Förderprogramm Barrierefreiheit für alle
Förderidee
Zielgruppe
Fördermöglichkeiten innerhalb dieses Programms
- Barrierefreiheit: Die Aktion Mensch fördert Vorhaben, die dazu beitragen, dass alle Lebensbereiche von Menschen mit und ohne Behinderung ohne fremde Hilfe auffindbar und zugänglich sind und genutzt werden können. Möglich machen dies zum Beispiel Umbau und Ausstattung von Gebäuden (bauliche Barrierefreiheit). Aber auch Gestaltung von Webseiten (digitale Barrierefreiheit) oder technische Unterstützung wie Elektro-Fahrräder für mindestens zwei Personen zur Stärkung der Mobilität von Menschen mit Behinderung (beispielsweise Rikschas oder Tandems mit E-Motor). Auch Tast- und Sehhilfen (kommunikative Barrierefreiheit) gehören dazu.
- Sensibilisierung: Die Aktion Mensch fördert auch Projekte, die Barrieren im Kopf abbauen und Bewusstsein dafür schaffen, dass Barrierefreiheit die Voraussetzung für Teilhabe ist.
- Aufbau von Netzwerken: Die Aktion Mensch unterstützt Sie, wenn Sie die Zusammenarbeit verschiedener Partner stärken wollen. Zum Beispiel dann, wenn Sie ein Netzwerk planen und/oder aufbauen, um die unterschiedlichen Angebote vor Ort für alle barrierefrei und erreichbar zu machen. Dazu können Sie mit lokalen Partnern ein Konzept entwickeln, das Menschen mit und ohne Behinderung zusammenbringt.
Wie viel gibt es:
maximal 100% der förderfähigen Kosten
= maximal 5.000 Euro
Laufzeit:
Laufzeit bis 1 Jahr
Finanzierungsmittel:
Bei Kosten bis zu 5.000 Euro ist kein eigenes Geld notwendig
Anforderungen an die Mikroförderung:
- Pro Projekt-Partner wird nur ein Projekt pro Jahr bewilligt. Organisationen mit mehreren Einrichtungen oder Diensten können jedoch für jede dieser Einrichtungen oder Dienste eine Projektförderung beantragen. Maßgeblich ist das Datum des Antragseingangs.
- Die Gesamtkosten betragen maximal 15.000 Euro.
- Bauliche Barrierefreiheit: Abhängig vom Vorhaben gilt DIN 18040-1 oder DIN 18040-2.
- Digitale Barrierefreiheit: Es gelten die Standards WCAG 2.0 oder BITV 2.0.
- Unterstützung der Mobilität von Menschen mit Behinderung (als Bei- oder Mitfahrer*in)
- Das Fahrrad ist mit einem Elektro-Motor ausgestattet.
Förderfähige Kosten:
- Anschaffungen zur Herstellung der Barrierefreiheit
- Bauten/Umbauten
- technische Gebrauchsgegenstände
- Honorarkosten für Gebärdensprach-/Schriftdolmetscher*innen
- Gestaltung barrierefreier Webseiten
- Barrierefreiheit: Die Aktion Mensch fördert Vorhaben, die dazu beitragen, dass alle Lebensbereiche von Menschen mit und ohne Behinderung ohne fremde Hilfe auffindbar und zugänglich sind und genutzt werden können. Möglich machen dies zum Beispiel Umbau und Ausstattung von Gebäuden (bauliche Barrierefreiheit). Aber auch Gestaltung von Webseiten (digitale Barrierefreiheit) oder technische Unterstützung wie Tast- und Sehhilfen (kommunikative Barrierefreiheit) gehören dazu.
- Sensibilisierung: Die Aktion Mensch fördert auch Projekte, die Barrieren im Kopf abbauen und Bewusstsein dafür schaffen, dass Barrierefreiheit die Voraussetzung für Teilhabe ist.
