Das wir gewinnt

Häufige Fragen

Antwort von Jörg Bungart:

Unterstützte Beschäftigung …

ist ein wertegeleitetes, inklusives und personenzentriertes Konzept zur Teilhabe am Arbeitsleben. Das Motto lautet „erst platzieren, dann qualifizieren“.

gilt unabhängig von Art und Schwere einer Behinderung. 

setzt an den Stärken, Interessen, Potenzialen und Teilhabewünschen der Person an und berücksichtigt die betrieblichen Bedarfe, Anforderungen, Möglichkeiten und Rahmenbedingungen, mit dem Ziel, passgenaue Arbeitsplätze zu entwickeln.

zielt auf dauerhafte und leistungsangemessene bezahlte Arbeit in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes, auch dann, wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht erreicht werden kann.

umfasst die berufliche Orientierung und Vorbereitung, die Praktikums-, Qualifizierungs- und Arbeitsplatzakquise, die Qualifizierung im Betrieb (Job Coaching am Arbeitsplatz), die Vermittlung sowie die langfristige Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses.

wird in verschiedenen Handlungsfeldern genutzt, wie im Übergang Schule - Beruf, im Übergang Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, bei Rückkehr in Beschäftigung, Berufsbegleitung und Arbeitsplatzsicherung.

greift auf, dass die Lebensbereiche Arbeit, Wohnen und Freizeit ganzheitlich zu berücksichtigen sind.

eröffnet Wahlmöglichkeiten und stärkt die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, um ihnen damit eine inklusive Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.

Ein Fachdienst bzw. Job Coach begleitet den Unterstützungsprozess in Abstimmung mit allen Beteiligten.

Der Begriff "Unterstützte Beschäftigung" ist die Übersetzung der amerikanischen Bezeichnung Supported Employment und hat europaweite Verbreitung gefunden.

Das Konzept "Unterstützte Beschäftigung" basiert auf europaweit vereinbarten Standards und setzt die Ziele der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen um.

Teile des Konzepts der Unterstützten Beschäftigung sind seit 2009 in § 55 SGB IX bundesweit gesetzlich geregelt.

Weitere Informationen unter www.bag-ub.de und www.bar-frankfurt.de/fip.html .

Direkten Link zu diesem Artikel kopieren:

War die Antwort hilfreich?

Wenn Unternehmer*innen Menschen mit Behinderung beschäftigen möchten, bieten folgende Institutionen praktische Hilfen und Beratung an, zum Beispiel zu den Themen Einstellung, Ausbildung und behinderungsgerechter Ausstattung von Arbeitsplätzen:

Bundesagentur für Arbeit

Unternehmer können sich an den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit wenden. Neben der Vermittlung geeigneter Auszubildende oder Arbeitskräfte (mit Behinderung) berät die Agentur auch zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten. Bei der Besetzung von Akademiker*innenstellen kann der Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) Arbeitgeber fachkundig unterstützen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Agentur für Arbeit .

Integrationsämter

An ein Integrationsamt können sich sowohl Arbeitgeber*innen als auch schwerbehinderte berufstätige Menschen wenden. Integrationsämter bieten bundesweit vielfältige Beratungen und Unterstützungsleistungen an. Je nach individuellem Bedarf der behinderten Mitarbeiter*innen leisten Integrationsämter persönliche, technische oder finanzielle Hilfe im Einzelfall. Integrationsämter sind auch für den besonderen Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen zuständig. Über die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen finden Sie das zuständige Integrationsamt in Ihrer Nähe .

Integrationsfachdienst

Integrationsfachdienste arbeiten im Auftrag der Integrationsämter oder Rehabilitationsträger. Sie bieten Arbeitgeber*innen Informationen, individuelle Unterstützung und Begleitung bei unterschiedlichen Problemsituationen. Integrationsfachdienste sind im gesamten Bundesgebiet eingerichtet, in jedem Bezirk einer Agentur für Arbeit ist mindestens ein solcher Dienst vorhanden. Über die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen finden Sie den zuständigen Integrationsfachdienst in Ihrer Nähe .

