Nationaler Aktionsplan
Zusammenfassung
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Herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Beschreibt, wie die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen umgesetzt werden soll
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Beschränkt sich in Bezug auf inklusive Bildung auf Akzentsetzungen
Mit dem Nationalen Aktionsplan (NAP) beschreibt die Bundesregierung, wie sie die Konvention in Deutschland umsetzen will. Das Thema inklusive Bildung und inklusive Berufsausbildung gehört zu den zentralen Themen des NAP.
Alle fünf Jahre legt das Bundesarbeitsministerium einen aktualisierten Aktionsplan vor. Der zweite, gültige Aktionsplan (NAP 2.0) stammt aus dem Jahr 2016. Laut NAP soll Inklusion als universelles Prinzip in alle Lebensbereiche in Deutschland Einzug halten. Auch in Bezug auf inklusive Bildung und Berufsausbildung soll die gemeinsame Bildung für Menschen mit und ohne Behinderung laut NAP selbstverständlich werden.
Das Kapitel 3.2 des NAP widmet sich inklusiver Bildung. Da das Thema Bildung hauptsächlich im Zuständigkeitsbereich der Länder liegt, beschränkt sich der Aktionsplan auf einzelne Akzentsetzungen: Sensibilisierung, Verbesserung der Datengrundlage und Vernetzung verschiedener Akteure stehen im Vordergrund des Maßnahmenpaktes der Bundesregierung.
Nationaler Aktionsplan
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist die durch die Vereinten Nationen vorgeschriebene staatliche Anlaufstelle für die Durchführung der UN BRK. In dieser Funktion hat sie den Nationalen Aktionsplan veröffentlicht. Erarbeitet wurde er gemeinsam mit den zuständigen Ressorts der Bundesregierung, den Ländern und Kommunen und unter Beteiligung von Menschen mit Behinderung und anderer staatlicher und zivilgesellschaftlicher Akteure.
Weiterführende Links
Die erste Fassung des Nationalen Aktionsplans von 2011: