Inklusionsberatung: Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber
Viele verschiedene Träger beraten Unternehmen zum Thema Inklusion. Von den Rentenversicherungsträgern über die Agentur für Arbeit oder die Integrationsämter - es gibt verschiedene Ansprechpartner*innen. Für Unternehmen, die nicht täglich mit diesen Förderwegen zu tun haben, gestaltet sich dieser Prozess unübersichtlich. Die Einheitlichen Ansprechstellen machen es Unternehmen leichter, Menschen mit Behinderung einzustellen.
Was sind die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber*innen? - Kurz und Knapp
Viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber möchten Menschen mit Behinderung einstellen. Doch Sie vermuten hohe bürokratische Hürden. Ihr Wunsch: Eine Inklusionsberatung, die alle wichtigen Aspekte rund um das Thema Inklusion im Arbeitsmarkt abdeckt. Genau diesen Bedarf bedienen die Einheitlichen Ansprechstellen, die über das neue Teilhabestärkungsgesetz geschaffen wurden.
Christoph Beyer, Leiter des LVR-Inklusionsamts, erklärt im Video, wie die neuen Ansprechstellen arbeiten und wie sie Arbeitgeber*innen bei der Einstellung von Menschen mit Behinderung unterstützen können.Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber*innen im Detail
Christoph Beyer beantwortet Fragen zu den EAA
Transkript des Podcasts zu den Details der Arbeit der EAA
Bilanz nach zwei Jahren: Wie werden die EAA bislang angenommen?
Christoph Beyer über die bisherigen Erfahrungen mit den EAA
Transkript des Podcasts zur ersten Bilanz der EAA
Christoph Beyer, Leiter LVR Inklusionsamt
Christoph Beyer ist Leiter des LVR Inklusionsamts und Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH), dem Zusammenschluss deutscher Inklusions- und Integrationsämter.