Das wir gewinnt
Zwei Kinder lächeln in die Kamera.

Förderprogramme Bildung und Persönlichkeitsstärkung

Maßnahmen zur Persönlichkeitsstärkung bieten beste Voraussetzungen für Inklusion. Jede*r sollte die Chance haben, in seinen*ihren persönlichen Stärken und Fähigkeiten individuell gefördert zu werden, und so aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Deswegen fördern wir Bildungsprojekte, Dienste wie zum Beispiel Beratungsstellen und lokale Netzwerke.

+++ Temporär reduzierte Auswahl an Förderangeboten +++

Wir haben die Antragsannahme in einem Großteil unserer Förderangebote zeitweise ausgesetzt. Alle Informationen zu den Gründen und Antworten auf Ihre Fragen finden Sie auf unserer Infoseite.

Im Bereich Bildung und Persönlichkeitsentwicklung können Sie aktuell Anträge einreichen für:

Mikroförderung Protesttag 5. Mai

Pauschalförderung Bildungsveranstaltungen

Mit einer neuen Förderaktion unterstützen wir aktuell außerdem Vorhaben, die junge Menschen stark machen gegen Ausgrenzung und Mobbing:

Förderaktion: Zeichen setzen! Für mehr Respekt und Vielfalt

Mikroförderung: Protesttag 5. Mai

Das fördert die Aktion Mensch:

  • Vielfältige Aktivitäten im Rahmen bundesweiter Aktionen zum europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (5. Mai)
  • Fokus-Thema: Diskriminierung – zum Beispiel durch nicht ausreichende oder nicht vorhandene Regelungen und Gesetze, durch fehlende Barrierefreiheit, durch Nichtbeteiligung oder Nichtbeachtung
  • Aktionszeitraum: 2. bis 10.05.2026
  • 2026 stehen dafür 2 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung.

Der Annahmezeitraum für Förderanträge läuft vom 01.12.2025 bis 31.03.2026, oder bis die Fördermittel ausgeschöpft sind.

Förderfähige Kosten: Honorarkosten, Sachkosten

Zuschuss: max. 5.000 €

Eigenmittel: nicht erforderlich

Laufzeit: bis zu einem Jahr

 

Sie haben die Förderfähigkeit Ihrer Organisation bereits geprüft? 

 

Mikroförderung beantragen

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Wie viel gibt es:

maximal 100 % der förderfähigen Kosten
= maximal 5.000 €

Laufzeit:

bis zu einem Jahr

Finanzierungsmittel:

Bei Kosten bis zu 5.000 € ist kein eigenes Geld notwendig.

Anforderungen an die Mikroförderung:

  • Die Aktion Mensch möchte mehr über die Umsetzung und die Wirkung von Aktionen und Maßnahmen zum 5. Mai 2026 erfahren. Bitte holen Sie das  Feedback von Teilnehmenden ein.
  • Grundsätzlich müssen die Protestaktionen offene Angebote für die breite Öffentlichkeit sein und im Sozialraum / öffentlichen Raum stattfinden.
  • Eine Aktion ist nicht auf mehrere Anträge oder Projekt-Partner aufteilbar.
  • Die Gesamtkosten betragen maximal 15.000 €.

Sonstige Informationen: 

  • Es werden keinerlei Stellungnahmen oder Unterstützungsschreiben benötigt. 
  • Kostenvoranschläge / Angebote werden ebenfalls nicht benötigt.
  • Honorarkosten müssen anhand von Honorarrechnungen und/oder Verträgen nachgewiesen werden.
  • Alle Belege müssen einen ersichtlichen Bezug zur Protestaktion zum 5. Mai 2026 haben.

Förderfähige Kosten:

  • Sachkosten
  • Honorarkosten

Mikroförderung beantragen

Aktionsmaterial herunterladen

Die Aktion Mensch fördert keine Vorhaben, ...

