Monitoringstelle zur UN-Konvention

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2017 hat die Monitoringstelle zur UN-Behindertenkonvention das Positionspapier „Inklusive Bildung ist ein Menschenrecht - Warum es die inklusive Schule für alle geben muss“ vorgelegt. Darin bescheint die Monitoringstelle, dass es funktionierende Inklusion im deutschen Schulwesen gibt – allerdings noch nicht überall und nicht in ausreichendem Maße. Sie plädiert dafür, nach den hitzigen Debatten der letzten Jahre die Diskussion über inklusive Schule wieder sachlich und konstruktiv zu führen. Das Menschenrecht auf inklusive Bildung sei nicht in Frage zu stellen. Deshalb sollten die Bundesländer Gesamtkonzepte zum Aufbau eines inklusiven Schulsystems erstellen. Gesetze und Rechtsvorschriften sollten entsprechend weiter entwickelt werden.

Bereits 2014 hatte die Monitoringstelle die Studie „Inklusive Bildung: Schulgesetze auf dem Prüfstand“ herausgegeben und festgestellt: Die Bemühungen zur Implementierung der UN-Behindertenrechtskonvention unterscheiden sich in den Bundesländern stark. Bis 2014 erfüllte kein Bundesland alle Kriterien der UN-BRK.

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Artikel 24 der UN-BRK

Dieser Artikel der Behindertenrechtskonvention stellt sicher, dass Menschen nicht wegen einer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden dürfen. Alle Kinder und Jugendliche sollen gleichberechtigt Zugang zu inklusiver, hochwertiger und unentgeltlicher Schulbildung haben.

Parallelbericht

Die BRK-Allianz, ein breites Bündnis von Organisationen der Zivilgesellschaft, hat 2013 einen Ersten Bericht zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland vorgelegt. Darin geht es um die Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderungen in Deutschland sowie den Stand der Verwirklichung ihrer Menschenrechte.

UNESCO Kommission

In Kooperation mit der Aktion Mensch hat die Deutsche UNESCO Kommission 2014 die Publikation „Inklusion: Leitlinien für die Bildungspolitik“ herausgegeben. Sie geben einen Überblick über das Konzept der inklusiven Bildung auf internationaler Ebene sowie vorhandene völkerrechtliche Instrumente.