Förderprogramm Betriebliche Inklusion
Förderidee
Zielgruppe
Die Aktion Mensch fördert den Aufbau von Strukturen zur betrieblichen Inklusion, die den Start oder Wiedereinstieg ins Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung ermöglichen
- unabhängig von Art und Ausmaß der Behinderung und
- unabhängig von der Form der Beschäftigung auf Arbeitsplätzen des allgemeinen Arbeitsmarktes
Fördermöglichkeiten innerhalb dieses Programms
-
Strukturen zur betrieblichen Inklusion sollen eine Ergänzung zu bestehenden Regelangeboten, zum Beispiel von Integrationsfachdiensten, darstellen. Sie
- veranlassen Beschäftigungsverhältnisse und Praktika.
- beraten bei Bewerbung und begleiten beim Start in einen Betrieb oder auf dem Weg der Weiterbildung.
- bauen nachhaltige lokale Netzwerke auf, knüpfen Kontakte und arbeiten mit Unternehmen, Integrationsfachdienst, Arbeitsagenturen, Werkstätten, Industrie- und Handelskammern zusammen.
Wie viel gibt es:
Aufbau neuer ambulanter Angebote:
- bis zu 90% der förderfähigen Kosten
- Fortbildungskosten in Höhe von 2.000 Euro pro Jahr
= maximal 300.000 Euro
Ausbau vorhandener ambulanter Angebote:
- bis zu 90% der förderfähigen Kosten
- Fortbildungskosten in Höhe von 2.000 Euro pro Jahr
= maximal 150.000 Euro
Laufzeit:
Aufbau neuer ambulante Angebote: Laufzeit bis 5 Jahre
Ausbau vorhandener ambulante Angebote: Laufzeit bis 3 Jahre
Finanzierungsmittel:
- Eigenmittel von mindestens 10% der förderfähigen Kosten:
- Bare Mittel
- Spenden
- Individuelle Zuschüsse für Personalkosten
- Öffentliche Mittel
Anforderungen an die Anschubförderung:
- Personalkosten: Beim Aufbau oder Ausbau eines Dienstes ist eine Leitungskraft mit mindestens 50 Prozent einer Vollzeitstelle vorzusehen.
- Vor dem letzten Förderjahr müssen Sie erklären, dass das geförderte Vorhaben für mindestens drei Jahre nach der Förderzeit weiterlaufen wird, damit das letzte Förderjahr gefördert wird.
- Erklären Sie, dass das Vorhaben nicht weitergeführt wird, endet die Förderung mit Ablauf des vorletzten Förderjahres.
- Wird das Vorhaben nach Ablauf der Förderung entgegen der Erklärung nicht weitergeführt, sind Sie zur Rückzahlung von 20 Prozent des ausgezahlten Zuschusses verpflichtet.
- Ausbau von bestehenden Strukturen:
- Der bestehenden Dienst wird ohne Fördermittel der Aktion Mensch betrieben.
- Das neuen Angebot unterscheidet sich von dem bestehenden Angebot/ Dienst hinsichtlich Zielgruppe und/ oder Konzept.
Förderfähige Kosten:
- Personalkosten
- Fortbildungskosten
-
Strukturen zur betrieblichen Inklusion sollen eine Ergänzung zu bestehenden Regelangeboten, zum Beispiel von Integrationsfachdiensten, darstellen. Sie
- veranlassen Beschäftigungsverhältnisse und Praktika.
- beraten bei Bewerbung und begleiten beim Start in einen Betrieb oder auf dem Weg der Weiterbildung.
- bauen nachhaltige lokale Netzwerke auf, knüpfen Kontakte und arbeiten mit Unternehmen, Integrationsfachdienst, Arbeitsagenturen, Werkstätten, Industrie- und Handelskammern zusammen.
Wie viel gibt es:
Aufbau neuer ambulanter Angebote:
- bis zu 90% der förderfähigen Kosten
- Fortbildungskosten in Höhe von 2.000 Euro pro Jahr
= maximal 300.000 Euro
Ausbau vorhandener ambulanter Angebote:
- bis zu 90% der förderfähigen Kosten
- Fortbildungskosten in Höhe von 2.000 Euro pro Jahr
= maximal 150.000 Euro
Laufzeit:
Aufbau neuer ambulante Angebote: Laufzeit bis 5 Jahre
Ausbau vorhandener ambulante Angebote: Laufzeit bis 3 Jahre
Finanzierungsmittel:
- Eigenmittel von mindestens 10% der förderfähigen Kosten:
- Bare Mittel
- Spenden
- Individuelle Zuschüsse für Personalkosten
- Öffentliche Mittel
Anforderungen an die Anschubförderung:
- Personalkosten: Beim Aufbau oder Ausbau eines Dienstes ist eine Leitungskraft mit mindestens 50 Prozent einer Vollzeitstelle vorzusehen.
- Vor dem letzten Förderjahr müssen Sie erklären, dass das geförderte Vorhaben für mindestens drei Jahre nach der Förderzeit weiterlaufen wird, damit das letzte Förderjahr gefördert wird.
- Erklären Sie, dass das Vorhaben nicht weitergeführt wird, endet die Förderung mit Ablauf des vorletzten Förderjahres.
- Wird das Vorhaben nach Ablauf der Förderung entgegen der Erklärung nicht weitergeführt, sind Sie zur Rückzahlung von 20 Prozent des ausgezahlten Zuschusses verpflichtet.
- Ausbau von bestehenden Strukturen:
- Der bestehende Dienst wird ohne Fördermittel der Aktion Mensch betrieben.
- Das neue Angebote unterscheidet sich von dem bestehenden Angebot/ Dienst hinsichtlich Zielgruppen und/ oder Konzept.
Förderfähige Kosten:
- Personalkosten
- Fortbildungskosten
- Strukturen zur betrieblichen Inklusion, die ausschließlich auf die Schaffung von Beschäftigungsplätzen in Werkstätten ausgerichtet sind (auch ausgelagerte Arbeitsplätze von Werkstätten für Menschen mit Behinderung)
- Strukturen zur betrieblichen Inklusion, die keine eigene Organisationseinheit mit eigenem Personal und abgrenzbarem Geschäftsbetrieb sind
- Honorarkosten für Vorstände und Geschäftsführer
- Personalkosten für Vorstände und Geschäftsführer, deren Arbeit mehr als 5 Stunden pro Woche umfasst
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