Eine junge Frau mit Down-Syndrom mit Taucherausrüstung in einem Pool. Sie schaut nach oben in die Kamera und zweigt mit beiden Händen das Sieges-Zeichen.

Inklusion einfach machen

Das Förderangebot für mehr Barrierefreiheit und Beteiligung
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Wenig Eigenmittel, extra Förderung

Erfolgreiche Inklusion braucht zwei Dinge ganz besonders: Beteiligung und Barrierefreiheit. Mit "Inklusion einfach machen" bieten wir besonders attraktive Konditionen für Projektvorhaben, die 

  • Chancen für inklusive Begegnungen schaffen,
  • kommunikative und bauliche Barrieren abbauen,
  • „Empowerment“ von Menschen mit Behinderung fördern, 
  • Lernprozesse in Ihrer Organisation anstoßen und Erfahrungen in der partizipativen Arbeit gewinnen.

In diesem Angebot werden Personal-, Honorar-, und Sachkosten, sowie Investitionen in Höhe von bis zu 60.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 95 % gefördert. Hinzu kommen zusätzliche Zuschuss-Möglichkeiten in Höhe von bis zu 30.000 Euro


Fördermöglichkeiten innerhalb dieses Programms

Was wir fördern

Mit diesem Förderangebot unterstützt die Aktion Mensch inklusive Angebote für die Zielgruppen in den Lebensbereichen Barrierefreiheit und Mobilität, Freizeit und Bildung und Persönlichkeitsstärkung. Zum Beispiel: 

  • Projekte zur Herstellung von Barrierefreiheit im Sozialraum
  • Inklusive Freizeit- und Begegnungsangebote
  • Inklusive Angebote zur Selbstbestimmung und Persönlichkeitsentwicklung

Im neuen Angebot werden Personal-, Honorar-, Sachkosten und Investitionen in Höhe von bis zu 60.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 95 % gefördert.

Der Höchstzuschuss für ein Projekt inklusive der Zuschüsse und der Pauschale beträgt 90.000 Euro für die gesamte Laufzeit.

Überblick Zusatz-Zuschüsse

  • Einzelpersonen
  • Vorhaben ohne eindeutige Abgrenzung zur regulären/bisherigen Arbeit
  • Aktivitäten zur Beschaffung von finanziellen Mitteln (zum Beispiel Spenden-Aktionen und Benefiz-Veranstaltungen)
  • Maßnahmen von Schulen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung, die während der regulären Unterrichtszeiten von Schulen beziehungsweise den regulären Arbeitszeiten von Werkstätten für Menschen mit Behinderung stattfinden
  • Honorarkosten für Vorstände und Geschäftsführer*innen der eigenen Organisation
  • Kosten, die durch Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst (BUFDI) oder an einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) entstehen
  • Vorhaben, die sich an einen geschlossenen Personenkreis richten

Weitere Informationen und Downloads

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