Voraussetzungen für freiwilliges Engagement
Inhaltsverzeichnis
- Brauche ich spezielle Qualifikationen für ein Ehrenamt?
- Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich für ein Ehrenamt mitbringen?
- Ab welchem Alter kann man ein Ehrenamt übernehmen?
- Welche Voraussetzungen gibt es für Senior*innen im Ehrenamt?
- Kann ich ein Ehrenamt übernehmen, wenn ich wenig Zeit habe?
- Wie viele Stunden darf man ehrenamtlich arbeiten?
- Welche formalen Voraussetzungen gibt es?
- Brauche ich eine Versicherung, wenn ich ein Ehrenamt ausübe?
Brauche ich spezielle Qualifikationen für ein Ehrenamt?
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, sich freiwillig zu engagieren – sei es in festen Strukturen oder nur ab und zu, mit viel Erfahrung oder ohne. Grundsätzlich steht ehrenamtliches Engagement Menschen jeden Alters offen. Was du konkret können musst oder ob du spezielles Wissen brauchst, hängt ganz von der jeweiligen Tätigkeit ab.
In vielen Fällen kannst du ohne spezielle Qualifikationen gleich mit deinem Engagement beginnen. Je nach Einsatzfeld können allerdings bestimmte Kenntnisse, Schulungen oder Nachweise erforderlich sein. Hier einige Beispiele:
- Erste-Hilfe-Kenntnisse: Diese sind zum Beispiel Voraussetzung für eine Übungsleiter-Lizenz im Sportbereich.
- Juleica (Jugendleiter*in-Card): Wer als Jugendleiter*in tätig werden möchte – etwa. in Vereinen, Jugendclubs oder bei Ferienfreizeiten – benötigt häufig eine Juleica . Sie bestätigt, dass du eine entsprechende Qualifikation für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen erworben hast.
- Spezielle Schulungen: Zum Beispiel bei der Freiwilligen Feuerwehr, beim THW, bei der Telefonseelsorge oder in der rechtlichen Betreuung sind meist spezielle Schulungen vorgeschrieben. Viele Organisationen bieten diese kostenlos oder vergünstigt an.
- Führungszeugnis: Wenn du mit Kindern, Jugendlichen oder Menschen mit Behinderung arbeitest, ist in der Regel ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich. Dieses kannst du bei deiner Kommune oder online beantragen .
- Hygieneschulung: Für Tätigkeiten in der Lebensmittelausgabe oder -zubereitung (zum Beispiel bei Tafeln oder Suppenküchen) kann eine Schulung zur Lebensmittelhygiene notwendig sein.
Welche Voraussetzungen im Detail gelten, hängt stark von der konkreten Aufgabe ab. Informiere dich am besten direkt bei der Organisation.
Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich für ein Ehrenamt mitbringen?
Einige persönliche Eigenschaften erleichtern den Einstieg in freiwillige Engagement:
- Motivation: Du solltest Freude daran haben, anderen zu helfen oder dich für eine bestimmte Sache einzusetzen.
- Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein: Viele Aufgaben erfordern Verbindlichkeit – deine Mitwirkung ist wichtig und oft fest eingeplant.
- Offenheit und Teamfähigkeit: Besonders wenn du mit verschiedenen Menschen zusammenarbeitest, sind diese Eigenschaften hilfreich.
Auch wenn du (noch) keine Erfahrung mitbringst – viele Organisationen bieten Einführungstreffen, Schulungen oder Einarbeitungen an.
Ab welchem Alter kann man ein Ehrenamt übernehmen?
Grundsätzlich ist kein Mindestalter vorgeschrieben, um sich ehrenamtlich zu engagieren. So können sich bereits Kinder ab sechs Jahren beispielsweise bei der Jugendfeuerwehr oder in Kinderparlamenten einbringen. Bei Minderjährigen müssen allerdings die Vorschriften des Jugendschutzes eingehalten werden.
