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Leitfaden barrierefreies Bauen

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Was müssen Planer*innen beachten, wenn sie barrierefreie Immobilien entwerfen? Und wie können sie ihre Marktchancen in dem wachsenden Segment erhöhen? Dieser Leitfaden für barrierefreies Bauen gibt Ihnen einen Überblick

Sieben Punkte, auf die es ankommt.

Die Grundnorm für barrierefreies Bauen und Planen in Deutschland ist die DIN 18040. Ziel der dreiteiligen Norm ist die Barrierefreiheit baulicher Anlagen, damit sie „für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind“. So ist es in § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes formuliert. Wer barrierefrei planen und bauen will, muss die DIN 18040 beachten und dabei die Bedürfnisse von Menschen berücksichtigen, die eine Seh- oder Hörbehinderung, motorische oder kognitive Einschränkungen haben, groß oder kleinwüchsig sind. Außerdem fallen besondere Anforderungen von Senior*innen und Kinder in den Geltungsbereich der Norm.
Bei aller Verbindlichkeit der Norm: Die sogenannten „konkretisierenden Ausführungen“ – also genaue Angaben zur Realisierung von barrierefreien Baumaßnahmen –, die sie enthält, sind keine zwingenden Vorgaben. Sie zeigen nur beispielhaft, wie Barrierefreiheit im Sinne der Norm erreicht werden kann. Andere Lösungen, die zum selben Ziel führen, sind ebenfalls zulässig.
Wird Barrierefreiheit bei der Planung eines Gebäudes von Anfang an mitgedacht, lässt sie sich mit wenig Aufwand und oft sogar kostenneutral herstellen. Erst nachträgliche Umbauten machen barrierefreies Bauen teuer und beeinträchtigen unter Umständen die Ästhetik eines Bauwerks.
Barrierefrei planen heißt auch: Möglichkeiten schaffen, die vielleicht erst in Jahren oder Jahrzehnten genutzt werden. Türbreiten, Bewegungsflächen, Position und Stärke von Wänden, elektrische und sanitäre Anschlüsse und vieles mehr sollten so geplant werden, dass ein Gebäude für seine Bewohner*innen auch dann nutzbar bleibt, wenn sie eine Behinderung erwerben sollten.
In einigen Bundesländern und Kommunen gibt es inzwischen Beratungsstellen für barrierefreies Bauen und Planen. Hier können Planer*innen, Bauherr*innen, Betreiber*innen, aber auch Nutzende von barrierefreien Gebäuden sich Rat und Hilfe für Planung, Bau und Umbau von barrierefreien Immobilien holen.
Menschen mit Behinderung, die das Gebäude nutzen werden, oder deren Interessenvertreter*innen, sollten bei der Planung einbezogen werden. Bei der Organisation eines solchen Teilhabeverfahrens können die Beratungsstellen für barrierefreies Planen und Bauen unterstützen.

Barrierefreies Planen und Bauen verlangt viel Expertise. Sie lässt sich durch Arbeitserfahrung, aber auch durch gezielte Fort- und Weiterbildung bei den Architektenkammern und zahlreichen anderen Anbietern ausbauen. Das lohnt sich für Planer*innen, denn sicher ist: Die Bedeutung des barrierefreien Bauens wird in Zukunft weiter deutlich zunehmen.
Rund um das Thema Barrierefreiheit und Inklusion gibt es noch viele Unsicherheiten und eingeschliffene Denkmuster – nicht nur wenn es um das Thema Finanzierung geht. Im Austausch mit potentiellen Auftraggeber*innen helfen gute Argumente und auch das Hintergrundwissen über unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten.

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