Industrie- und Handwerkskammern

Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern beraten ihre Mitgliedsunternehmen zum Thema Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Die zuständigen Beraterinnen und Berater der Kammern informieren die Betriebe über rechtliche Gesichtspunkte, verweisen auf die Angebote und Aufgaben der Integrationsämter und Integrationsfachdienste und stellen den Kontakt zu unterstützenden Stellen her. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf dem Portal REHADAT .

Personalkompass Inklusion für Arbeitgeber und Personalabteilungen

Der „Personalkompass Inklusion“ ist ein Leitfaden zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Die Publikation ist Teil des REHADAT-Projektes und informiert über Fördermöglichkeiten und die behinderungsgerechte Umgestaltung von Arbeitsplätzen. Auch Beispiele aus der Praxis werden vorgestellt. Auf dem Portal REHADAT können Sie das PDF kostenlos herunterladen. 
 

Direkten Link zu diesem Artikel kopieren:

War die Antwort hilfreich?

Antwort von Silke Gabrowitsch:

Vor 20 Jahren haben engagierte Unternehmer*innen mit „Perspektiva“ ein Netzwerk in Fulda gegründet, um jungen Menschen, die auf sich allein gestellt keinen Arbeitsplatz finden würden, eine Perspektive zu geben. Inzwischen machen über 100 Unternehmen aus der Region mit, die in den vergangenen zwei Jahrzehnten rund 250 Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen Arbeitsplatz oder eine Ausbildung auf dem Ersten Arbeitsmarkt ermöglicht haben. 

Perspektiva kooperiert eng mit der Arbeitsschule Startbahn mit einem gemeinsamen Berufswegekonzept, welches Jugendliche individuell auf eine künftige Ausbildung vorbereitet und in Praktika vermittelt. Ziel ist die Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Zu unserem Netzwerk gehören neben den Unternehmern unter anderem auch die Arbeitsagentur, die Kammern, die kommunale Politik und Verwaltung, das Schulamt und die Liga der freien Wohlfahrtspflege. 

Auch wenn die Gegebenheiten je nach Region und Größe in den einzelnen Kommunen unterschiedlich sind, so können wir doch einige Tipps weitergeben, wie erfolgreiche Netzwerkbildung für die Ausbildung von jungen Menschen mit Förderschul- oder mäßigem Hauptschulabschluss gelingen kann:

Chefs mit Herzblut gewinnen, die sich aktiv gesellschaftlich einsetzen wollen: Unternehmer*innen, die das Thema zur Chef*innensache machen und sich für junge Menschen einsetzen wollen, sind das Fundament des Netzwerks.

Persönliche Begegnungen zwischen Unternehmer*innen und jungen Menschen schaffen: Ob bei öffentlichen Veranstaltungen mit Bier und Bratwurst, ob durch Praktika oder bei Fachgesprächen in offenen Runden: Wenn sich Unternehmer*innen und junge Menschen mit Behinderung oder Lernschwierigkeit persönlich begegnen, steigt die Chance der jungen Menschen auf einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz. 

Individuelle Begleitung der Jugendlichen: Es ist wichtig, den einzelnen Jugendlichen die Zeit zu geben, die sie zur Vorbereitung brauchen. Ebenso wichtig ist es, ihnen auch während der Ausbildung als verlässliche Begleiter zur Seite zu stehen. Das stärkt das Selbstbewusstsein der jungen Menschen. Sie wachsen dadurch zu engagierten Mitarbeiter*innen für die Unternehmen heran. 

