Fragen und Antworten zu „Inklusion vor Ort“

Die wichtigsten Begriffserklärungen in der Übersicht

Frei gemeinnützige Organisation

Organisation, die von der Aktion Mensch gefördert werden kann. Träger der sozialen Arbeit zum Beispiel aus der Wohlfahrt, der Selbsthilfe oder der Selbstvertretung.

Kommunale Verwaltung

Verwaltung einer Gemeinde, einer Stadt, eines Amtes oder eines Kreises.

Netzwerkpartner*innen

Kommunale Verwaltung (Gemeinde, Stadt, Amt oder Kreis) und frei gemeinnützige Organisation, die sich gemeinsam bewerben.

Weitere unterstützende Organisationen

Zum Beispiel: Vereine, Initiativen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen.

Die unterstützenden Organisationen müssen nicht frei gemeinnützig sein. Stellvertretend für eine unterstützende Organisation unterschreibt eine verantwortliche Person eine Absichtserklärung.

Netzwerk

Kommunale Verwaltung (Gemeinde, Stadt, Amt oder Kreis), frei gemeinnützige Organisation, weitere unterstützende Organisationen (zum Beispiel Schulen, Unternehmen, Vereine), Bürger*innen, Expert*innen in eigener Sache.

Fragen und Antworten

Ein Sozialraum, wie wir ihn verstehen, setzt sich aus drei Teilen zusammen:

  1. Räumliche Umgebung, in der Sie mit Ihrem Vorhaben wirken wollen. Das kann Ihr Stadtviertel sein, Ihr Dorf, Ihre Stadt, Ihre Gemeinde, Ihr Kreis.
  2. Menschen, die sich in dieser Umgebung aufhalten, dort wohnen, aufeinandertreffen, Beziehungen pflegen, sich austauschen und zusammenwirken. Hier finden alltägliche Begegnungen und Aktivitäten zwischen vielen verschiedenen Menschen statt.
  3. Infrastruktur, wie zum Beispiel Bürgertreff und -amt, Apotheken, Spielplätze und Sportstätten, Wohnheime, Kultureinrichtungen, Vereine, Initiativen, Unternehmen, Schulen und alles, was zu dieser Umgebung gehört.

Überlegen Sie bei Ihrer Bewerbung, in welchem Umfeld Sie die Gesellschaft inklusiver gestalten wollen: in einer Stadt, einem Stadtteil, einer Gemeinde, einem Amt, einem Kreis oder einem Teil eines Kreises. 

Wie groß der Sozialraum ist, kann durch die Bewerber*innen selbst definiert werden. Bei einer Großstadt können nicht alle Stadtteile beziehungsweise Quartiere abgedeckt werden, daher kann der Fokus auf einzelne Stadtteile gelegt werden.
Der Fokus kann auch auf inhaltlichen Handlungsfeldern liegen, die "stadtteilübergreifend" wirken. Es kann zunächst zum Beispiel mit zwei Handlungsfeldern gestartet werden und im Laufe des Prozesses können weitere hinzugenommen werden. Das Gleiche gilt für Stadtteile: Prozesse und Maßnahmen können über den Durchführungszeitraum hinweg auf weitere Stadtteile ausgedehnt werden.
Inklusion bedeutet für die beiden Fördergeldgeber*innen: Jeder Mensch kann sich gleichberechtigt und unabhängig von Behinderung, sozialer Herkunft, Ethnie, Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung und Identität oder sonstiger individueller Merkmale und Fähigkeiten an allen gesellschaftlichen Prozessen beteiligen. Das ist der sogenannte weite Inklusionsbegriff.

Unter Netzwerk verstehen wir während der Bewerbungsphase zwei Partner*innen (kommunal und frei gemeinnützig) und mindestens drei weitere unterstützende Organisationen, wie zum Beispiel unterschiedliche Verbände und Vereine, Initiativen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen und ähnliches. 
Nachdem fünf Modellkommunen (Netzwerke) ausgewählt wurden, sollen dort inklusive Netzwerke entstehen, in denen partnerschaftlich und professionell, mit klaren Positionen, Rollen und Verantwortlichkeiten zusammengearbeitet wird. Die Gleichberechtigung aller Partner*innen ist wichtig für Inklusion. Wenn die Hürden zum Mitmachen niedrig sind, können sich alle Menschen von Anfang an beteiligen.