  • die bereits vor Antragsstellung begonnen haben.
  • die außerhalb des Aktionszeitraums vom 2. bis 10. Mai 2026 stattfinden.
  • die auf dem trägereigenem Gelände oder in der trägereigenen Einrichtung stattfinden.
  • die nicht inklusiv ausgerichtet sind.
  • die sich an einen geschlossenen Kreis von Teilnehmenden richten (zum Beispiel nur Bewohner einer Einrichtung oder Mitarbeitende einer Werkstatt)
  • welche nicht die Möglichkeit der Partizipation und Mitwirkung für die Zielgruppe bieten.
  • die während der regulären Betreuungszeit in Kindertagesstätten / Kindergarten, Unterrichtszeit oder als unterrichtsersetzende Maßnahme in Hort / Schule oderwährend der Ausbildungs- / Arbeitszeit in Berufsbildungs-, Berufsförderungswerken sowie Werkstätten für Menschen mit Behinderung stattfinden.
  • welche rein auf die Anschaffung von Sachgegenständen fokussieren
  • die die Beschaffung von finanziellen Mitteln zum Ziel haben
  • welche zusätzlich durch andere Lotteriemittel (wie beispielsweise Postcode, Bingo, Fernsehlotterie, Glücksspirale oder Lotto) finanziert werden.
  • welche im Schwerpunkt durch die Auftragsvergabe durch Dritte umgesetzt werden.
  • welche sich nicht eindeutig an die definierte Zielgruppe der Aktion Mensch richten.
  • die einen Projektcharakter aufweisen wie zum Beispiel ein zu weiter Fokus in der Vorbereitungsphase.

Nicht förderfähig sind Vorhaben wie:

  • Tage der offenen Tür
  • Sportaktionen
  • Festveranstaltungen (zum Beispiel Jubiläen oder
    Sommerfeste)
  • Veranstaltungen im Rahmen des 1. Mai (Tag der Arbeit)
  • Trägereigene Kampagnen
  • Vereinstreffen et cetera

 

Nicht förderfähig sind:

  • Honorarkosten, Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen sowie Aufwandsentschädigungen für
    Vorstände und Geschäftsführer
  • Personalkosten und Minijobs
  • Kosten für Mitarbeitenden im Bundesfreiwilligendienst (BuFdis) oder im Freiwilligen Sozialen Jahr
    (FSJler)
  • Werbematerialien zum Beispiel nur mit dem Trägerlogo und -motto (gefördert werden
    ausschließlich Materialien mit direktem Bezug zur Protestaktion zum 5. Mai 2026)
  • Eigenbelege und pauschale Belege

Pauschalförderung Bildungsveranstaltungen

Das fördert die Aktion Mensch:

Bildung und Erfahrungsaustausch: Für Menschen mit Behinderung, ihre Angehörige und ehrenamtliche Mitarbeiter sind der Informations- und Erfahrungsaustausch besonders wichtig. Damit das gelingt, fördert die Aktion Mensch Seminare und Workshops, die Fortbildung und Erfahrungsaustausch unterstützen.

Förderfähige Kosten: Tages- und Übernachtungspauschalen, Aufwendungen für die Zugänglichkeit des Angebots

Fördersummen:

  • Tagespauschale pro Person 50 €
  • Übernachtungspauschale pro Person 70 €
  • Tagespauschale bei Online-Veranstaltungen pro Person = 30 €
  • bis zu 70 % für Kosten für die Zugänglichkeit des Angebots

Sie haben die Förderfähigkeit Ihrer Organisation bereits geprüft? 

Wie viel gibt es:

  • Tagespauschale pro Person 50 €
  • Übernachtungspauschale pro Person 70 €
  • Tagespauschale bei Online-Veranstaltungen pro Person = 30 €
  • bis zu 70 % für Kosten für die Zugänglichkeit des Angebots

Finanzierungsmittel:

  • Tagespauschale und Übernachtungspauschale: kein eigenes Geld notwendig
  • Für die Zugänglichkeit des Angebots:
    Eigenmittel von mindestens 30 % der förderfähigen Kosten:
    • bare Mittel
    • Spenden

Anforderungen an die Pauschalförderung:

