Das Wir gewinnt

Förderprogramm Zeitlich begrenztes Wohnen

Förderidee

Manchmal tritt zum Beispiel eine besondere Lebens-Situation ein, sodass zeitlich begrenztes Wohnen außerhalb der eigenen Wohnung notwendig ist. So können Menschen schwierige Situation überbrücken und in ein selbständiges Leben zurückkehren.

Zielgruppe

Die Angebote im Förderprogramm Zeitlich begrenztes Wohnen richten sich an Menschen mit Behinderung oder Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten.

Fördermöglichkeiten innerhalb dieses Programms

Was die Aktion Mensch fördert:

Im Rahmen der Investitionsförderung können Immobilien für zeitlich begrenzte Wohnangebote gefördert werden. Dazu zählen zum Beispiel:

  • betreute Wohnformen und Internate für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
  • Notunterkünfte, Übergangswohnheime
  • Frauenhäuser
  • Trainingswohnen

Wie viel gibt es:

  • bis zu 50 % der förderfähigen Kosten für bis zu 8 Personen: bis zu 220.000 Euro
    + bis zu vier Rollstuhl-Plätze à 20.000 Euro
    = maximal 300.000 Euro

Finanzierungsmittel:

  • Eigenmittel von mindestens 20% der förderfähigen Kosten:
    • Bare Mittel
    • Spenden
    • Darlehen
  • Öffentliche Mittel

Anforderungen an die Investitionsförderung:

  • Barrierefreiheit für zeitlich begrenzte Wohnangebote: Ein Teil der Wohnbereiche der Einrichtung ist nach DIN 18040-2 barrierefrei zugänglich und nutzbar.
  • Barrierefreiheit für Rollstuhl-Plätze („R-Plätze“): Alle Wohnbereiche einer Einrichtung für Rollstuhlnutzer müssen den „R“-Standard der DIN 18040-2 erfüllen.
  • Hinweis: Die Aktion Mensch hält auch bei zeitlich begrenztem Wohnen eine Zimmergröße von 15 Quadratmetern für angemessen. Eine Unterschreitung ist nur in Ausnahmefällen möglich. In dem Fall nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Verband auf. Falls Sie keinem Verband angehören, wenden Sie sich bitte direkt an die Aktion Mensch.

Förderfähige Kosten:

  • Kauf, Bau, Umbau und Ausstattung von Immobilien (Eigentum oder Mietobjekt)

Jetzt Antrag stellen

Was die Aktion Mensch fördert:

Im Rahmen der Investitionsförderung können Immobilien für zeitlich begrenzte Wohnangebote gefördert werden. Dazu zählen zum Beispiel:

  • betreute Wohnformen und Internate für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
  • Notunterkünfte, Übergangswohnheime
  • Frauenhäuser
  • Trainingswohnen

Wie viel gibt es:

  • bis zu 50 % der förderfähigen Kosten ab 9 Personen: bis zu 120.000 Euro
    + bis zu vier Rollstuhl-Plätze à 20.000 Euro
    = maximal 200.000 Euro

Finanzierungsmittel:

  • Eigenmittel von mindestens 20% der förderfähigen Kosten:
    • Bare Mittel
    • Spenden
    • Darlehen
  • Öffentliche Mittel

Anforderungen an die Investionsförderung:

  • Barrierefreiheit für zeitlich begrenzte Wohnangebote: Ein Teil der Wohnbereiche der Einrichtung ist nach DIN 18040-2 barrierefrei zugänglich und nutzbar.
  • Barrierefreiheit für Rollstuhl-Plätze („R-Plätze“): Alle Wohnbereiche einer Einrichtung für Rollstuhlnutzer müssen den „R“-Standard der DIN 18040-2 erfüllen.
  • Hinweis: Die Aktion Mensch hält auch bei zeitlich begrenztem Wohnen eine Zimmergröße von 15 Quadratmetern für angemessen. Eine Unterschreitung ist nur in Ausnahmefällen möglich. In dem Fall nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Verband auf. Falls Sie keinem Verband angehören, wenden Sie sich bitte direkt an die Aktion Mensch.

Förderfähige Kosten:

  • Kauf, Bau, Umbau und Ausstattung von Immobilien (Eigentum oder Mietobjekt)

Jetzt Antrag stellen

  • Mehrere Bauvorhaben in einem Gebäude beziehungsweise auf einem Gelände, die auf mehrere Anträge verteilt sind. Ausnahmen siehe „Abgrenzung von Projekten und Vorhaben“

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