Öffentlichkeitsarbeit: In unserer Region gehört es für Unternehmer*innen mittlerweile zum „guten Ton“, sich für Jugendliche mit Behinderung oder Lernschwierigkeiten zu engagieren. Das ist nur ein Resultat unserer stetigen Öffentlichkeitsarbeit für das Thema. Dabei geht es vor allem auch darum, Erfolgsgeschichten öffentlich zu machen und Vorteile herauszustellen. 

Mittler sein für Kontakte und fachlichen Input holen: Nicht jede*r Unternehmer*in kennt sich von vorneherein mit dem Thema Behinderung aus. Deshalb ist es wichtig, Informationen über Förderung und Angebote anderer Stellen weiterzugeben. 

Damit ein Netzwerk lebendig bleibt, müssen die Kontakte dauerhaft gepflegt werden.

Direkten Link zu diesem Artikel kopieren:

War die Antwort hilfreich?

Antwort von Birgit Gräf-Schmaljohann:

Dass schwerbehinderte Mitarbeiter*innen „unkündbar“ sind, ist ein weit verbreitetes Vorurteil. Allerdings müssen Arbeitgeber*innen vor einer Kündigung die Zustimmung beim Integrationsamt einholen. Mit dem besonderen Kündigungsschutz soll gewährleistet werden, dass Schwerbehinderte und Gleichgestellte gegenüber anderen Mitarbeiter*innen nicht benachteiligt werden.

Das Integrationsamt prüft nur, ob ein Zusammenhang zwischen der Behinderung und dem Kündigungsgrund besteht. Die Zustimmung des Integrationsamtes bedeutet nicht, dass die Kündigung als solche rechtlich wirksam ist, darüber entscheiden Arbeitsgerichte.

Zustimmungsfrei ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses u.a.:

Bei einer Kündigung vonseiten des*der Beschäftigten.
Bei einem einvernehmlichen Aufhebungsvertrag.
Bei Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses .
Wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung ohne Unterbrechung noch nicht länger als sechs Monate besteht.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal TalentPlus

Direkten Link zu diesem Artikel kopieren:

War die Antwort hilfreich?

Antwort von Christoph Metzler:

Zuerst gilt es, Ihre regulären Stellenausschreibungen im Internet und Printformaten zu überprüfen. Sprechen Sie explizit an, dass Sie offen für Bewerbungen von Menschen mit Behinderung sind? Erwähnen Sie Maßnahmen, wie Sie bereits heute Menschen mit Behinderung unterstützen, gleichberechtigt Teil Ihres Teams zu sein? Und falls Sie noch keine Mitarbeiter*innen mit Behinderung haben: Was planen Sie, um die Bedürfnisse von Fachkräften mit Behinderung in Ihrer Personalarbeit zu berücksichtigen?

Danach gilt es zu überprüfen, ob weitere Rekrutierungswege gegangen werden können. Klassische Partner sind dabei jene Bildungseinrichtungen, die Menschen mit Behinderung als Zielgruppe haben. Das sind in der Regel Berufsbildungswerke bei einer Erstausbildung und Berufsförderungswerke bei einer Umschulung. Suchen Sie im Internet die nächsten Adressen, machen Sie sich selbst einen Eindruck vor Ort und bieten Sie Stellen und Praktika für Absolvent*innen an.

Sehr hilfreich können nicht zuletzt auch persönliche Kontakte sein. Gehen Sie zu den örtlichen Sportgruppen für Menschen mit Behinderung und nehmen Sie weiterhin Kontakt zu Selbsthilfeinitiativen vor Ort auf. Ja, das mag für Sie erst einmal ungewohnt sein, aber diese Organisationen sind bestens vernetzt. Und vergessen Sie nicht im Unternehmen offen zu sagen, dass Sie Fachkräfte mit Behinderung suchen und sich über Empfehlungen freuen! Wenn sich Ihre Bereitschaft herumspricht, wird auch die Zahl der Initiativbewerberbungen steigen.

Direkten Link zu diesem Artikel kopieren:

War die Antwort hilfreich?