Das wir gewinnt
Eine Frau im Rollstuhl arbeitet an der Rezeption eines Hotels.
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Fachkräfte mit Behinderung

Ein Gewinn für Unternehmen

Menschen mit Behinderung sind wertvolle Fachkräfte. Sie sind im Vergleich deutlich häufiger qualifiziert als Menschen ohne Behinderung. Zudem lohnt sich eine Einstellung für Unternehmen nicht nur finanziell – Menschen mit Behinderung gelten auch als besonders loyale Mitarbeiter. Und das sind nur drei von vielen guten Gründen. Sie möchten Menschen mit Behinderung in Ihrem Unternehmen beschäftigen? Wir geben einen Überblick zur Beschäftigung von Fachkräften und Auszubildenden.

Warum Menschen mit Behinderung beschäftigen?

In unserer Broschüre „10 Gründe Menschen mit Behinderung zu beschäftigen“ haben wir für Sie praktische Tipps und gute Beispiele zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zusammengestellt. Sie erfahren alles über finanzielle Fördermöglichkeiten und die richtige Beratung.

Ihre Ansprechpartnerin

Dagmar Greskamp
Telefon: 0228 20 92 311
Fax: 0228 20 92 333
E-Mail: dagmar.greskamp@aktion-mensch.de

Mehr Kompetenz und Kollegialität

Unter Menschen mit Behinderung gibt es im Vergleich mehr gut qualifizierte Fachkräfte als bei Menschen ohne Behinderung. Im Schnitt haben sie häufiger eine abgeschlossene Berufsausbildung als Menschen ohne Behinderung. Die Firma wird aber auch für andere gute Bewerber*innen interessanter. Denn die meisten erwarten von neuen Arbeitgeber*innen ein wertschätzendes, kollegiales Arbeitsumfeld.

Wenn jemand eine Behinderung hat, heißt das nicht, dass er oder sie weniger leistet als andere. Wer eine Behinderung hat, ist zwar in einer Hinsicht eingeschränkt, hat aber in vielen anderen Belangen vielleicht gerade darum besondere Stärken entwickelt.

Und vor allem: Behinderung ist nicht gleich Behinderung. Viele entstehen durch nicht sichtbare Erkrankungen innerer Organe wie zum Beispiel Diabetes. In einer Studie der Aktion Mensch zeigen sich knapp 80 Prozent der befragten Arbeitgeber überzeugt: Zwischen Menschen mit und ohne Behinderung gäbe es keine Leistungsunterschiede.

Schwerbehinderung: Was bedeutet das?

Menschen gelten ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 als schwerbehindert. Personen, deren GdB unter diesem Wert liegt, können sich auf Antrag bei der Agentur für Arbeit gleichstellen lassen. Dabei ist zu beachten, dass Gleichgestellte keinen Zusatzurlaub und keine vorgezogene Altersrente erhalten.

Schwerbehinderung oder Gleichstellung sind Voraussetzungen zum Erhalt von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, das gilt auch für Zuschüsse an den Arbeitgeber.

Thomas Brocksch, Datenlöscher

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Nicht reden - machen!

Thomas Brocksch ist 55 und gehörlos. Seit mittlerweile acht Jahren arbeitet er bei AfB. Davor war er rund zehn Jahre arbeitslos, für ihn eine schwere Zeit. Immer wieder hatte er kleine Jobs: Arbeitsbeschaffungs-Maßnahmen der Agentur für Arbeit, teilweise mit nur 1,50 Euro Stundenlohn. Er war schon Mechaniker, Maler, Küchenplaner und Straßenbauer. Ihn dauerhaft einzustellen, dazu fehlte vielen seiner ehemaligen Chefs der Mut. „Manche Unternehmer wissen eben gar nicht, wie man mit Menschen mit Behinderung umgeht“, sagt Thomas Brocksch selbst. „Und ich bin froh, dass ich hier einen Arbeitgeber gefunden habe, bei dem das anders ist.“

Jetzt, als Datenlöscher, hat er seine Mission gefunden. Mit den Kollegen läuft es gut, und der Chef Michael Schmelcher ist richtig begeistert von ihm. Die Kommunikation ist manchmal natürlich schwieriger als mit den anderen Mitarbeitern, gibt Schmelcher zu.

Mittlerweile hat er aber auch ein bisschen Deutsche Gebärdensprache gelernt. Und wenn sich beide interessiert über einen Computer beugen, um seinen Zustand zu bewerten, sagt die Mimik häufig schon alles.

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