Förderprogramm Arbeitsplätze in Inklusionsunternehmen
Förderidee
Zielgruppe
Fördermöglichkeiten innerhalb dieses Programms
- Vorlauf- und Planungsaktivitäten für neue Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe im Zuge einer Neugründung (Aufbau) oder einer Erweiterung (Ausbau)
- Projekte zur Sicherung und Stabilisierung von bestehenden Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetrieben
Wie viel gibt es:
- bis zu 90% der Personal-/ Honorar-/ Sachkosten = maximal 20.000 Euro
Laufzeit:
Laufzeit bis 1 Jahr
Finanzierungsmittel:
- Eigenmittel von mind. 10% der förderfähigen Kosten:
- Bare Mittel
- Spenden
- Individuelle Zuschüsse für Personalkosten
- Öffentliche Mittel
Förderfähige Kosten:
- Personalkosten
- Honorarkosten
- Sachkosten
Was die Aktion Mensch fördert:
- Fortbildungen und Qualifizierung von Mitarbeitenden mit und ohne Behinderung
- Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen und Vertriebswege
- Digitalisierung von Arbeitsprozessen, Entwicklung barrierefreier Online-Shops und App-Anwendungen
Wie viel gibt es:
- bis zu 90% der förderfähigen Kosten
= maximal 150.000 Euro
Laufzeit:
Laufzeit bis 3 Jahre
Finanzierungsmittel:
- Eigenmittel von mindestens 10% der förderfähigen Kosten:
- Bare Mittel
- Spenden
- Individuelle Zuschüsse für Personalkosten
- Öffentliche Mittel
Förderfähige Kosten:
- Personalkosten
- Honorarkosten
- Sachkosten
- Investitionen (projektbezogen bis max. 40% der Gesamtkosten)
Hier können Sie die Leitlinien “Strukturentwicklung für Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe” herunterladen.
- Personal-, Honorar- und Sachkosten für den Auf- oder Ausbau von Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetrieben in den ersten Geschäftsjahren.
Wie viel gibt es:
- bis zu 90% der förderfähigen Kosten = maximal 300.000 Euro
Laufzeit:
Laufzeit bis 5 Jahre
Finanzierungsmittel:
- Eigenmittel von mindestens 10% der förderfähigen Kosten:
- Bare Mittel
- Spenden
- Individuelle Zuschüsse für Personalkosten
- Öffentliche Mittel
Anforderungen an die Anschubförderung:
- Personalkosten: Es ist eine Leitungskraft mit mindestens 50 Prozent einer Vollzeitstelle vorzusehen.
- Zuverdienstbetriebe:
- Vor dem letzten Förderjahr müssen Sie erklären, dass das geförderte Vorhaben für mindestens drei Jahre nach der Förderzeit weiterlaufen wird, damit das letzte Förderjahr gefördert wird.
- Erklären Sie, dass das Vorhaben nicht weitergeführt wird, endet die Förderung mit Ablauf des vorletzten Förderjahres.
- Wird das Vorhaben nach Ablauf der Förderung entgegen der Erklärung nicht weitergeführt, sind Sie zur Rückzahlung von 20 Prozent des ausgezahlten Zuschusses verpflichtet.
Förderfähige Kosten:
- Personalkosten
- Honorarkosten
- Sachkosten
- Investitionen im Zusammenhang mit Neugründungen oder Erweiterungen (Auf- oder Ausbau) von Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetrieben
Wie viel gibt es:
- maximal 40% der förderfähigen Kosten = maximal 250.000 Euro
- bei umfassender Barrierefreiheit maximal 50% der förderfähigen Kosten = maximal 300.000 Euro
Finanzierungsmittel:
- Eigenmittel von mindestens 20% der förderfähigen Kosten:
- Bare Mittel
- Spenden
- Darlehen
- Öffentliche Mittel
Anforderungen an die Investionsförderung:
- Barrierefreiheit bei vorhandenen Immobilien, wenn bis zu 40% der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Das heißt; wesentliche öffentlich zugängliche Bereiche des Inklusionsunternehmens oder Zuverdienstbetriebs sind nach DIN 18040-1 barrierefrei zugänglich und nutzbar (mindestens Zugangsbereich und Büro- und Arbeitsflächen sowie WC).
- Barrierefreiheit bei neuen oder grundsanierten Immobilien, wenn bis zu 40% der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Das heißt, sämtliche öffentlich zugängliche Bereiche des Inklusionsunternehmens oder Zuverdienstbetriebs sind nach DIN 18040-1 zugänglich und nutzbar.
- Umfassende Barrierefreiheit, wenn bis zu 50% der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Das heißt, sämtliche öffentlich und nicht öffentlich zugängliche Bereiche des Inklusionsunternehmens oder Zuverdienstbetriebs sind nach DIN 18040-1 barrierefrei zugänglich und nutzbar.
Förderfähige Kosten:
- Kauf, Bau, Umbau und Ausstattung von Immobilien (Eigentum oder Mietobjekt)
- Nutzfahrzeuge
Diese Vorhaben oder Aktivitäten werden von der Aktion Mensch nicht gefördert:
- Vorhaben ohne eindeutige Abgrenzung zur regulären/ bisherigen Arbeit
- Inklusionsabteilungen, die keine eigene Organisationseinheit mit eigenem Personal und abgrenzbarem Geschäftsbetrieb sind
- Zuverdienstbetriebe, die keine eigene Organisationseinheit mit eigenem Personal und abgrenzbarem Geschäftsbetrieb sind
- Tagesstrukturierende Angebote ohne Arbeitsweltbezug (siehe hierfür Förderprogramm Tages- und Tagesförderstätten)
- Zuverdienstbetriebe, die ausschließlich langzeitarbeitslose Menschen beschäftigen sollen (Leistungsbereich SGB II)
- Anschubförderung: Vorhaben zum Auf- oder Ausbau von Inklusionsunternehmen oder Zuverdienstbetrieben, die vor Bewilligung des Förderantrags beginnen
- Eine zweite Förderung einer Immobilie ist nicht möglich. Ausnahmen siehe "Hinweise zur Mehrfachförderung"
- Mehrere Bauvorhaben in einem Gebäude beziehungsweise auf einem Gelände, die auf mehrere Anträge verteilt sind. Ausnahmen siehe „Abgrenzung von Projekten und Vorhaben“
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