Wichtig ist, dass die unterschiedlichen Zielgruppen als Expert*innen in eigener Sache von Beginn an aktiv mitwirken und gleichberechtigt mitentscheiden. Expert*innen in eigener Sache sind beispielsweise Menschen mit Behinderungen oder Fluchterfahrung, Jugendliche oder Senior*innen. Denn die Devise lautet: „Nichts über uns ohne uns.“ Das bedeutet, dass nicht über Menschen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund gesprochen werden soll, sondern mit ihnen.

Für eine erfolgreiche Gestaltung inklusiver Sozialräume ist es wichtig, dass ein heterogenes Netzwerk entsteht, Das bedeutet, dass unterschiedliche Vereine, Verbände, Unternehmen und die kommunale Verwaltung sich vernetzen und gemeinsam mit interessierten Bürger*innen und Expert*innen in eigener Sache Ziele verfolgen, die den Sozialraum lebenswerter für alle machen.

Für eine erfolgreiche Bewerbung wird erwartet, dass Menschen mit Behinderungen wesentlicher Teil des Zielgruppenspektrums sind, zu dem auch weitere Zielgruppen gehören können. Weitere Zielgruppen können beispielsweise Menschen in vulnerablen Lebenslagen sein, wie Menschen, die in Einrichtungen leben, Menschen in Armut, ältere Menschen oder Menschen mit Fluchterfahrung.

Es können sich zwei Partner*innen bewerben, bestehend aus

  1. einer kommunalen Verwaltung (Stadt, Gemeinde, Amt oder Kreis) und 
  2. einer frei gemeinnützigen Organisation, die bei Aktion Mensch förderfähig ist.

Sollte die Bewerbung durch mehrere freigemeinnützige Partner*innen und/oder mehrere Kommunalverwaltungen getragen werden, sind diese in einem extra Dokument darzustellen. Darüber hinaus muss darin deutlich werden, wie diese weiteren Partner*innen das hier vorgestellte Konzept unterstützen.

Für eine gemeinsame Bewerbung sind Unterschriften von mindestens drei weiteren Organisationen notwendig, die die Bewerbung unterstützen und Interesse daran haben, bei dem geplanten Vorhaben mitzuwirken. Das sind zum Beispiel Vereine, Initiativen, Unternehmen oder Bildungseinrichtungen, die bei einer erfolgreichen Bewerbung Teil des Netzwerks werden möchten.

In begründeten Ausnahmefällen sind Bewerbungen möglich, zu denen sich mehrere Kommunalverwaltungen und/oder mehrere frei gemeinnützige Organisationen zusammenschließen.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer Kooperation von zwei gemeinnützigen Partnern. Ob beide oder nur eine Organisation einen Antrag auf Förderung stellen, wird individuell besprochen. Im ersten Schritt wird ein Konzeptpapier eingereicht, dort können sich beide Organisationen als gleichwertige Partner vorstellen. Nach Auswahl der Kommune wird individuell vereinbart, ob beide oder nur eine Organisation den Antrag auf Förderung stellen. Beides ist im Rahmen der Aktion Mensch Förderung möglich.
Eine externe Prozessbegleitung kann über beide Fördergeber gefördert werden und ist zu empfehlen. Darüber hinaus finden regelmäßige Austauschrunden mit den anderen Modellkommunen statt, um einen Wissenstransfer zu generieren. Die Aktion Mensch bietet zudem ein Qualifizierungsprogramm für die Modellkommunen an.

Ja, es können sich auch Netzwerkpartner*innen bewerben, die bislang nur wenig inklusive Aktivitäten durchgeführt haben.

Sie müssen ausschließlich die Bereitschaft mitbringen, Ihren Sozialraum inklusiver gestalten zu wollen – gemeinsam mit einer kommunalen Verwaltung, einer frei gemeinnützigen Organisation und weiteren unterstützenden Organisationen. 

Ja, auch das geht. Dieser Aufruf richtet sich an alle Sozialräume, unabhängig von bisherigen inklusiven Aktivitäten.

