Das Wir gewinnt

Häufige Fragen und Antworten

Wir helfen Ihnen weiter

Wer wird bei der Aktion Mensch gefördert? Wie viel Geld kann ich beantragen? Und wer entscheidet eigentlich über die Bewilligung der Anträge? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen hier. Wird Ihre Frage auf diesen Seiten nicht beantwortet, können Sie uns gerne kontaktieren.

 

Was fördert die Aktion Mensch?

Die Aktion Mensch setzt sich für Inklusion ein, also ein selbstverständliches Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung. Sie fördert soziale Projekte, um die Lebensbedingen von Menschen mit und ohne Behinderung zu verbessern.

Aus diesem Grund fördert die Aktion Mensch Projekte in allen Lebensbereichen:

Arbeit
Freizeit
Bildung und Persönlichkeitsstärkung
Wohnen
Barrierefreiheit und Mobilität

Projekte, die von der Aktion Mensch gefördert werden, sollten sich an folgende Personengruppen richten:

  • Menschen mit Behinderung,
  • Kinder und Jugendliche (bis 27 Jahre)
  • Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten (Menschen, die wohnungslos sind, in einem gewaltgeprägten Umfeld leben oder aus geschlossenen Einrichtungen entlassen werden)

Folgende Förderinstrumente stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Projektförderung (zeitlich begrenzte Vorhaben)
  • Anschubförderung (Aufbau neuer, auf Dauer angelegter ambulanter Angebote)
  • Investitionsförderung (Kauf, Bau, Umbau und Ausstattung von Grundstücken und Immobilien, sowie den Kauf und Umbau von Fahrzeugen)
  • Mikroförderung (lokale, zeitlich begrenzte Vorhaben)
  • Pauschalförderung (Pauschalbeträge z. B. Ferienreisen, Bildungsmaßnahmen)

Wen fördert die Aktion Mensch?

Freie gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland können einen Förderantrag stellen. Das sind:

  • Vereine
  • Stiftungen
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH)
  • Unternehmergesellschaften
  • Kirchen
  • Genossenschaften

Ob Ihre Organisation förderfähig ist, finden Sie mit unserem Schnell-Check heraus.

Die Aktion Mensch fördert keine:

  • Einzelpersonen
  • Öffentlichen Institutionen (durch öffentliche Hand dominiert)
  • Gewerblichen Institutionen (gewerbliche Interessen dominieren)
  • Einrichtungen der klassischen Altenpflege
  • Vorhaben, die aus Mitteln einer anderen bundesweit tätigen Lotterie oder von Sportwetten-Veranstaltern gefördert werden

Nein, die Aktion Mensch fördert keine Vorhaben, die vor der Antragstellung begonnen wurden.

Nein, Anträge können auch von freien gemeinnützigen Organisationen gestellt werden, die nicht Mitglied in einem der Bundesverbände oder Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sind. Auf die Entscheidung zur Förderung oder Ablehnung eines Vorhabens hat eine solche Mitgliedschaft keinen Einfluss.

Nur die Beratung und die Bearbeitung unterscheiden sich:
Mitglieder eines Spitzenverbands der Freien Wohlfahrtspflege (sowie des bvkm und der Lebenshilfe) werden durch ihren zuständigen Bundes- bzw. Spitzenverband beraten. Dieser erhält den Antrag  zur ersten Prüfung, bevor er an die Aktion Mensch weitergeleitet wird.
Organisationen ohne Spitzenverband werden durch die Aktion Mensch beraten und geprüft.

Wie stelle ich einen Förderantrag?

Die Antragstellung bei der Aktion Mensch erfolgt ausschließlich online. Dazu registrieren Sie sich zunächst im digitalen Antragssytem der Aktion Mensch (DIAS). Nach der Registrierung erhalten Sie einen Bestätigungslink per E-Mail. Klicken Sie auf den Link um Ihre Registrierung abzuschließen. Sie werden Schritt für Schritt durch die Antragstellung geleitet und können jeder Zeit den Status Ihres Antrags einsehen. Außerdem können Sie Ihren Bearbeitungsstand speichern und zu einem späteren Zeitpunkt an dem Antrag weiterarbeiten.

Weiterführende Informationen über den Ablauf der Antragstellung

Wir beraten Sie gerne per E-Mail (foerderung@aktion-mensch.de) oder führen mit Ihnen ein telefonisches Beratungsgespräch (0228 2092-5555):

  • Montags bis donnerstags von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Freitags von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Auf Grund der Vielzahl an Anträgen ist es uns leider nicht möglich persönliche Beratungsgespräche anzubieten.

Für die Bearbeitung eines Antrags sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Freistellungsbescheid von der Körperschaftssteuer (kann beim zuständigen Finanzamt bezogen werden)
  • Vereins-/Stiftungssatzung / Gesellschaftervertrag
  • Aktueller Registerauszug / Vertretungsbescheinigung

Kirchengemeinden müssen die folgenden zwei Unterlagen einreichen:

  • Kirchenordnung / Statuten
  • Legitimationsbescheinigung

Darüber hinaus können weitere Unterlagen (wie z. B. die Stellungnahme der Fachbehörde) erforderlich sein. Diese können Sie den jeweiligen Förderprogrammen entnehmen.

Die Bearbeitungsdauer eines Antrags hängt von der Anzahl der eingehenden Anträge sowie der Antragsqualität ab und kann daher nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden.

Im Durchschnitt können Sie mit einer Bearbeitungszeit von drei bis sechs Monaten rechnen.

Das Kuratorium der Aktion Mensch trifft sich einmal im Monat und entscheidet über die Förderung der Anträge, die die Aktion Mensch an das Gremium weitergeleitet hat. Weitergeleitet werden die Anträge, die sowohl den formellen Fördervoraussetzungen entsprechen als auch inhaltlich überzeugen.

Wie viel Geld kann ich beantragen?

Kleinere Vorhaben fördern wir mit bis zu 5.000 Euro. Haben Sie Größeres vor, können Sie je nach Förderprogramm eine Förderung in Höhe von bis zu 350.000 Euro erhalten.

Mehr über unsere Förderhöhen

Die Aktion Mensch fördert sowohl kurzfristige Vorhaben von einem Tag (z. B. ein Aktionstag), als auch mittelfristige und langfristige Vorhaben von bis zu fünf Jahren (z. B. Projekte für Kinder und Jugendliche).

Ja, außer bei Vorhaben der Pauschal- und Mikroförderung muss der Projekt-Partner einen Anteil an Eigenmitteln einbringen. Die Höhe der Eigenmittel hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab. Diese variiert zwischen 10 Prozent und 30 Prozent.