Das wir gewinnt
Zwei Jungen und ein Mädchen schwimmen im Schwimmbecken.

Vergünstigungen und Vorteile für freiwilliges Engagement

Wer sich in seiner Freizeit für andere einsetzt, leistet einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Um dieses Engagement zu fördern und anzuerkennen, gibt es verschiedene Vergünstigungen und Vorteile – von Pauschalen bis hin zur Freistellung von der Arbeit. Der folgende Überblick zeigt, welche Unterstützungsmöglichkeiten für Ehrenamtliche bestehen.

Ehrenamtskarte

Die Ehrenamtskarte ist ein persönliches Dokument für Menschen, die sich in besonderer Weise ehrenamtlich engagieren. Die Karte soll zum einen ein Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung für das freiwillige Engagement sein. Zum anderen sind damit auch Vorteile und Vergünstigungen für Inhaber*innen von Ehrenamtskarten verbunden. Die Ehrenamtskarte wird je nach Region auch anders genannt, zum Beispiel „Ehrenamtspass“, „Freiwilligenpass“ oder „Ehrenamtsnachweis“.

Was bringt die Ehrenamtskarte?

Eine Ehrenamtskarte bietet viele Vorteile. Sie gilt in der eigenen Stadt oder Region und ist oft mit Vergünstigungen oder Ermäßigungen verbunden. Je nachdem, welche Partner sich vor Ort an der Initiative beteiligen, gibt es zum Beispiel verbilligte Eintrittskarten für Museen, Schwimmbäder oder Zoos. Häufig beteiligen sich auch lokale Händler oder Dienstleister und bieten Rabatte an.

Wer kann die Ehrenamtskarte beantragen und welche Voraussetzungen gelten?

Je nachdem, in welchem Bundesland oder welcher Region du wohnst, können die Voraussetzungen etwas unterschiedlich sein. Grundsätzlich gilt aber: Man muss eine bestimmte Anzahl von Stunden pro Woche ehrenamtlich engagiert sein (durchschnittlich fünf Stunden). Das Engagement muss freiwillig und unentgeltlich sein, und man muss sich seit mindestens einem Jahr kontinuierlich engagiert haben.

Wer vergibt eine Ehrenamtskarte?

Je nach Region gibt es verschiedene Stellen, die eine Ehrenamtskarte vergeben. In manchen Bundesländern vergeben Verbände und Organisationen selbst solche Nachweise, die dann häufig Freiwilligenpass oder Ehrenamtskarte genannt werden. Zusätzlich stellen viele Städte und Gemeinden landesweit gültige Ehrenamtskarten aus. Informiere dich am besten direkt bei deiner Kommune, welche Möglichkeiten es in deinem Bundesland und vor Ort gibt.

Wird eine ehrenamtliche Tätigkeit bezahlt?

Bei einer ehrenamtlichen oder freiwilligen Tätigkeit handelt es sich um eine unentgeltliche Arbeit – du wirst dafür nicht bezahlt. Einen festen Stundenlohn für eine ehrenamtlich tätige Einzelperson kann es also nicht geben. Dennoch hat die Politik verschiedene Instrumente geschaffen, um finanzielle Anreize für freiwilliges Engagement zu bieten. Dazu zählen unter anderem die Ehrenamtspauschale, die Übungsleiterpauschale und die Aufwandsentschädigung. Im Folgenden stellen wir alle drei Instrumente vor. 

Ehrenamtspauschale

Die Ehrenamtspauschale  ist ein Geldbetrag für freiwilliges Engagement, den man nicht versteuern muss. Die Ehrenamtspauschale gilt für nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich – etwa für Vorstandsarbeit, die Organisation von Veranstaltungen oder die Pflege von Vereinsanlagen. Um die Pauschale nutzen zu können, muss eine schriftliche Vereinbarung mit dem jeweiligen Verein oder der Organisation vorliegen.

Wie hoch ist die Ehrenamtspauschale?

Ehrenamtlich Tätige dürfen ab für ihre freiwillige Arbeit bis zu 840 Euro pro Jahr als Aufwandsentschädigung steuerfrei und ohne sonstige Abzüge erhalten. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Pauschale auf 960 Euro jährlich erhöht werden.

Welche Bedingungen gelten für die Steuerbefreiung durch die Ehrenamtspauschale?

Damit die Ehrenamtspauschale steuerfrei bleibt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Die Organisation, für die du freiwillig tätig bist, muss gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich anerkannt sein. Außerdem muss es sich um eine nebenberufliche und keine hauptberufliche Tätigkeit handeln. Mit der Ehrenamtspauschale muss darüber hinaus eine Vergütung oder Aufwandsentschädigung verbunden sein. Es darf also nicht nur eine reine Kostenerstattung sein. Die Pauschale darf zudem den Betrag von maximal 960 pro Jahr (ab 2026) nicht übersteigen.

Kann ich Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale kombinieren?

Die Ehrenamtspauschale kann zusätzlich zur Übungsleiterpauschale in Anspruch genommen werden – allerdings nur für unterschiedliche Tätigkeiten.