Zu Beginn der Initiative müssen die Netzwerkpartner*innen in den ausgewählten Modellkommunen ein professionelles Netzwerk in ihrem Sozialraum aufbauen. Dieses Netzwerk soll im Förderzeitraum kontinuierlich weiterentwickelt werden. Aus dem anfänglichen Unterstützerkreis der weiteren Organisationen um die zwei Bewerber*innen soll ein festes, professionell arbeitendes, handlungsfeldübergreifendes, vielfältiges und wirkungsorientiertes Netzwerk werden, das sich stetig nach Bedarf der Zielgruppen weiterentwickelt. Das Netzwerk soll darauf hinarbeiten, Probleme zu lösen, Lebensumstände zu verbessern, und dafür sorgen, dass mehr Menschen dauerhaft selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Ausschließlich mit Ehrenamtlichen zu arbeiten ist in der Praxis schwierig, allerdings kein Ausschlusskriterium für eine Partnerschaft. Die Vielfalt und die Motivation des Netzwerkes ist für die Auswahl entscheidend.
Das ist grundsätzlich möglich. Eine Begründung, warum diese Partner*innen Teil des Netzwerkes werden und welche Qualität diese Partner*innen in das Gesamtnetzwerk einbringen, wäre wichtig.
Bestehende Strukturen können in das neue Netzwerk integriert werden. Im Fokus des Netzwerkaufbaus steht die stetige Weiterentwicklung und Erweiterung des Netzwerkes, um die Bedürfnisse und Bedarfe der Zielgruppe abzubilden.

Ja, bewerben Sie sich sehr gern.

Sie müssen bei der Bewerbung dann darauf achten, dass Sie im Konzeptpapier beschreiben, wie Sie das bestehende Vernetzungsprojekt weiterentwickeln wollen. Zum Beispiel, wie Sie fehlende Partner*innen gewinnen wollen, wie Sie das Netzwerk als feste Institution in der Region verankern, es professionalisieren und inklusiver machen wollen.

Ja, auch dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung.

Beschreiben Sie uns im Konzeptpapier, wie sich Ihr neues Vorhaben von vorherigen Projekten unterscheidet.

Es sind zwei Förderstränge zu beachten.

Im Rahmen der Aktion Mensch Förderung besteht die Möglichkeit, vorhandenes Personal zu fördern.

Im Rahmen der Förderung im Freistaat Sachsen, im Saarland und der NRW-Förderung besteht diese Möglichkeit nicht. Die Option besteht allerdings, wenn die Person offiziell versetzt wird. Es muss glaubhaft dargelegt werden, was mit den bisherigen Aufgaben der Personalstelle passiert, sodass genügend Ressource für die Projektarbeit besteht. Die Neueinstellung einer Person für das Projekt ist die beste Lösung, dann entfällt die Argumentation sich von der originären Tätigkeit abzugrenzen.


Die Personalstelle muss klar dem Projekt zugeordnet werden. Die Stelle ist direkt bei der gemeinnützigen Organisation beziehungsweise bei der Kommunalverwaltung zuzuordnen, die als gemeinsames Team das Netzwerk koordinieren.

Der Fokus des Konzeptes liegt klar auf den Strukturen und Prozessen. Die Maßnahmen sollen gemeinsam mit der Wirkungszielgruppe erarbeitet werden. Auch auf der Kostenseite kann der Fokus zunächst auf Kosten für Partizipation, Entwicklung und Personalkosten liegen.

Kostenpositionen können im Nachgang verschoben werden - je nach Stand der Maßnahmen. Der Fokus liegt auf der gemeinsamen Entwicklung von Maßnahmen. Beide Anträge (Aktion Mensch- und Bundesland-Förderung) ergeben insgesamt ein Gesamtkonzept und bauen aufeinander auf.

Art und vorgegebener Umfang sind, wenn möglich einzuhalten. Fragen sollten kurz und knapp beantwortet werden. Der Wille und die Motivation der Bewerbung muss deutlich erkennbar sein. Die Benennung der im Dokument vorgegebenen Kernelemente ist wichtig und soll berücksichtigt werden, um die Bereitschaft zu erkennen, aber auch um Konzeptpapiere vergleichbar zu machen. Die finalen Projektmaßnahmen stehen dabei nicht im Vordergrund, sondern die Darstellung der partizipativen Prozesse muss klar nachvollziehbar sein.
Keine. Sollte Ihre Bewerbung in die engere Auswahl kommen, fragen wir Sie nochmals, ob Sie weiter am Auswahlprozess teilnehmen wollen. Sie können dann entscheiden, ob Sie das wollen oder nicht.
  • Für Bewerbungen aus dem Saarland entscheiden die Aktion Mensch und das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes (MASFG) gemeinsam.
  • Für Bewerbungen aus Sachsen entscheiden die Aktion Mensch und das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) gemeinsam.

Die Bewerbungsphasen in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sind abgeschlossen.

Für Bewerbungen aus Nordrhein-Westfalen haben die Aktion Mensch und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) gemeinsam entschieden.

Für Bewerbungen aus Schleswig-Holstein haben die Aktion Mensch und die Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein gemeinsam entschieden.

