Das wir gewinnt

Förderprogramm Barrierefreiheit für alle

Zielgruppen

  • Menschen mit Behinderung
  • Kinder und Jugendliche
  • Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten

Fördermöglichkeiten innerhalb dieses Programms

Diese Vorhaben oder Aktivitäten werden von der Aktion Mensch nicht gefördert:

  • Vorhaben ohne eindeutige Abgrenzung zur regulären/ bisherigen Arbeit
  • Aktivitäten zur Beschaffung von finanziellen Mitteln (zum Beispiel Spenden-Aktionen und Benefiz-Veranstaltungen)
  • Fachveranstaltungen
  • Schulische Maßnahmen, die nicht eindeutig außerhalb des Unterrichts stattfinden
  • Veranstaltungen mit tagespolitischer Ausrichtung
  • Mehr als zwei Anschubförderungen aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern für den Aufbau neuer Dienste an einem Standort
  • Honorarkosten für Vorstände und Geschäftsführer
  • Personalkosten für Vorstände und Geschäftsführer, deren Arbeit mehr als 5 Stunden pro Woche umfasst

Mikroförderung

  • Förderkindergärten, Förderschulen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung und sakrale Räumlichkeiten
  • Immobilien, die vor weniger als fünf Jahren von der Aktion Mensch gefördert wurden, können nicht gefördert werden

Investitionsförderung

  • Förderkindergärten, Förderschulen, stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Werkstätten für Menschen mit Behinderung und sakrale Räumlichkeiten
  • Tagesförderstätten und tagesstrukturierende Angebote, wenn die Nutzer ihren Alltag nicht in unterschiedlichen räumlichen Umgebungen und
    sozialen Umfeldern - also in mehreren Milieus - verbringen können
  • Eine zweite Förderung einer Immobilie ist nicht möglich. Ausnahmen siehe "Hinweise zur Mehrfachförderung"
  • Mehrere Bauvorhaben in einem Gebäude beziehungsweise auf einem Gelände, die auf mehrere Anträge verteilt sind. Ausnahmen siehe „Abgrenzung von Projekten und Vorhaben“ 
  • Vorhaben von Trägern in ihrer Eigenschaft als Betreuungsverein gemäß § 1908 f BGB sind nicht förderfähig. Ausnahmen sind bauliche Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit an Immobilien von Betreuungsvereinen.