- Aufbau von Netzwerken: Die Aktion Mensch unterstützt Sie, wenn Sie die Zusammenarbeit verschiedener Partner stärken wollen. Zum Beispiel dann, wenn Sie ein Netzwerk planen und/oder aufbauen, um die unterschiedlichen Angebote vor Ort für alle barrierefrei und erreichbar zu machen. Dazu können Sie mit lokalen Partnern ein Konzept entwickeln, das Menschen mit und ohne Behinderung zusammenbringt.
Wie viel gibt es:
- bis zu 90% der Personal-/Honorar-/ Sach- und Investitionskosten = maximal 300.000 Euro
- bis zu 90% der Kosten zur Herstellung der Barrierefreiheit = maximal 50.000 Euro
Laufzeit:
Laufzeit bis 5 Jahre
Finanzierungsmittel:
- Eigenmittel von mind. 10% der förderfähigen Kosten:
- Bare Mittel
- Spenden
- Individuelle Zuschüsse für Personalkosten
- Öffentliche Mittel
Anforderungen an die Projektförderung:
- Digitale Barrierefreiheit: Es gelten die Standards WCAG 2.0 oder BITV 2.0.
Förderfähige Kosten:
- Personalkosten
- Honorarkosten
- Sachkosten
- Investitionen (projektbezogen bis max. 10 % der Gesamtkosten)
- Kosten zur Herstellung der Barrierefreiheit
Ausbau ambulanter Angebote zum Beispiel:
- Büro für leichte Sprache
- Prüfdienst der Barrierefreiheit
- Wohnraumberatung
Wie viel gibt es:
- maximal 90% der förderfähigen Kosten = maximal 150.000 Euro
Finanzierungsmittel:
- Eigenmittel von mindestens 10% der förderfähigen Kosten:
- Bare Mittel
- Spenden
- Individuelle Zuschüsse für Personalkosten
- Öffentliche Mittel
Anforderungen an die Anschubförderung:
- Personalkosten: Es ist eine Leitungskraft mit mindestens 50 Prozent einer Vollzeitstelle vorzusehen.
- Vor dem letzten Förderjahr müssen Sie erklären, dass das geförderte Vorhaben für mindestens drei Jahre nach der Förderzeit weiterlaufen wird, damit das letzte Förderjahr gefördert wird.
- Erklären Sie, dass das Vorhaben nicht weitergeführt wird, endet die Förderung mit Ablauf des vorletzten Förderjahres.
- Wird das Vorhaben nach Ablauf der Förderung entgegen der Erklärung nicht weitergeführt, sind Sie zur Rückzahlung von 20 Prozent des Zuschusses verpflichtet.
Förderfähige Kosten:
- Personalkosten
- Fortbildungskosten in Höhe von 2.000 Euro pro Jahr
Aufbau neuer ambulanter Angebote zum Beispiel:
- Büro für leichte Sprache
- Prüfdienst der Barrierefreiheit
- Wohnraumberatung
Wie viel gibt es:
- maximal 90% der förderfähigen Kosten = maximal 300.000 Euro
Finanzierungsmittel:
- Eigenmittel von mindestens 10% der förderfähigen Kosten:
- Bare Mittel
- Spenden
- Individuelle Zuschüsse für Personalkosten
- Öffentliche Mittel
Anforderungen an die Anschubförderung:
- Personalkosten: Es ist eine Leitungskraft mit mindestens 50 Prozent einer Vollzeitstelle vorzusehen.
- Vor dem letzten Förderjahr müssen Sie erklären, dass das geförderte Vorhaben für mindestens drei Jahre nach der Förderzeit weiterlaufen wird, damit das letzte Förderjahr gefördert wird.
- Erklären Sie, dass das Vorhaben nicht weitergeführt wird, endet die Förderung mit Ablauf des vorletzten Förderjahres.
- Wird das Vorhaben nach Ablauf der Förderung entgegen der Erklärung nicht weitergeführt, sind Sie zur Rückzahlung von 20 Prozent des Zuschusses verpflichtet.
