Hintergrund der Studie
Seit Januar 2018 gibt es das sogenannte Teilhabeplanverfahren. Es wurde im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) eingeführt, damit Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe besser an die Bedarfe und Wünsche von Menschen mit Behinderung angepasst werden. Auch deren Beantragung sollte durch die neuen Regelungen einfacher werden als früher - gerade wenn verschiedene Behörden involviert sind.
Das Teilhabeplanverfahren sieht vor, dass alle beteiligten Träger unter Federführung des hauptsächlich zuständigen Reha-Trägers (beispielsweise Krankenkasse oder Kommune) zusammen mit der antragsstellenden Person klären, welche Bedarfe bestehen und welche Leistungen sinnvoll und gewünscht sind. Erreicht werden soll dadurch, dass die Situation eines Menschen mit Behinderung ganzheitlich wahrgenommen wird, seine individuellen Wünsche und Bedürfnisse im Mittelpunkt stehen und er Leistungen "wie aus einer Hand" bekommt.
Bislang fehlte eine systematische Befragung derjenigen, denen dieses Verfahren in erster Linie nutzen soll: den Antragstellenden. Wie sie das Verfahren erleben und bewerten, wollte die Aktion Mensch herausfinden.
Fragebogen und vertiefende Interviews
Zu diesem Zweck hat die Aktion Mensch in Zusammenarbeit mit dem Sozialforschungsinstitut Ipsos die gemeinsam aufgebaute "Teilhabe-Community" befragt. Dieses Befragungs-Panel besteht ausschließlich aus Menschen mit Beeinträchtigung. Knapp 540 Mitglieder des Panels haben an der Online-Befragung teilgenommen.
Aus der Gruppe der 68 Befragten, die angaben, bereits ein Teilhabeplanverfahren durchlaufen zu haben, wurde mit 12 Personen ein vertiefendes Leitfaden-Interview geführt. Die Antworten der Befragten lieferten wichtige Hinweise darauf, wie Menschen mit Behinderung das Verfahren erleben, welchen Nutzen es für sie hat und wie es aus Sicht der Zielgruppe weiterentwickelt werden müsste. Insgesamt ergab sich auf diese Weise ein eindeutiges Bild.
Studie zu den Erfahrungen von Menschen mit Behinderung mit dem Teilhabeplanverfahren
- Veröffentlicht: 24.03.2026
- 75 Seiten
- 25 Abbildungen
- Dateigröße: 2,2 MB
Fazit der Studie
Nur eine Minderheit der Studienteilnehmer*innen kennt das Teilhabeplanverfahren bislang, geschweige denn aus eigener Erfahrung: Nur jede*r achte hatte ein solches Verfahren bislang durchlaufen. Diejenigen, die Erfahrungen mit dem Instrument gesammelt haben, sind mit dem Ergebnis insgesamt zufrieden. Aber den Prozess selbst beschreiben sie als sehr bürokratisch und herausfordernd.
Ein zentrales Problem scheint also die geringe Bekanntheit des Verfahrens zu sein. Das trifft auch auf die Beratungs-Angebote zu, die Antragsteller*innen in der Vorbereitung unterstützen sollen. So ist die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) nur einem Teil der Befragten ein Begriff. Das führt dazu, dass Anspruchsberechtigte nicht wissen, welche Rechte und Optionen ihnen zustehen. Diese Unkenntnis verhindert, dass Personen überhaupt in Kontakt mit dem Verfahren kommen und es nutzen.
Eine große Rolle bei der Frage, wer das Verfahren nutzt, scheinen auch persönliche und soziale Ressourcen zu spielen. Jüngere, männliche, berufstätige oder zumindest sozial gut vernetzte Personen finden der Studie zufolge eher Zugang zum Verfahren und können ihre Belange in dessen Verlauf besser durchsetzen. Wer weniger gut vernetzt ist und weniger geübt in der Informationsbeschaffung und dem Umgang mit Behörden, bleibt häufiger außen vor und ist unzufriedener mit dem Ergebnis.
Ich wünsche mir deutlich weniger Bürokratie
Zentrale Ergebnisse der Studie auf einen Blick
Handlungsempfehlungen
Vor diesem Hintergrund formuliert die Studie konkrete Empfehlungen, wie unter anderem:
- Systematische Aufklärung und Informationsarbeit über die im BTHG verankerten Rechte auf Mitwirkung an der eigenen Teilhabeplanung.
- Stärkung, bessere Vernetzung und Qualitätssicherung unabhängiger Beratungsangebote wie der EUTB®, um niedrigschwellige Unterstützung zu garantieren;
- Bürokratieabbau und technische Vereinfachungen, beispielsweise ein bundesweit einheitliches, verständliches Instrument zur Erhebung der Bedarfe und barrierearme digitale Antragswege;
- Feste*r Ansprechpartner*in im Teilhabeplanverfahren und transparente Informationen zum Verfahrensprozess;
- Die Einbindung Betroffener in Monitoring und Qualitätsinstrumente zum Verfahren, damit Rückmeldungen kontinuierlich in Verbesserungen münden.