Prozessbegleitung möglich machen

Eine Prozessbegleitung ist mit Kosten verbunden. Optimal wäre es, wenn Sie die Prozessbegleitung von Beginn an in Ihr Projekt und in Ihr Budget einplanen. Verzichten Sie dafür lieber auf eine weitere Aktion oder eine zusätzliche Maßnahme. Der Erfolg Ihres Projekts wird nicht davon abhängen, wie viele einzelne Maßnahmen Sie für Ihre Zielgruppe umsetzen. Sondern dass Sie Ihr Projekt strategisch gut planen, Ihr Netzwerk klar strukturieren und die Arbeitsprozesse und Aufgabenverteilung eindeutig auf Ihre Projektziele ausrichten.

Mehr zur erfolgreichen Projektplanung lesen Sie auch unter „Projekte wirkungsvoll planen“.

Förderung durch die Aktion Mensch

Wenn Sie sich Ihr inklusives Netzwerkprojekt von der Aktion Mensch fördern lassen wollen, müssen Sie dafür ein nachvollziehbares, klar ausgearbeitetes Konzept und einen gut begründeten Kostenplan erstellen.

Mehr zum Thema Projektfinanzierung lesen Sie auch im Kapitel „Förderung beantragen“.

Planen Sie bereits in diesem Konzept eine Prozessbegleitung und die Honorarkosten dafür ein. Wichtig ist, dass Sie plausibel erklären, weshalb eine externe Prozessbegleitung für Ihr Projekt wichtig ist. Stellen Sie dar, was sie leistet und warum es für den Erfolg Ihres Projekts nötig ist, dass Expert*innen mit dem Blick von außen Ihr Projekt begleiten. Beschreiben Sie, wie Ihre Zielgruppe von der Prozessbegleitung profitiert.

Ein Argument kann beispielsweise sein: Die Prozessbegleitung unterstützt Sie dabei, Ihre Zielgruppen noch besser an der Planung und Umsetzung des Projekts zu beteiligen. Und zwar indem sie gemeinsam mit Ihnen Partizipationsmethoden anwendet, die Sie zuvor noch nicht ausprobiert haben. Durch diese Zusammenarbeit mit der Zielgruppe kann Ihr Projekt die Wirkungsziele noch besser erfüllen.

Fügen Sie Ihrem Förderantrag einen Kostenvoranschlag für die Prozessbegleitung bei. Die Aktion Mensch prüft dann, ob diese Kosten in Ihrem Projekt gefördert werden können.

Falls Sie in Ihrem von der Aktion Mensch geförderten Projekt eine Prozessbegleitung nicht von Beginn an eingeplant haben: Auch in der Umsetzungsphase haben Sie noch Chancen, sich eine externe Begleitung durch Budgetumschichtung finanzieren zu lassen.

Ein Beispiel: Sie und Ihre Projektpartner*innen geraten unerwartet in eine Krisensituation, aus der Sie nicht ohne Hilfe von außen herauskommen. Zur Lösung des Problems wollen Sie eine externe Prozessbegleitung beauftragen. Wenn Sie überzeugend darstellen, dass eine Prozessbegleitung notwendig ist, kann die Aktion Mensch die Kosten dafür als förderfähig anerkennen. Voraussetzung dafür: Die Kosten für die Prozessbegleitung müssen an anderer Stelle in Ihrem Projekt wegfallen.

Überprüfen Sie Ihr Projekt immer wieder

Wichtig, ob mit oder ohne professionelle Prozessbegleitung: Halten Sie immer wieder kurz inne in Ihrem Projekt und planen Sie Reflexionsschleifen ein. In unseren Modellkommunen heißt diese Schleife „Boxenstopp“. Überprüfen Sie, idealerweise unterstützt durch eine externe Moderation: Wo stehen Sie mit Ihrem Projekt? Fehlen Ihnen noch Ressourcen und Fähigkeiten im Netzwerk? Wo können Sie diese herbekommen?

Eine Frau hält einen Vortrag. Sie zeigt auf eine Info-Tafel mit Text und Grafiken.
Zwei Frauen sitzen an einem Tisch. Die eine Frau erklärt der anderen Frau etwas.

Weiterlesen im Praxishandbuch Inklusion

Lesen Sie, wie Sie mit der Planung starten,  Ihre Ideen umsetzen und Ihre Kommune nachhaltig verändern.