Zwei Frauen, eine mit Blindenhund, laufen eine Straße entlang
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Inklusion vor Ort Nordrhein-Westfalen

Das Förderprogramm für inklusive Sozialräume in Nordrhein-Westfalen

Inklusion vor Ort – Das Programm für die modellhafte Förderung inklusiver Sozialräume in Nordrhein-Westfalen

Logo des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Aktion Mensch und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) haben gemeinsam, für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren, vier Mal eine Million Euro Fördersumme für vier Netzwerke in unterschiedlichen Modellkommunen bereitgestellt. Denn die Aktion Mensch und das Land Nordrhein-Westfalen sind sich sicher: Gemeinsam mit einem starken Netzwerk, bestehend aus einer kommunalen Verwaltung und einer freigemeinnützigen Organisation sowie weiteren Vereinen, Initiativen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen und den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, lässt sich mehr für alle Menschen erreichen.

Ziel der Förderung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und die Aktion Mensch möchten erreichen, dass alle Menschen sowohl allumfassende Teilhabemöglichkeiten als auch Zugehörigkeit erfahren. Das Ziel ist die Weiterentwicklung einer Modellkommune hin zu einem barrierefreien, partizipativen und damit inklusiven Sozialraum sowie die daraus resultierende Attraktivitätssteigerung der Stadt- und Ortszentren.

Die beiden Fördergeldgeber*innen erwarten unter anderem,

  • dass sich eine Kommunalverwaltung und eine freigemeinnützige Organisation, die in derselben Kommune tätig ist, gemeinsam bewerben.
  • dass sich die Kommunalverwaltung aktiv und kontinuierlich beteiligt.
  • dass Menschen mit Behinderungen wesentlicher Teil des Zielgruppenspektrums sind. Weitere Zielgruppen können beispielsweise Menschen in vulnerablen Lebenslagen sein, wie Menschen, die in Einrichtungen leben, Menschen in Armut, ältere Menschen oder Menschen mit Fluchterfahrung.
  • dass die Bewerberinnen mindestens drei weitere Organisationen in ihrer Kommune  finden, die Interesse daran haben, an dem geplanten Vorhaben mitzuwirken. Das können zum Beispiel Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Initiativen, Interessenvertretungen,
    Bürgervereine, Ortsverbände sein. Jede unterstützende Organisation unterschreibt für die Bewerbung jeweils eine „Absichtserklärung“.

Prinzipien für die Umsetzung des Vorhabens

Mit der Modellinitiative „Kommune Inklusiv“ haben die Aktion Mensch und die diese Initiative mittragenden Verbände in der praktischen Arbeit gelernt, wie Kommunen Schritt für Schritt inklusiver werden können. Es haben sich Prinzipien herauskristallisiert, die unabdingbar sind für die erfolgreiche Umsetzung von Inklusion vor Ort:

  • Aufbau und Pflege eines inklusiven Netzwerks
  • gemeinsames Inklusionsverständnis
  • Partizipation und Empowerment
  • wirkungsorientierte Projektplanung
  • qualifiziertes Personal

Das sind die Modellkommunen in NRW

  • Die Stadt Wiehl zusammen mit dem Verein Lebenspfade Oberberg e.V
  • Die Stadt Oberhausen zusammen mit dem Caritasverband Oberhausen e.V.
  • Die Stadt Mönchengladbach zusammen mit dem PariTeam Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste mbH
  • Die Stadt Warendorf zusammen mit dem Caritasverband Warendorf e.V.

Modellkommunen in NRW starten ihre Vorhaben

Inklusion vor Ort – das gemeinsame Förderprogramm von Aktion Mensch und dem NRW-Sozialministerium – ist nun offiziell gestartet. Während der Auftaktveranstaltung am 20. April 2023 überreichte Staatssekretär Matthias Heidmeier den vier Modellkommunen ihre Förderbescheide.

Die wichtigsten Informationen im Überblick

Inklusive und partizipative Sozialraumgestaltung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.

Der Fokus des Konzeptes liegt klar auf den Strukturen und Prozessen. Die Maßnahmen sollen gemeinsam mit der Wirkungszielgruppe erarbeitet werden. Auch auf der Kostenseite kann der Fokus zunächst auf Kosten für Partizipation, Entwicklung und Personalkosten liegen. Kostenpositionen können im Nachgang verschoben werden - je nach Stand der Maßnahmen. Der Fokus liegt auf der gemeinsamen Entwicklung von Maßnahmen. Beide Anträge (Aktion Mensch- und NRW-Förderung) ergeben insgesamt ein Gesamtkonzept und bauen aufeinander auf.

Ziel ist für beide Förderer ein fünfjähriger Förderzeitraum. Die Förderung des Landes NRW besteht dabei aus zwei Blöcken: Der Planungs- und Durchführungs- sowie der Verstetigungsphase: Zunächst ist eine Förderung für drei Jahre vorgesehen (2023 bis 2025). Diese kann um zwei Jahre – bis Ende 2027 – verlängert werden.

Die Förderung der Aktion Mensch erstreckt sich über fünf Jahre.

Förderung des Landes NRW: Nach erfolgreicher Durchführung der zunächst dreijährigen Förderphase I (Planungs-, und Durchführungsphase) wird von der Kommunalverwaltung für die verbleibenden zwei Jahre ein neuer Förderantrag gestellt (Förderphase II).

1. Januar 2023

Maximal eine Million Euro, bestehend aus

  • 500.000 Euro aus Haushaltsmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen für die Kommunalverwaltung, verteilt auf 300.000 Euro für die Jahre 2022 - 2025 und 200.000 Euro für die Jahre 2025 - 2027. Es können bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (Personal-, Honorar- und Sachkosten) gefördert werden.
  • 500.000 Euro von der Aktion Mensch für die freigemeinnützige Organisation für die Jahre 2023 - 2027. Es können bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten (Personal-, Honorar- und Sachkosten) bezuschusst werden.
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Weitere Informationen

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