Förderfähige Kosten:
- Personalkosten
- Fortbildungskosten in Höhe von 2.000 Euro pro Jahr
-
Barrierefreiheit: Die Aktion Mensch fördert Vorhaben, die dazu beitragen, dass alle Lebensbereiche von Menschen mit und ohne Behinderung ohne fremde Hilfe auffindbar und zugänglich sind und genutzt werden können. Möglich machen dies zum Beispiel Umbau und Ausstattung von Gebäuden (bauliche Barrierefreiheit) oder technische Unterstützung wie Tast- und Sehhilfen (kommunikative Barrierefreiheit).
Wie viel gibt es:
- maximal 40% der förderfähigen Kosten = maximal 250.000 Euro
- bei umfassender Barrierefreiheit maximal 50% der förderfähigen Kosten = maximal 300.000 Euro
Finanzierungsmittel:
- Eigenmittel von mindestens 20% der förderfähigen Kosten:
- Bare Mittel
- Spenden
- Darlehen
- Öffentliche Mittel
Anforderungen an die Investionsförderung:
- Barrierefreiheit bei vorhandenen Immobilien, wenn bis zu 40% der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Das heißt; wesentliche öffentlich zugängliche Bereiche des Dienstes oder der Einrichtung sind nach DIN 18040-1 barrierefrei zugänglich und nutzbar (mindestens Zugangsbereich und Beratungs-, Veranstaltungs- oder Gruppenraum sowie WC).
- Barrierefreiheit bei neuen oder grundsanierten Immobilien, wenn bis zu 40% der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Das heißt, sämtliche öffentlich zugängliche Bereiche des Dienstes oder der Einrichtung sind nach DIN 18040-1 zugänglich und nutzbar.
- Umfassende Barrierefreiheit, wenn bis zu 50% der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Das heißt, sämtliche öffentlich und nicht öffentlich zugängliche Bereiche des Dienstes oder der Einrichtung sind nach DIN 18040-1 barrierefrei zugänglich und nutzbar.
Förderfähige Kosten:
- Neu/-Umbau, Erweiterung zu einem barrierefreien Umfeld
- Ausstattung/ Inventar
Diese Vorhaben oder Aktivitäten werden von der Aktion Mensch nicht gefördert:
- Vorhaben ohne eindeutige Abgrenzung zur regulären/ bisherigen Arbeit
- Aktivitäten zur Beschaffung von finanziellen Mitteln (zum Beispiel Spenden-Aktionen und Benefiz-Veranstaltungen)
- Fachveranstaltungen
- Schulische Maßnahmen, die nicht eindeutig außerhalb des Unterrichts stattfinden
- Veranstaltungen mit tagespolitischer Ausrichtung
- Mehr als zwei Anschubförderungen aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern für den Aufbau neuer Dienste an einem Standort
- Honorarkosten für Vorstände und Geschäftsführer
- Personalkosten für Vorstände und Geschäftsführer, deren Arbeit mehr als 5 Stunden pro Woche umfasst
Mikroförderung
- Förderkindergärten, Förderschulen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung und sakrale Räumlichkeiten
- Immobilien, die vor weniger als fünf Jahren von der Aktion Mensch gefördert wurden, können nicht gefördert werden
Investitionsförderung
- Förderkindergärten, Förderschulen, stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Werkstätten für Menschen mit Behinderung und sakrale Räumlichkeiten
- Tagesförderstätten und tagesstrukturierende Angebote, wenn die Nutzer ihren Alltag nicht in unterschiedlichen räumlichen Umgebungen und
sozialen Umfeldern - also in mehreren Milieus - verbringen können - Eine zweite Förderung einer Immobilie ist nicht möglich. Ausnahmen siehe "Hinweise zur Mehrfachförderung"
- Mehrere Bauvorhaben in einem Gebäude beziehungsweise auf einem Gelände, die auf mehrere Anträge verteilt sind. Ausnahmen siehe „Abgrenzung von Projekten und Vorhaben“
- Vorhaben von Trägern in ihrer Eigenschaft als Betreuungsverein gemäß § 1908 f BGB sind nicht förderfähig. Ausnahmen sind bauliche Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit an Immobilien von Betreuungsvereinen.
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