Das wir gewinnt

Meine Rechte durchsetzen!

Das Projekt soll Menschen mit Behinderung dabei helfen, ihre Rechte mit der Unterstützung von Selbstvertretungsorganisationen vor Gericht durchzusetzen. Laut § 85 im Sozialgesetzbuch IX zur Teilhabe und Rehabilitation behinderter Menschen können Verbände anstelle einzelner Betroffener für deren Rechte klagen. Diese Klagmöglichkeit ist jedoch wenig bekannt.

Durch das Projekt soll sich das ändern. Zunächst will das Zentrum für selbstbestimmtes Leben Norddeutschland (ZSL Nord) in geeigneten Fällen für einzelne Betroffene vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten in Schleswig-Holstein und Hamburg klagen. Diese Fälle können anderen Selbstvertretungsorganisationen als Modell dienen.

Im Rahmen des Projekts soll ein Arbeitskreis gebildet werden, in dem die nötige Expertise für die Etablierung dieser Klagmöglichkeit erarbeitet wird. Dazu wird eine regelmäßige professionelle Fortbildung angeboten. Langfristig sollen möglichst viele Organisationen die Klagmöglichkeit nach § 85 nutzen.

Projektdaten

Projektzeitraum:
1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026

Fördersumme:
265.000 Euro

Bewilligungsdatum:
27. Oktober 2022


Kontakt

ZSL Nord e.V.
Saarbrückenstraße 54
24114 Kiel

Telefon: 0431 / 22103281
info@zsl-nord.de

Weitere Informationen:

Aktion Mensch

Heinemannstr. 36
53175 Bonn

E-Mail: foerderung@aktion-mensch.de
Tel: 0228/2092 - 5555