Das wir gewinnt

Welche Möglichkeiten eröffnen das Budget für Arbeit und das Budget für Ausbildung?

Antwort von Birgit Gräf Schmaljohann:

Das Budget für Arbeit erleichtert Menschen mit Behinderung der Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt und ermöglicht damit eine dauerhafte Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Das Budget für Arbeit beinhaltet einen Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber sowie Betreuungsleistungen für Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz. Menschen mit Behinderungen, die einen Anspruch auf eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen haben, können ein Budget für Arbeit beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf den S eiten der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) .

Zusätzlich zum Budget für Arbeit gibt es seit Anfang 2020 auch das Budget für Ausbildung. Es soll (jungen) Menschen mit Behinderungen eine reguläre Ausbildung als Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen ermöglichen. Das Budget für Ausbildung zielt auf die Erstausbildung am Übergang von der Schule in den Beruf ab. Es umfasst sowohl anerkannte Ausbildungsgänge als auch Fachpraktiker*innen-Berufe, die theoriegeminderte Ausbildungsinhalte aufweisen können. Die Ausbildungsvergütung wird im vollen Umfang vom Leistungsträger gezahlt. Neben der Ausbildungsvergütung werden auch die Kosten für Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz bezahlt. Leistungsträger ist in der Regel die zuständige Agentur für Arbeit. Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal "Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz ". 

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