Förderprogramm Barrierefreiheit für alle
Zielgruppen
- Menschen mit Behinderung
- Kinder und Jugendliche
- Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten
Fördermöglichkeiten innerhalb dieses Programms
Diese Vorhaben oder Aktivitäten werden von der Aktion Mensch nicht gefördert:
- Vorhaben ohne eindeutige Abgrenzung zur regulären/ bisherigen Arbeit
- Aktivitäten zur Beschaffung von finanziellen Mitteln (zum Beispiel Spenden-Aktionen und Benefiz-Veranstaltungen)
- Fachveranstaltungen
- Schulische Maßnahmen, die nicht eindeutig außerhalb des Unterrichts stattfinden
- Veranstaltungen mit tagespolitischer Ausrichtung
- Mehr als zwei Anschubförderungen aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern für den Aufbau neuer Dienste an einem Standort
- Honorarkosten für Vorstände und Geschäftsführer
- Personalkosten für Vorstände und Geschäftsführer, deren Arbeit mehr als 5 Stunden pro Woche umfasst
Mikroförderung
- Förderkindergärten, Förderschulen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung und sakrale Räumlichkeiten
- Immobilien, die vor weniger als fünf Jahren von der Aktion Mensch gefördert wurden, können nicht gefördert werden
Investitionsförderung
- Förderkindergärten, Förderschulen, stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Werkstätten für Menschen mit Behinderung und sakrale Räumlichkeiten
- Tagesförderstätten und tagesstrukturierende Angebote, wenn die Nutzer ihren Alltag nicht in unterschiedlichen räumlichen Umgebungen und
sozialen Umfeldern - also in mehreren Milieus - verbringen können - Eine zweite Förderung einer Immobilie ist nicht möglich. Ausnahmen siehe "Hinweise zur Mehrfachförderung"
- Mehrere Bauvorhaben in einem Gebäude beziehungsweise auf einem Gelände, die auf mehrere Anträge verteilt sind. Ausnahmen siehe „Abgrenzung von Projekten und Vorhaben“
- Vorhaben von Trägern in ihrer Eigenschaft als Betreuungsverein gemäß § 1908 f BGB sind nicht förderfähig. Ausnahmen sind bauliche Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit an Immobilien von Betreuungsvereinen.