Eine Gruppe von Menschen mit und ohne Behinderung sind draussen, einige sitzen auf einer Bank um einen Baum, einige stehen
Kommune inklusiv Inklusion vor Ort
Kommune inklusiv Inklusion vor Ort

Inklusion vor Ort Sachsen

Das Förderprogramm für inklusive Sozialräume in Sachsen

Inklusion vor Ort – Das Programm für die modellhafte Förderung inklusiver Sozialräume in Sachsen

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Sie sind auf dem Weg, Ihre Gemeinde, Ihre Stadt, oder Ihren Kreis in Sachsen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention inklusiver zu gestalten? Ihnen fehlen aber noch Mitstreiter*innen, ein professionelles Netzwerk und Wissen? Dann sollten Sie sich bis zum 31. Januar 2024 für die Initiative "Inklusion vor Ort – Das Programm für die modellhafte Förderung inklusiver Sozialräume in Sachsen“ bewerben. 

Die Aktion Mensch und das Sächsische Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) stellen gemeinsam fünf Mal eine Million Euro Fördermittel für fünf Netzwerke in unterschiedlichen Modellkommunen in einem Zeitraum von fünf Jahren bereit. Denn die Aktion Mensch und der Freistaat Sachsen sind sich sicher: Gemeinsam mit einem starken Netzwerk, bestehend aus einer kommunalen Verwaltung und einer freigemeinnützigen Organisation sowie weiteren Vereinen, Initiativen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen und den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, lässt sich mehr für alle Menschen erreichen.

Eine Bewerbung ist nur als Tandem möglich

Die beiden Fördergeldgeber*innen erwarten unter anderem,

  • dass sich eine Kommunalverwaltung und eine freigemeinnützige Organisation, die in derselben Kommune tätig ist, gemeinsam bewerben.
  • dass sich die Kommunalverwaltung aktiv und kontinuierlich beteiligt.
  • dass Menschen mit Behinderungen wesentlicher Teil des Zielgruppenspektrums sind. Weitere Zielgruppen können beispielsweise Menschen in vulnerablen Lebenslagen sein, wie Menschen, die in Einrichtungen leben, Menschen in Armut, ältere Menschen oder Menschen mit Fluchterfahrung.
  • dass die Bewerber*innen mindestens drei weitere Organisationen in ihrer Kommune  finden, die Interesse daran haben, an dem geplanten Vorhaben mitzuwirken. Das können zum Beispiel Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Initiativen, Interessenvertretungen, Bürgervereine, Ortsverbände sein. Jede unterstützende Organisation unterschreibt für die Bewerbung jeweils eine Absichtserklärung.

Ziel des Vorhabens

Das SMS und die Aktion Mensch möchten erreichen, dass alle Menschen sowohl allumfassende Teilhabemöglichkeiten als auch Zugehörigkeit erfahren. Das Ziel ist die Weiterentwicklung einer Modellkommune hin zu einem barrierefreien, partizipativen und damit inklusiven Sozialraum.

Um diesem Ziel näher zu kommen, wollen die beiden Fördergeldgeber*innen gemeinsam in fünf Sozialräumen in Sachsen jeweils zwei Partner*innen (kommunal und freigemeinnützig) als Tandem fördern, die dann gemeinsam ein, den gesamten Sozialraum umfassendes, inklusives Netzwerk aufbauen.

Ein Sozialraum im hier gemeinten Sinne setzt sich aus drei Teilen zusammen: 

  • Räumliche Umgebung, Das kann ein Stadtviertel sein, ein Dorf, die Stadt, die Gemeinde oder der Kreis.

  • Menschen, die sich in dieser Umgebung aufhalten, dort wohnen, aufeinandertreffen, Beziehungen pflegen, sich austauschen und zusammenwirken,

  • Infrastruktur, wie zum Beispiel Bürgertreff und -amt, Apotheken, Spielplätze und Sportstätten, Wohnheime, Kultureinrichtungen, Vereine, Initiativen, Unternehmen, Schulen und alles, was zu dieser Umgebung gehört.

Prinzipien für die Umsetzung des Vorhabens

Mit der Modellinitiative „Kommune Inklusiv“ haben die Aktion Mensch und die diese Initiative mittragenden Verbände in der praktischen Arbeit gelernt, wie Kommunen Schritt für Schritt inklusiver werden können. Es haben sich Prinzipien herauskristallisiert, die unabdingbar sind für die erfolgreiche Umsetzung von Inklusion vor Ort:

  • Aufbau und Pflege eines inklusiven Netzwerks
  • gemeinsames Inklusionsverständnis
  • Partizipation und Empowerment
  • wirkungsorientierte Projektplanung
  • qualifiziertes Personal

Zeitplan der Ausschreibung

  • Bewerbungsphase: Einsendeschluss ist der  31. Januar 2024
  • Auswahlphase: Februar bis etwa Mai 2024
  • Antragsphase: etwa Mai bis August 2024

Reichen Sie folgende Unterlagen ein für Ihre Bewerbung

  • Konzeptpapier: maximal drei Seiten (einschließlich Deckblatt vier Seiten). Bitte verwenden Sie unsern Vordruck „Bewerbung Konzeptpapier" und unterschreiben Sie ihr rechtsverbindlich.
  • Mindestens drei Absichtserklärungen von unterstützenden Organisationen: Alle unterstützenden Organisationen eines Netzwerks unterschreiben jeweils eine Absichtserklärung. Bitte verwenden Sie unsere Mustervorlage für die Absichtserklärungen .

Bitte senden Sie uns alle Unterlagen als PDF an: inklusiver-sozialraum-sax@aktion-mensch.de

Bitte senden Sie uns keine weiteren Anlagen, wie etwa Broschüren und Flyer.

Online-Fragestunden für Ihre Bewerbung

Haben Sie Fragen zur Ausschreibung oder zu Ihrer Bewerbung? Dann schauen Sie bei einer unserer Online-Fragestunden vorbei. Gemeinsam mit Vertreter*innen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) erklären wir alles rund um die Förderung und die Bewerbung. Anschließend beantworten wir Ihre Fragen. 

Termine der Online-Fragestunden:

Die wichtigsten Informationen im Überblick

Inklusive und partizipative Sozialraumgestaltung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.

Ziel ist für beide Förderer ein fünfjähriger Förderzeitraum.

Die Förderung des Freistaates Sachsen besteht dabei aus zwei Blöcken: Der Planungs- und Durchführungsphase (drei Jahre) sowie der Verstetigungsphase (zwei Jahre).

Die Förderung der Aktion Mensch erstreckt sich über fünf Jahre. 

Voraussichtlich ab 1. September 2024

Maximal eine Million Euro, bestehend aus

  • 500.000 Euro aus Haushaltsmitteln des Freistaates Sachsen für die Kommunalverwaltung, verteilt auf 300.000 Euro für die ersten drei Jahre und 200.000 Euro für die abschließenden zwei Jahre.Es können bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (Personal-, Honorar- und Sachkosten) gefördert werden.
  • 500.000 Euro von der Aktion Mensch für die freigemeinnützige Organisation für die Jahre 2024-2029. Es können bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten (Personal-, Honorar- und Sachkosten) bezuschusst werden.

Fragen und Antworten (FAQ) zum Förderprogramm Inklusion vor Ort

Hier finden Sie  Begriffserklärungen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm Inklusion vor Ort.

Weitere Informationen