Förderprogramm Betriebliche Inklusion
Förderidee
Zielgruppe
Die Aktion Mensch fördert den Aufbau von Strukturen zur betrieblichen Inklusion, die den Start oder Wiedereinstieg ins Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung ermöglichen
- unabhängig von Art und Ausmaß der Behinderung und
- unabhängig von der Form der Beschäftigung auf Arbeitsplätzen des allgemeinen Arbeitsmarktes
Fördermöglichkeiten innerhalb dieses Programms
Was die Aktion Mensch fördert:
- Investitionen zum Kauf, Bau, Umbau und zur Ausstattung von Diensten zur betrieblichen Inklusion.
- Vorhaben, die in Verbindung mit einer Anschubfinanzierung beantragt und bewilligt werden.
Wie viel gibt es:
- bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten = maximal 300.000 Euro
oder - bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten = maximal 250.000 Euro
- Zweckbindung:
- Immobilien: 25 Jahre
- Ausstattung: 5 Jahre
Finanzierungsmittel:
Eigenmittel von mindestens 20 Prozent der förderfähigen Kosten:
- Bare Mittel
- Spenden
- Darlehen
- Öffentliche Mittel
Anforderungen an die Investitionsförderung:
- Personelle und räumliche Abgrenzung von vorhandenen Angeboten bei Werkstätten, Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken
- Umfassende Barrierefreiheit, wenn bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Das heißt, sämtliche öffentlich und nicht öffentlich zugängliche Bereiche des Dienstes sind nach DIN 18040-1 barrierefrei zugänglich und nutzbar.
- Barrierefreiheit bei vorhandenen Immobilien, wenn bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Das heißt, wesentliche öffentlich zugängliche Bereiche des Dienstes sind nach DIN 18040-1 barrierefrei zugänglich und nutzbar (mindestens Zugangsbereich und Beratungs-, Veranstaltungs- oder Gruppenraum sowie WC).
- Barrierefreiheit bei neuen oder grundsanierten Immobilien, wenn bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Das heißt, sämtliche öffentlich zugängliche Bereiche des Dienstes sind nach DIN 18040-1 zugänglich und nutzbar.
Förderfähige Kosten:
- Kauf, Bau, Umbau und Ausstattung von Immobilien
-
Strukturen zur betrieblichen Inklusion sollen eine Ergänzung zu bestehenden Regelangeboten, zum Beispiel von Integrationsfachdiensten, darstellen. Sie
- veranlassen Beschäftigungsverhältnisse und Praktika.
- beraten bei Bewerbung und begleiten beim Start in einen Betrieb oder auf dem Weg der Weiterbildung.
- bauen nachhaltige lokale Netzwerke auf, knüpfen Kontakte und arbeiten mit Unternehmen, Integrationsfachdienst, Arbeitsagenturen, Werkstätten, Industrie- und Handelskammern zusammen.
Wie viel gibt es:
Aufbau neuer ambulanter Angebote:
- bis zu 90% der förderfähigen Kosten
- Fortbildungskosten in Höhe von 2.000 Euro pro Jahr
= maximal 300.000 Euro
Ausbau vorhandener ambulanter Angebote:
- bis zu 90% der förderfähigen Kosten
- Fortbildungskosten in Höhe von 2.000 Euro pro Jahr
= maximal 150.000 Euro
Laufzeit:
Aufbau neuer ambulante Angebote: Laufzeit bis 5 Jahre
Ausbau vorhandener ambulante Angebote: Laufzeit bis 3 Jahre
Finanzierungsmittel:
- Eigenmittel von mindestens 10% der förderfähigen Kosten:
- Bare Mittel
- Spenden
- Individuelle Zuschüsse für Personalkosten
- Öffentliche Mittel
Anforderungen an die Anschubförderung:
- Personalkosten: Beim Aufbau oder Ausbau eines Dienstes ist eine Leitungskraft mit mindestens 50 Prozent einer Vollzeitstelle vorzusehen.
- Vor dem letzten Förderjahr müssen Sie erklären, dass das geförderte Vorhaben für mindestens drei Jahre nach der Förderzeit weiterlaufen wird, damit das letzte Förderjahr gefördert wird.
- Erklären Sie, dass das Vorhaben nicht weitergeführt wird, endet die Förderung mit Ablauf des vorletzten Förderjahres.
- Wird das Vorhaben nach Ablauf der Förderung entgegen der Erklärung nicht weitergeführt, sind Sie zur Rückzahlung von 20 Prozent des ausgezahlten Zuschusses verpflichtet.
- Ausbau von bestehenden Strukturen:
- Der bestehenden Dienst wird ohne Fördermittel der Aktion Mensch betrieben.
