Barrierefreiheit – was heißt das?
Warum ist Barrierefreiheit so wichtig?
Welche Gesetze befassen sich mit Barrierefreiheit?
WCAG
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 aus dem Jahr 2008 legen Standards für barrierefreies Internet fest. Sie verbinden moderne Webgestaltung mit Barrierefreiheit. Die Web-Inhalte müssen für alle Nutzer wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Das kann zum Beispiel mit Hilfe von Alternativ-Texten gelingen, die über Fotos gelegt oder Videos beigefügt werden. Nützlich ist es auch, wenn Inhalte auf verschiedene Arten dargestellt werden können, ohne dass Informationen oder Struktur verloren gehen. Und: Die Texte einer Internet-Seite sollten beispielsweise lesbar und verständlich sein.
Die WCAG wurde inzwischen um einige Punkte ergänzt und liegt in der Fassung WCAG 2.1 vor, allerdings bisher nur in Englisch.
Richtlinien für barrierefreie Web-Inhalte (WCAG) 2.0
Richtlinien für barrierefreie Web-Inhalte (WCAG) 2.1
BITV
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) ergänzt das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Die Verordnung ist auf Grundlage der WCAG entstanden und gilt für alle Internetauftritte sowie öffentlich zugänglichen Internet-Angebote von Behörden und Bundesverwaltung (§ 1). So müssen seit 2006 alle Internet-Seiten des Bundes barrierefrei sein. Die Länder haben für ihre Internet-Angebote jeweils eigene Bestimmungen.
Ähnlich wie in den WCAG geht es in der BITV um die vier Prinzipien der Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Die Belange von gehörlosen und hörbehinderten Menschen und die von Menschen mit Lernschwierigkeiten sind in einem aktuellen Entwurf noch einmal stärker berücksichtigt worden.
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0
BITV-Test zur Überprüfung der Barrierefreiheit von Webseiten
DIN-Norm zum barrierefreien Bauen
Wer Wohnraum barrierefrei planen oder umgestalten möchte, braucht Informationen darüber, welche konkreten Anforderungen die Barrierefreiheit an eine Wohnung stellt. Diese Informationen finden sich in DIN-Normen, die vom Deutschen Institut für Normung erarbeitet wurden. Sie sind in Deutschland rechtlich gesehen Empfehlungen und müssen nicht zwingend angewendet werden. Die einzelnen Landesregierungen können in ihren Bauordnungen aber die Einhaltung dieser Normen fordern und sie so zu verbindlich geltendem Recht machen. Unabhängig davon kann der Inhalt der DIN-Normen auch dadurch bindend werden, dass er in einem Bauvertrag aufgenommen wird.
Aktuell gilt für den barrierefreien Neu- und Umbau von Wohnungen die DIN-Norm 18040-2. Sie legt Mindeststandards für Barrierefreiheit fest und entspricht dem aktuellen Stand der Technik.
Informationen zum barrierefreien Bauen im Familienratgeber
Informationen zur DIN-Norm auf nullbarriere.de