Nach Sichtung und Bewertung der schriftlichen Bewerbungen wählen die Aktion Mensch gemeinsam mit dem jeweiligen Bundesland mehrere Bewerber*innen in die engere Auswahl. Vertreter*innen des Landes und der Aktion Mensch reisen für ein erstes Kennenlernen in diese Kommunen und sprechen mit den Bewerber*innen und ihrem Kreis von Unterstützer*innen. Danach werden – je nach Bundesland – bis zu fünf Netzwerke (Modellkommunen) ausgewählt, die den Zuschlag erhalten.

Für die erfolgreiche Umsetzung von Inklusion in Sozialräumen haben sich erfahrungsgemäß folgende wichtige Faktoren herauskristallisiert: Aufbau und Pflege eines inklusiven Netzwerks, gemeinsames Inklusionsverständnis, Partizipation und Empowerment der Zielgruppe, wirkungsorientierte Projektplanung sowie qualifiziertes Personal, das stetig die Bedürfnisse und Bedarfe der Zielgruppe in den Mittelpunkt stellt.

Eine bestimmte regionale Verteilung ist wichtig, aber im Fokus steht die Darstellung unterschiedlicher Ansätze. Insbesondere die Vielfalt der Ansätze ist relevant, da unter den Standorten ein Netzwerk entstehen soll, das unterschiedliche Perspektiven in den Prozess miteinbringt und somit die Qualität der Arbeit für alle verbessert.

Nehmen die Bewerber*innen die Zusage an, folgt gemeinsam mit der Aktion Mensch ein intensiver Arbeits- und Abstimmungsprozess, um einen erfolgreichen Förderantrag bei der Aktion Mensch zu stellen. Daher sollten sich die Bewerber*innen in dieser Phase mit genügend Personal und Zeit einbringen.

  • In Sachsen wird diese Phase im Mai 2024 starten.
  • Im Saarland wird diese Phase im Juli 2024 starten.

In Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ist diese Phase bereits abgeschlossen.

Wir wissen, wie aufwändig und umfangreich eine solche Bewerbung ist. Doch in diesem Rahmen fördern wir nur maximal fünf Netzwerke beziehungsweise Modellkommunen.

Damit Sie Inklusion vor Ort weiter voranbringen können, haben Sie die Möglichkeit das kostenlose „Praxishandbuch Inklusion“ zu bestellen. 

Sie können zudem an kostenlosen Qualifizierungsmaßnahmen zur inklusiven Sozialraumgestaltung der Aktion Mensch teilnehmen. Alle Bewerber*innen werden auch zu Tagungen, Expert*innentreffen und netzwerkübergreifenden Treffen eingeladen, um den Austausch zu fördern.

Sie können auch darüber nachdenken, andere Förderangebote der Aktion Mensch für die Umsetzung Ihrer Ideen zu nutzen.

Da es sich um zwei Förderstränge handelt, kommt es automatisch zu einer paritätischen Förderung. Die gemeinnützige Organisation wird durch die Aktion Mensch gefördert, die Kommune durch das entsprechende Bundesland. 
Grafik die die Kooperation zwischen Aktion Mensch und den Bundesländern veranschaulicht

Weil die Fördermittel aus zwei u nterschiedlichen Förderprogrammen kommen. Die Aktion Mensch und die jeweiligen Bundesländer haben ihre Förderprogramme aufeinander abgestimmt.

 

Saarland:

  • Die Aktion Mensch fördert aus dem Programm „Inklusion vor Ort“ die frei gemeinnützige Organisation.
  • Das Saarland fördert aus Haushaltsmitteln die Kommunalverwaltungen. 

Sachsen:

  • Die Aktion Mensch fördert aus dem Programm „Inklusion vor Ort“ die frei gemeinnützige Organisation.
  • Der Freistaat Sachsen fördert kommunale Verwaltungen. Die Projektförderung erfolgt im Rahmen einer Einzelfallförderung auf der Basis der §§ 23, 44 und 44a der Sächsischen Haushaltsordnung und der zugehörigen Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung. Zuständige Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank.

Nordrhein-Westfalen:

  • Die Aktion Mensch fördert aus dem Programm „Inklusion vor Ort“ die frei gemeinnützige Organisation.
  • Das MAGS NRW fördert aus Haushaltsmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen kommunale Verwaltungen.

