Barrieren können auch in der Kommunikation zwischen Menschen entstehen. Im Zeitalter der Computertechnologie sollte eine barrierefreie Kommunikation eigentlich kein Problem darstellen. Die Wirklichkeit sieht oft noch anders aus. Dabei gibt es viele Möglichkeiten, Informationen für alle Menschen zugänglich zu machen, zum Beispiel durch die Deutsche Gebärdensprache (DGS) für Menschen, die nicht oder schlecht hören können.
Die bundesweite Anerkennung der Gebärdensprache ist im Behindertengleichstellungsgesetz seit Mai 2002 verankert. Im § 6,1 BGG steht kurz und schön: „Die Deutsche Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt.“
Hier geben wir einen kleinen Einblick in die Deutsche Gebärdensprache und das Deutsche Fingeralphabet. Grundlage ist ein DIN A2-Plakat, das zusammen mit gebaerdenservice.de für den Bildungsservice der Aktion Mensch entwickelt und mit begleitenden QR-Codes auf dem Poster um kleine Videosequenzen ergänzt wurde. Es kann kostenfrei im Bildungsservice bestellt werden.