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Gebäude und Räume barrierefrei gestalten

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Barrierefreiheit ist eine Grundvoraussetzung für Inklusion. Wer also beispielsweise aufgrund seiner Behinderung ein Gebäude nicht betreten kann, ist in seinem Lebensalltag eingeschränkt.

Ein Mädchen in einer Schulklasse spricht ins Mikrofon.

Die räumliche Barrierefreiheit ist eine Dimension dieses Konzepts, das es Menschen möglich macht, ihren Alltag selbstbestimmt und gleichberechtigt zu gestalten.

Fakten zu räumlicher Barrierefreiheit

Studien ergeben, dass barrierefreie Räumlichkeiten für zehn Prozent der Bevölkerung unentbehrlich sind, für 40 Prozent notwendig und für die gesamte Bevölkerung komfortabel und ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Grundsätzlich sind barrierefreie Raumkonzepte gesetzlich gefordert, durch Normen definiert und deshalb auch mess- beziehungsweise prüfbar. Dennoch gibt es hier zwei Probleme. Bei Barrierefreiheit handelt es sich um ein rein funktionelles Konzept, daher gibt es keinen Garant für attraktive, stigmatisierungsfreie Ergebnisse. Zudem basieren gesetzlich vorgeschriebene Konzept häufig auf anthropometrischen Standarddaten, die nicht immer jedem Menschen gerecht werden können.

Eine Antwort auf dieses Konzept ist der vereinfachte Merksatz "Hinkommen – Reinkommen – Klarkommen". Bauliche Anlagen, die von der Bevölkerung genutzt werden, müssen demnach in allen Bereichen, die von Besuchern genutzt werden, barrierefrei sein. Dazu zählen natürlich auch Schulen und außerschulische Lernorte wie Museen, Kinos, Zoos oder Theater.

Wann ist ein Gebäude oder Raum barrierefrei?

Barrierefreie Räume sollten nicht nur komfortabel in der Nutzung, sondern vor allem sicher sein. Nur Räume ohne Schwellen oder Stolperfallen sind barrierefrei. Denn dann stellen sie kein Sicherheitsrisiko für die Nutzer dar. Zudem muss hier viel Bewegungsfreiraum vorhanden sein, der beispielsweise für Rollstuhlfahrer besonders wichtig ist.

Worauf sollten Sie achten?

Um Lernorte räumlich barrierefrei zu gestalten, sollten Sie im Allgemeinen darauf achten, dass alle Zugänge durch ebene Flächen, Fahrstühle, Rampen und einfach zu öffnende Türen betreten werden können. In allen Bereichen des Gebäudes sorgen Orientierungshilfen und Beschilderungen dafür, dass sich alle zurechtfinden. Daneben sollten Bedienelemente wie Lichtschalter oder Türöffner auf einer für Kinder und Jugendliche erreichbaren Höhe angebracht sein. Diese und weitere wichtige Grundvoraussetzungen für räumliche Barrierefreiheit sind gesetzlich festgehalten, eine Übersicht gibt die folgende Info-Box.


Sie möchten Ihren Lernort barrierefrei bauen oder umbauen?

  • Achten Sie auf eine klare visuelle Ausschilderung des gesamten Gebäudes.

  • Stellen Sie sicher, dass taktile Indikatoren im Bodenbelag vorhanden sind. Diese unterstützen blinde und seheingeschränkte Menschen dabei, sich zu orientieren. Zu diesen speziellen Bodenelementen zählen Aufmerksamkeitsfelder/Noppen, Bodenleitlinien/Rippen sowie Boden- und Treppenmarkierungen, die mit dem Langstock ertastet werden können und so die Orientierung erleichtern

  • Prüfen Sie die akustische Eignung aller Bildungsräume. Denn nicht nur die Kommunikation im Unterricht, sondern auch die Verständigung bei Vorträgen oder im Sport unterliegt spezifischen Vorschriften, die die Hörsamkeit in allen genutzten Räumen vorschreiben.

  • Sorgen Sie dafür, dass neben barrierefreien Schlössern, Klinken und Baubeschlägen auch automatische Türsysteme beziehungsweise barrierefreie Bedienfelder vorhanden sind.

  • Jeder mehrstöckige Bildungsort sollte über Fahrstühle verfügen, die mindestens 110 Zentimeter breit und mindestens 140 Zentimeter lang sind. Zudem sollte im Fahrstuhl eine akustische Ansage aller Stockwerke erfolgen.

  • Stellen Sie sicher, dass an allen Gebäudeeingängen beziehungsweise Treppen Rampen mit maximal sechsprozentiger Steigung und einer Mindestbreite von 120 Zentimetern zur Verfügung stehen. Außerdem sollten alle Treppen zusätzlich mit Handläufen und Geländern ausgestattet sein.

  • Prüfen Sie, dass alle Türen im Gebäude mindestens 90 Zentimeter breit sind. Zudem sollten die Klassenräume mit unterfahrbaren Tischen für Rollstuhlfahrer ausgestattet sein und in allen Räumen genügend Platz zwischen Tischen, Stühlen und anderen Einrichtungsgegenständen vorhanden sein.

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