Schleswig-Holstein:

  • Die Aktion Mensch fördert aus dem Programm „Inklusion vor Ort“ die frei gemeinnützige Organisation.
  • Das Land Schleswig-Holstein fördert aus dem „Fonds für Barrierefreiheit“ kommunale Verwaltungen.

 

Im Saarland:
Fünf Jahre. Beginnt die Förderung voraussichtlich im Herbst 2024, läuft sie bis Herbst 2029.

In Sachsen:
Fünf Jahre. Beginnt die Förderung voraussichtlich am 1. September 2024, läuft sie bis August 2029.

In Nordrhein-Westfalen:
Fünf Jahre. Beginnt die Förderung voraussichtlich am 1. Januar 2023, läuft sie bis Ende Dezember 2027.

In Schleswig-Holstein:
Fünf Jahre. Beginnt die Förderung voraussichtlich am 1. Juli 2022, läuft sie bis Juni 2027.

Saarland:

Die Förderung im Saarland startet im Herbst 2024 mit der partizipativen Planungsphase. Das Netzwerk arbeitet ab Herbst 2025 partizipativ und wirkungsorientiert an der Umsetzung seiner Ziele für mehr Inklusion vor Ort.

 

Sachsen:

Die Förderung des Freistaates Sachsen startet am 1. September 2024. Sie besteht aus zwei Blöcken: Der Planungs- und Durchführungsphase (drei Jahre) sowie der Verstetigungsphase (zwei Jahre).

 

Nordrhein-Westfalen:

Die Förderung des Landes NRW besteht aus zwei Blöcken: Der Planungs- und Durchführungs- sowie der Verstetigungsphase: Zunächst ist eine Förderung für drei Jahre vorgesehen, sie startet am 1. Januar 2023 und läuft bis Ende 2025. Anschließend kann diese um zwei Jahre bis Ende 2027 verlängert werden.

Schleswig-Holstein:

Eine Antragstellung im „Fonds für Barrierefreiheit“ für die Bauvorhaben kann bis zum 1. April 2023 erfolgen. Voraussichtlich werden die Anträge durch das Land Schleswig-Holstein ab August 2023 freigegeben. 

 

 

Nach erfolgreicher Durchführung der zunächst dreijährigen Förderphase I (Planungs- und Durchführungsphase) wird von der Kommunalverwaltung für die verbleibenden zwei Jahre ein neuer Förderantrag gestellt (Förderphase II).
Einmal jährlich erfolgt ein schriftlicher Statusbericht, der durch ein Statusgespräch mit Vertreter*innen beider Förderer ergänzt wird.

Die Bewerbungsphasen in Schleswig-Holstein und  Nordrhein-Westfalen sind beendet.

Zurzeit wird an dem Bewerbungszeitraum festgehalten. Eine Verlängerung ist abhängig von Stand und der Qualität der Bewerbungen. Eine Verschiebung des Bewerbungszeitraumes hat zudem eine Verschiebung des gesamten Prozesses zur Folge. Falls eine Verlängerung des Bewerbungszeitraumes notwendig wird, wird frühzeitig informiert. Im ersten Schritt ist ein dreiseitiges Konzeptpapier einzureichen. Die Antragstellung erfolgt erst nach der Bewerberauswahl.

Saarland

Aktion Mensch

MSAGD, Saarland

Sachsen

Aktion Mensch

SMS Sachsen

Nordrhein-Westfalen

Aktion Mensch

MAGS NRW

Schleswig-Holstein

Bitte wenden Sie sich schriftlich an inklusiver-sozialraum-sh@aktion-mensch.de

Wir stehen Ihnen auch telefonisch zur Verfügung:

  • Staatskanzlei Schleswig-Holstein, Susan Kagelmacher 0431-9881797
  • Aktion Mensch, Anke Petereit 0228-2092-346

 Alle eingegangenen Fragen werden im FAQ-Bereich aufgenommen und beantwortet. Das FAQ wird fortlaufend ergänzt.

Zum Beispiel: Inklusion im Sozialraum, Moderationstechniken, Ressourcen planen, Methodentrainings wie Projektmanagement, Projektplanung nach der Wirkungslogik, Evaluation, Organisation einer barrierefreien Veranstaltung, Arbeiten in vielfältigen Teams.

Jede Fortbildung der Aktion Mensch vermittelt selbstverständlich Wissen zu Partizipation und Inklusion. Bei den Webinaren sind Schrift- und Gebärdensprachdolmetscher*innen dabei. Seminare in Präsenz finden in barrierefreien Räumen statt und bei Bedarf sind zum Beispiel Gebärdensprachdolmetscher*innen anwesend.