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Übungsleiterpauschale

Die Übungsleiterpauschale ist eine Vergütungsgrenze, bis zu der Einkünfte aus einer nebenberuflichen pädagogischen Tätigkeit – zum Beispiel als Sporttrainer*in, Übungsleiter*in oder Jugendbetreuer*in – steuerfrei ausgezahlt werden können. Derzeit beträgt die Übungsleiterpauschale 3.000 Euro pro Jahr. Ab dem 1. Januar 2026 wird sie auf 3.300 Euro erhöht werden.

Wie unterscheidet sich die Übungsleiterpauschale von der Ehrenamtspauschale?

Anders als die Ehrenamtspauschale wird die Übungsleiterpauschale nicht für jede ehrenamtliche Tätigkeit gezahlt. Sie gilt ausschließlich für pädagogische, pflegerische oder künstlerische Tätigkeiten. Mit bis zu 3.300 Euro pro Jahr (ab 2026) ist die Übungsleiterpauschale zudem höher als die Ehrenamtspauschale mit bis zu 960 Euro pro Jahr.

Welche Tätigkeiten fallen unter die Übungsleiterpauschale?

Um eine Übungsleiterpauschale zu bekommen, muss es sich um eine nebenberufliche Tätigkeit handeln. Übungsleiter*innen, Betreuer*innen, Künstler*innen oder auch Pflegepersonen können eine Übungsleiterpauschale erhalten. Dabei muss das Engagement ausschließlich gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Beispiele für Tätigkeiten, die unter die Übungsleiterpauschale fallen, sind Sporttrainer*innen, Chorleiter*innen, Volkshochschullehrer*innen oder Betreuer*innen kirchlicher Gruppen wie Kommunion- oder Konfirmationsgruppen.

Kann ich Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale kombinieren?

Grundsätzlich können beide Pauschalen in Anspruch genommen werden – allerdings nur für unterschiedliche Tätigkeiten.

Zwei Frauen stehen nebeneinander in einer Küche. Sie lachen in die Kamera.

Bei welchem Ehrenamt gibt es Aufwandsentschädigung?

Freiwillig Engagierten entstehen häufig persönliche Kosten – etwa für Fahrten, Materialien oder Fortbildungen. Diese Ausgaben können als Aufwandsentschädigung erstattet werden. Dabei handelt es sich nicht um eine Bezahlung für die Arbeit, sondern um einen Ausgleich für notwendige Ausgaben.
Erstattungen können nach tatsächlichem Nachweis erfolgen oder pauschal – etwa für Verpflegung bei längeren Einsätzen oder die Nutzung des privaten Fahrzeugs.

Voraussetzung ist eine Vereinbarung über die Erstattung mit dem jeweiligen Verein oder der Organisation.

Ist ein unentgeltliches Ehrenamt steuerlich absetzbar?

Wenn du als ehrenamtliche*r Mitarbeiter* kein Geld von deiner Organisation annehmen möchtest, kannst du darauf freiwillig verzichten. Das nennt man Verzichtserklärung. Damit du diesen Betrag als Sonderausgabe von der Steuer absetzen kannst, musst du einiges beachten.

Wichtig ist: Dir muss die Bezahlung ernsthaft angeboten werden. Außerdem braucht es eine schriftliche Vereinbarung. Darin muss stehen, dass du eigentlich Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung hast, aber freiwillig darauf verzichtest. Bescheinigungen, die erst im Nachhinein ausgestellt werden, erkennt das Finanzamt meist nicht an.

Erkundige dich am besten vorher beim Finanzamt oder deiner Steuerberaterin oder deiner Steuerberater, wie du im Einzelfall vorgehen kannst. 

Freistellung von Arbeit und Beruf

Ehrenamtliches Engagement findet in der Regel außerhalb der Arbeitszeit statt. In bestimmten Fällen besteht jedoch die Möglichkeit, sich vorübergehend von der Arbeit freistellen zu lassen – etwa für Tätigkeiten im öffentlichen Interesse: zum Beispiel als Schöff*in, Wahlhelfer*in oder bei Einsätzen im Brand- und Katastrophenschutz.

Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Freistellung variieren je nach Bundesland. Freiwillig Engagierte sollten sich daher im Vorfeld informieren und das Gespräch mit ihren Arbeitgeber*innen suchen.

Engagement-Nachweis

Ein freiwilliges Engagement ist nicht nur gesellschaftlich wertvoll – es vermittelt auch neue Fähigkeiten und Erfahrungen, die im Berufsleben nützlich sein können. Ein Engagement-Nachweis dokumentiert Art, Dauer und Umfang der freiwilligen Tätigkeit und kann beispielsweise Bewerbungen oder Weiterbildungen unterstützen. Ausgestellt wird dieser Nachweis vom Verein oder der Organisation, für die man tätig ist. In einigen Bundesländern – etwa in Hessen – können sich Schüler*innen ihr Engagement zusätzlich mit einem Zeugnisbeiblatt bescheinigen lassen. Dies kann den Einstieg ins Berufsleben erleichtern.

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