Das wir gewinnt
5 gut gelaunte Jugendliche. Sie haben unterschiedliche Hautfarbe. Eine von ihnen sitzt im Rollstuhl.

Chancen für Kinder und Jugendliche

Die Aktion Mensch setzt sich intensiv dafür ein, dass benachteiligte Kinder und Jugendliche in Deutschland bessere Chancen haben, sich optimal zu entwickeln, ihren Weg zu gehen und ihren Platz in der Gesellschaft zu finden. Egal ob sie eine Behinderung haben, einen Migrationshintergrund oder in sozial schwierigen Verhältnissen aufwachsen. Das ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit sondern auch des Zusammenhalts und der Demokratie in unserem Land. 

Wir machen uns stark für eine barrierefreie, inklusive Welt, in der alle Menschen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können und in der Vielfalt selbstverständlich ist. Deshalb setzen wir uns als größte nicht-staatliche Förderorganisation dafür ein, dass Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben führen und gerade auch benachteiligte junge Menschen ihre Stärken entfalten können. Das ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch des Zusammenhalts und des demokratischen Werteverständnisses in unserem Land. 

Unsere Förderprogramme und Projekte für Kinder und Jugendliche bieten Unterstützung und Perspektiven. Seit über 20 Jahren setzen wir uns dafür ein, dass junge Menschen als selbstbestimmte, engagierte und resiliente Mitglieder der Gesellschaft aufwachsen können - auch wenn sie eine Behinderung haben, eine Migrationsgeschichte oder in sozial schwierigen Verhältnissen leben.

Dieses Engagement bauen wir seit 2025 sogar noch aus mit neuen Förderangeboten und Kampagnen. Denn gerade heute, da junge Menschen verstärkt unter Belastungen wie Zukunftssorgen, Diskriminierung und sozialem Druck stehen, wird diese Aufgabe wichtiger denn je. 

Förderung, die ankommt

Seit 2003 hat die Aktion Mensch rund 5.000 Projekte für Kinder und Jugendliche gefördert und dafür insgesamt über 400 Millionen Euro bereitgestellt (Stand November 2025). Alle Informationen zu unseren Förderangeboten und -voraussetzungen, sind online abrufbar.

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