- Das neuen Angebot unterscheidet sich von dem bestehenden Angebot/ Dienst hinsichtlich Zielgruppe und/ oder Konzept.
Förderfähige Kosten:
- Personalkosten
- Fortbildungskosten
-
Strukturen zur betrieblichen Inklusion sollen eine Ergänzung zu bestehenden Regelangeboten, zum Beispiel von Integrationsfachdiensten, darstellen. Sie
- veranlassen Beschäftigungsverhältnisse und Praktika.
- beraten bei Bewerbung und begleiten beim Start in einen Betrieb oder auf dem Weg der Weiterbildung.
- bauen nachhaltige lokale Netzwerke auf, knüpfen Kontakte und arbeiten mit Unternehmen, Integrationsfachdienst, Arbeitsagenturen, Werkstätten, Industrie- und Handelskammern zusammen.
Wie viel gibt es:
Aufbau neuer ambulanter Angebote:
- bis zu 90% der förderfähigen Kosten
- Fortbildungskosten in Höhe von 2.000 Euro pro Jahr
= maximal 300.000 Euro
Ausbau vorhandener ambulanter Angebote:
- bis zu 90% der förderfähigen Kosten
- Fortbildungskosten in Höhe von 2.000 Euro pro Jahr
= maximal 150.000 Euro
Laufzeit:
Aufbau neuer ambulante Angebote: Laufzeit bis 5 Jahre
Ausbau vorhandener ambulante Angebote: Laufzeit bis 3 Jahre
Finanzierungsmittel:
- Eigenmittel von mindestens 10% der förderfähigen Kosten:
- Bare Mittel
- Spenden
- Individuelle Zuschüsse für Personalkosten
- Öffentliche Mittel
Anforderungen an die Anschubförderung:
- Personalkosten: Beim Aufbau oder Ausbau eines Dienstes ist eine Leitungskraft mit mindestens 50 Prozent einer Vollzeitstelle vorzusehen.
- Vor dem letzten Förderjahr müssen Sie erklären, dass das geförderte Vorhaben für mindestens drei Jahre nach der Förderzeit weiterlaufen wird, damit das letzte Förderjahr gefördert wird.
- Erklären Sie, dass das Vorhaben nicht weitergeführt wird, endet die Förderung mit Ablauf des vorletzten Förderjahres.
- Wird das Vorhaben nach Ablauf der Förderung entgegen der Erklärung nicht weitergeführt, sind Sie zur Rückzahlung von 20 Prozent des ausgezahlten Zuschusses verpflichtet.
- Ausbau von bestehenden Strukturen:
- Der bestehende Dienst wird ohne Fördermittel der Aktion Mensch betrieben.
- Das neue Angebote unterscheidet sich von dem bestehenden Angebot/ Dienst hinsichtlich Zielgruppen und/ oder Konzept.
Förderfähige Kosten:
- Personalkosten
- Fortbildungskosten
Anschubförderung
Wir fördern keine...
- Strukturen zur betrieblichen Inklusion, die ausschließlich auf die Schaffung von Beschäftigungsplätzen in Werkstätten ausgerichtet sind (auch ausgelagerte Arbeitsplätze von Werkstätten für Menschen mit Behinderung),
- Strukturen zur betrieblichen Inklusion, die keine eigene Organisationseinheit mit eigenem Personal und abgrenzbarem Geschäftsbetrieb sind,
- Honorarkosten für Vorstände und Geschäftsführer*innen,
- Personalkosten für Vorstände und Geschäftsführer*innen, deren Arbeit mehr als 5 Stunden pro Woche umfasst,
- Kosten, die durch eine*n Teilnehmende*n am Bundesfreiwilligendienst (BUFDI) oder an einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) entstehen.
Investitionsförderung
Nicht förderfähig sind...
- eine zweite Förderung einer Immobilie (Ausnahme siehe „Hinweise zur Mehrfachförderung“),
- mehrere Bauvorhaben in einem Gebäude beziehungsweise auf einem Gelände, die auf mehrere Anträge verteilt sind,
- Vorhaben von Trägern in ihrer Eigenschaft als Betreuungsverein gemäß § 1908 f BGB. Ausnahmen sind bauliche Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit an Immobilien von Betreuungsvereinen.
Noch nicht das richtige Förderangebot gefunden?
Weitere Unterstützung und Kontakt
Förderfähigkeit testen
Erfüllt Ihre Organisation die Förder-Kriterien der Aktion Mensch?
Kontakt
Haben Sie Fragen? Wir helfen gerne weiter.
Projekt-Erfolge sichtbar machen
Machen Sie die Öffentlichkeit und potenzielle Unterstützer*innen auf Ihr Projekt aufmerksam.