehören zum Beispiel: Bewerbungstrainings, Praktika in der Vorbereitungsphase, Nachhilfe und persönliche Beratung. Die Betriebe bekommen Hilfe bei der Verwaltung, Organisation und Durchführung der Ausbildung. Bei regelmäßigen Gesprächen zwischen allen, die an der Ausbildung beteiligt sind, werden mögliche Schwierigkeiten frühzeitig erkannt und Lösungen gefunden. Die Assistierte Ausbildung ist für Jugendliche gedacht, die Schwierigkeiten beim Übergang von der Schule in den Beruf haben. Dazu gehören zum Beispiel Menschen mit Behinderung, Lernbeeinträchtigte, sozial Benachteiligte, junge Alleinerziehende oder geduldete Ausländer*innen. Die Maßnahme wird komplett von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter getragen.

Wichtige Anlaufstellen für Betriebe

Das Integrationsamt berät und informiert Betriebe rund um alle Fragen, die im Zusammenhang mit der Beschäftigung und Ausbildung schwerbehinderter Menschen auftreten.

Hier geht es zur Website der Integrationsämter .

Das Unternehmernetzwerk Inklusion ist ein arbeitgeberorientiertes Beratungsprojekt zur Verbesserung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen. Es wird von der Bundesarbeitsgemeinschaft ambulante berufliche Rehabilitation e.V. durchgeführt. Ziel ist es, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen für die Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung zu sensibilisieren und für mehr Inklusion zu gewinnen.

Hier geht es zur Website des Unternehmernetzwerks Inklusion.

Integrationsfachdienste (IFD) begleiten und beraten schwerbehinderte Menschen oder vermitteln sie in Arbeit. Die IFDs unterstützen auch Schwerbehinderte, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, damit sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung finden. Sie unterstützen Angestellte in der Wiedereingliederungsphase, in der Einarbeitungszeit und auch darüber hinaus. Sie informieren und beraten Vorgesetzte oder sprechen mit Kolleg*innen über die Auswirkungen einer Behinderung. Sie informieren aber auch Arbeitgeber*innen über finanzielle Fördermöglichkeiten, Barrierefreiheit oder Reha-Maßnahmen. Außerdem beantworten sie Fragen zur Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Die Integrationsfachdienste arbeiten im Auftrag von Integrationsämtern, Agenturen für Arbeit und anderen Rehabilitationsträgern.

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