Das Wir gewinnt

Förderprogramm Strukturentwicklung für Inklusionsunternehmen

Förderidee

Die Aktion Mensch setzt sich dafür ein, Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung langfristig zu stärken und zu sichern. Wir unterstützen daher bestehende Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe in ihrer zukunftsorientierten  Personal- und Unternehmensausrichtung. Im Fokus steht der Erhalt von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung.

Zielgruppe

Die Angebote in diesem Förderprogramm richten sich an Inklusionsunternehmen, die sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für Menschen mit Schwerbehinderung (§ 215 SGB IX) abdecken. Sie richten sich ebenfalls an Zuverdienstbetriebe mit Beschäftigungsplätzen mit niederschwelligen Anforderungen an Arbeitszeit (weniger als 15 Wochenstunden) und angepasster Arbeitsintensität für Menschen mit Behinderung.

Fördermöglichkeiten innerhalb dieses Programms

Was die Aktion Mensch fördert:

  • Fortbildungen und Qualifizierung von Mitarbeitenden mit und ohne Behinderung
  • Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen und Vertriebswege 
  • Digitalisierung von Arbeitsprozessen, Entwicklung barrierefreier Online-Shops und App-Anwendungen

Wie viel gibt es:

  • bis zu 90% der förderfähigen Kosten
    = maximal 150.000 Euro

Laufzeit: 

Laufzeit bis 3 Jahre

Finanzierungsmittel:

  • Eigenmittel von mindestens 10% der förderfähigen Kosten:
    • Bare Mittel
    • Spenden
    • Individuelle Zuschüsse für Personalkosten
  • Öffentliche Mittel

Förderfähige Kosten:

  • Personalkosten
  • Honorarkosten 
  • Sachkosten
  • Investitionen (projektbezogen bis max. 40% der Gesamtkosten)
     

Jetzt Antrag stellen

Diese Vorhaben oder Aktivitäten werden von der Aktion Mensch nicht gefördert: 

  • Im Aufbau befindliche Inklusions- und Zuverdienstbetriebe, welche eine laufende Anschubförderung erhalten 
  • Inklusionsabteilungen, die keine eigene Organisationseinheit mit eigenem Personal und abgrenzbarem Geschäftsbetrieb sind 
  • Zuverdienstbetriebe, die ausschließlich langzeitarbeitslose Menschen beschäftigen sollen (Leistungsbereich SGB II) 

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