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Welche Wohnformen gibt es für Menschen mit Behinderung? Ein Überblick

Barrierefrei, barrierearm, inklusiv – die Begrifflichkeiten und Modelle auf dem Wohnungsmarkt sind vielfältig. Was beinhalten die Bezeichnungen konkret und was steckt dahinter? Hier erfahren Sie den unterschied zwischen barrierearmen und behindertengerechtem Wohnraum und was Ambulant betreutes Wohnen vom Leben mit persönlicher Assistenz unterscheidet. 
Eine junge Frau im Rollstuhl fährt eine Rampe an einem Haus runter.

Grundbegriffe

Der Begriff „barrierefrei“ ist genau definiert und darf nur dann in Bezug zu Wohnraum verwendet werden, wenn er ganz bestimmte Ausstattungskriterien erfüllt, die durch die DIN 18040-2 festgelegt sind. Das bezieht sich auch auf den (privaten) Wohnraum. Hier gibt es zum Beispiel genaue Vorgaben bezüglich der Bewegungsflächen, des Bodenbelags, der Ausstattung von Bad und Küche oder der Größe von Türen und Fenstern. 

Die genauen Bestimmungen kann man hier nachlesen: 

Nordrhein-Westfalen

Bayern 

Allgemeine Informationen

Mit der im August 2021 veröffentlichten DIN EN 17210 "Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umgebung - Funktionale Anforderungen" wurde erstmals eine europäische Norm für das barrierefreie Bauen formuliert. Die internationale Norm ISO 21542 "Gebäude - Barrierefreiheit von Gebäuden und sonstigen Bauwerken" wurde im Juni 2021 herausgegeben.

 

 

 

Für Deutschland bedeutet das, dass der EN entgegenstehende Regelungen aus der DIN 18040 bis Anfang 2024 zurückgezogen oder entsprechend angepasst bzw. umformuliert werden müssen. 

Bezeichnungen wie „barrierearm“ oder „schwellenarm“ sind mit Vorsicht zu genießen, da sie nicht genau definiert sind. Bei Objekten mit dieser Bezeichnung ist nicht klar, ob es lediglich keine Stufen gibt, ob ein Aufzug oder Treppenlift vorhanden ist oder ob die Wohnung nur mit einer ebenerdigen Dusche ausgestattet ist.
Behindertengerecht ist ein Wohnraum, wenn er an die Bedürfnisse des Bewohners oder der Bewohnerin angepasst ist. Das kann sich beispielsweise auf eine Ausstattung beziehen, die rollstuhlgerecht ist. Angesichts der Vielzahl an möglichen Behinderungen kann die Definition jedoch stark variieren.
Inklusiv bedeutet, dass niemand (von der Gesellschaft) benachteiligt sein darf. In direkter Übersetzung bedeutet Inklusion „Einschluss“ und ist somit das genaue Gegenteil von Ausschluss oder Ausgrenzung. Dabei geht Inklusion über Integration hinaus, da ein Raum bei inklusivem Verhalten an die Bedürfnisse aller Menschen angepasst wird und formbar ist, während bei Integration lediglich Platz in bereits bestehenden Strukturen geschaffen wird.

Inklusive und barrierefreie Wohnformen

In inklusiven Wohngemeinschaften (WGs) leben Menschen mit und ohne Behinderung zusammen. Dabei gibt es auch wie bei Student*innen-WGs viele verschiedene Formen und Zusammensetzungen. Einige inklusive WGs werden durch Vereine getragen, andere sind privat. Manchmal unterstützen die Bewohner*innen ohne Behinderung ihre behinderten Mitbewohner*innen und können so ihre Miete reduzieren. In den meisten Fällen handelt es sich bei inklusiven WGs nicht um Zweck-WGs, es wird also viel Wert auf eine gute Balance zwischen Gemeinschaft und Privatsphäre gelegt. Welche Arten von inklusiven WGs es zum Beispiel gibt, kann hier nachgelesen werden .
 
Als ambulant betreutes Wohnen bezeichnet man private oder trägergestützte Wohnformen, in denen Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung regelmäßig von Pflege- oder sozialen Kräften im Alltag unterstützt werden. Die Hilfestellung durch den Dienst erfolgt bei dieser Wohnform nicht rund um die Uhr. Ambulant betreutes Wohnen ist weniger kostenintensiv als stationäre Wohnformen. Inzwischen bieten ambulante Dienste auch 24h-Betreuung an, was zwar teurer, aber möglich ist. Diese intensive Betreuung rechnet sich dann wieder, wenn mehrere Menschen den Dienst gemeinsam in Anspruch nehmen.
Eine weitere Möglichkeit bietet die Betreuung durch eine Gastfamilie. Diese Wohnform soll vor allem erwachsenen Menschen mit Behinderung eine individuelle Betreuung bieten mit dem Ziel, die Inklusion und Teilhabe zu fördern. Dabei hat diese Form des Wohnens und des Betreuens einen familiäreren Charakter als beispielsweise die ambulante Betreuung.
Ist das Leben in der eigenen Wohnung oder zusammen mit einer Familie oder in einer familienähnlichen Situation nicht oder nicht mehr möglich, bietet ein Wohnheim Unterkunft, Betreuung, Verpflegung und Pflege rund um die Uhr, an sieben Tagen in der Woche. Dabei können unterschiedliche Heime verschiedenartige Schwerpunkte haben, wie zum Beispiel Verhaltensauffälligkeiten oder die eingeschränkte Mobilität. Die im BTHG geforderte Personenzentrierung soll allerdings sicherstellen, dass es künftig für einen Mensch mit Behinderung möglich sein soll, in das nächstgelegene Heim zu ziehen und dort die Form der Betreuung zu bekommen, die sie oder er individuell braucht, auch wenn das Heim eigentlich auf eine andere Form der Behinderung spezialisiert ist.
Hier steht die Pflege stärker im Vordergrund als im Wohnheim.  Es handelt sich um Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft ganztägig gepflegt werden. Generell wollen Wohnpflegeheime den Klient*innen mit komplexem Hilfebedarf ein Zuhause zum Wohlfühlen, Entspannen und Erleben bereitstellen.
Diese Wohnform ermöglicht Menschen mit Behinderung das selbstbestimmte Leben in den eigenen vier Wänden. Menschen mit Anspruch auf Teilhabeleistungen können ein Persönliches Budget beantragen, mit dem sie Assistent*innen beschäftigen können, die sie im Alltag unterstützen. Dazu gehören die Körperpflege, die medizinische Versorgung, Alltagsverrichtungen im Haushalt und Unterstützung bei der Freizeitgestaltung. Im Vordergrund dieser Wohnform steht, dass Menschen mit Behinderung in ihrer eigenen Wohnung leben können.

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