Welche Voraussetzungen gibt es für Senior*innen im Ehrenamt?
Für ältere Menschen gibt es keine besonderen Voraussetzungen für ein Ehrenamt. Viele möchten sich nach dem Eintritt ins Rentenalter freiwillig engagieren. Sie verfügen über einen reichen Erfahrungsschatz, den sie weitergeben können, und haben häufig mehr Zeit für ein Engagement. Wer eine Aufwandsentschädigung bis 960 Euro (ab 2026) oder eine Übungsleiterpauschale bis 3.300 Euro (ab 2026) für sein Ehrenamt erhält, muss zudem keine Rentenkürzungen befürchten.
Kann ich ein Ehrenamt übernehmen, wenn ich wenig Zeit habe?
Engagement muss nicht automatisch mit einem großen Zeitaufwand verbunden sein. Es gibt
- Regelmäßige Einsätze, etwa wöchentlich bei einer Hausaufgabenhilfe oder in einem Sportverein.
- Projektbezogene Tätigkeiten, wie die Mitarbeit bei einer Ferienfreizeit oder einem Aktionstag.
- Einmalige oder spontane Einsätze, zum Beispiel bei Veranstaltungen oder in Notlagen (etwa als Helfer*in nach einer Flutkatastrophe).
Viele Organisationen bieten flexible Modelle an, die sich gut mit Beruf, Schule oder Familie vereinbaren lassen. Du entscheidest, wie viel Zeit du einbringen möchtest – und kannst dich jederzeit neu orientieren.
Wie viele Stunden darf man ehrenamtlich arbeiten?
Für arbeitslos gemeldete Ehrenamtliche gilt: Bis 15 Stunden pro Woche ist es meist unproblematisch, sich freiwillig zu engagieren. Wer mehr als 15 Stunden ehrenamtlich tätig sein möchte, benötigt die Zustimmung der Arbeitsagentur.
Wer nicht arbeitslos ist, kann selbst entscheiden, wie viel Zeit er oder sie investieren möchte. Allerdings sollte die ehrenamtliche Tätigkeit den Hauptjob nicht beeinträchtigen. Die 48-Stunden-Woche inklusive Job und Ehrenamt ist eine gute Orientierung, um Überlastung zu vermeiden.
Brauche ich eine Versicherung, wenn ich ein Ehrenamt ausübe?
Ein wichtiger Punkt beim freiwilligen Engagement ist der Versicherungsschutz. Ehrenamtlich Tätige sollen im Schadensfall abgesichert sein – zum Beispiel bei Unfällen oder wenn bei der Tätigkeit ein Schaden entsteht. Eine eigene Versicherung abzuschließen, brauchen sie aber zumeist nicht.
Viele Ehrenamtliche sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Diese greift insbesondere in klassischen Ehrenamtsbereichen im Rettungsdienst, in der Wohlfahrtspflege, bei Aktivitäten in öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, also zum Beispiel im Stadtrat, als Elternvertreter*in in der Schule oder als Schöff*in. Ob du im konkreten Fall versichert bist, solltest du direkt mit der Organisation klären. Weitere Informationen findest du auch in der Broschüre „Unfallversichert im freiwilligen Engagement“ , herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Auch bei der Haftpflicht für Schäden, die du bei der Ausübung deines freiwilligen Engagements verursachst, besteht oft Schutz: Nach Angaben des Bundesinnenministeriums haben alle Bundesländer Sammelverträge abgeschlossen, die ehrenamtlich und bürgerschaftlich Engagierte absichern. Zusätzlich sichern viele Vereine, Wohlfahrtsverbände und Initiativen ihre freiwilligen Helfer durch eigene Haftpflichtversicherungen ab. Die Regelungen können je nach Bundesland variieren. Auf der Website des Bundesinnenministeriums findest du eine Übersicht mit Links zu den jeweiligen Landesregelungen.