  • Sowohl mehr- als auch eintägige Veranstaltungen erhalten die gleiche Pauschale. Das Förderangebot umfasst auch lokale Veranstaltungen.
  • Es müssen mindestens 6 Teilnehmer*innen neben Referent*innen und Betreuer*innen an der Bildungs-Veranstaltung teilnehmen.
  • Die Tagespauschale kann gewährt werden, wenn in mindestens vier Zeitstunden Bildungsinhalte vermittelt werden. Am ersten und/oder am letzten Tag darf die Vermittlung der Bildungsinhalte weniger als vier Zeitstunden betragen. In diesen Fällen werden der erste und der letzte Tag als ein förderfähiger Tag zusammengefasst. Die Vermittlung der Bildungsinhalte muss an beiden Tagen zusammen mindestens vier Zeitstunden umfassen.
  • Die Übernachtungspauschale kann gewährt werden, wenn
    • am nächsten Tag eine Bildungsveranstaltung stattfindet
    • am Tag zuvor eine Bildungsveranstaltung stattgefunden hat
    • Die Zahl der Übernachtungspauschalen kann also maximal um eine höher sein als die Zahl der Tagespauschalen.
  • Bei hybriden Veranstaltungen (Mischform aus Präsenz- und Online-Veranstaltung) kann für Personen vor Ort (Teilnehmer*/Betreuer*/Referent*innen) die höhere Tagespauschale sowie die Übernachtungspauschale angerechnet werden. Für die Personen, die online an der Veranstaltung teilnehmen (maximal 50 Online-Teilnehmende), wird nur die Tagespauschale in Höhe von 30 € gewährt.
  • Förderfähig sind maximal 400.000 € pro Kalenderjahr je Projekt-Partner.

Förderfähige Kosten:

  • Tages- und Übernachtungspauschalen entsprechend der Anzahl der Teilnehmenden
  • Aufwendungen für die Zugänglichkeit des Angebots

 

Diese Vorhaben oder Aktivitäten werden von der Aktion Mensch nicht gefördert:

  • Vorhaben ohne eindeutige Abgrenzung zur regulären/ bisherigen Arbeit
  • Aktivitäten zur Beschaffung von finanziellen Mitteln (zum Beispiel Spenden-Aktionen und Benefiz-Veranstaltungen)
  • Fachveranstaltungen
  • Schulische Maßnahmen, die nicht eindeutig außerhalb des Unterrichts stattfinden
  • Veranstaltungen mit tagespolitischer Ausrichtung
  • Mitgliederversammlungen und andere Gremiensitzungen
  • Schulungen von Vereinsmitgliedern für administrative Aufgaben
  • Fortbildung für hauptamtliches Personal
  • Einzelkurse in der Familienbildung (PEKiP, SAFE)
  • Eintägige Veranstaltungen, wenn die Vermittlung der Bildungsinhalte weniger als vier Zeitstunden umfasst 

Service-Tipp: inklusion.de

Recht haben, Recht bekommen

Menschen mit Behinderung haben den Rechtsanspruch auf volle und gleichberechtigte Teilhabe. Doch das funktioniert nicht immer. Auf unserer Inklusionsplattform finden Betroffene und Rechtsumsetzer*innen Hintergrundinformationen und Tipps, wie sie sich für ihre Rechte einsetzen können.

Inklusive Bildung

Gemeinsam von Anfang an: Unsere Inklusionsplattform bietet wichtigen Informationen rund um inklusive Bildung an Schulen und anderen Lernorten. Für Pädagog*innen und alle Interessierten.

Ihr Weg zur passenden Förderung

Förderfinder

Finden Sie schnell und einfach heraus, welches Förderangebot genau zu Ihrem Vorhaben passt:

Ihre Ansprechpartner*innen

Ist Ihre Organisation Mitglied eines Verbands? Dann finden Sie dort kompetente Förderberatung.
Hier geht es zu den Kontaktseiten der Mitgliedsverbände der Aktion Mensch:

AWO | BVKM | Caritas | Der Paritätische | Diakonie | DRK | Lebenshilfe | ZWST

 

Bei Fragen zu Ihrem Förderantrag oder -vertrag kontaktieren Sie uns bitte über DIAS oder die dort hinterlegte Durchwahlnummer.


Für persönliche Anliegen
empfehlen wir unseren digitalen Beratungsassistenten:

Familienratgeber


Bei allen anderen Anliegen
helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter:

  • Nutzen Sie unser Online-Kontaktformular.
  • Rufen Sie uns an: 0228 2092 - 5555 (Mo., Di., Do., Fr.: 10:00 - 12:00 Uhr)

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