Fördermittel: In welcher Höhe wird gefördert?

Um Inklusion in unserer Gesellschaft voranzubringen, fördert die Aktion Mensch große und kleine Vorhaben. Je nach Projektgröße variieren die Fördersumme oder auch der erforderliche Anteil der Eigenmittel. Hier finden Sie einen schnellen Überblick. 

Weitere Details finden Sie in den einzelnen Förderprogrammen. Nutzen Sie unseren Förderfinder, um das für Sie am besten geeignete Programm zu finden und die Höhe der für Sie möglichen Fördermittel zu bestimmen.

Förderhöhen bei der Aktion Mensch

Kleine Projekte

  • Fördersumme bis zu 5.000 Euro
  • Förderung von 100 Prozent der Kosten
In den Förderanträgen Mikroförderung Barrierefreiheit (im Förderprogramm "Barrierefreiheit für alle") und Anträge zum 5. Mai (im Förderprogramm "Aktionen zur Bewusstseinsbildung") werden kleinere Projekte bis 5.000 Euro gefördert. Darüber hinaus läuft aktuell die Förderaktion #1BarriereWeniger. Für Zuschüsse bis zu 5.000 Euro sind Eigenmittel nicht erforderlich. 

Mittlere Projekte

  • Fördersumme bis zu 50.000 Euro
  • Förderung zwischen 40 und 95 Prozent der Kosten
Die Aktion Mensch bietet in allen Lebensbereichen die meisten Fördermöglichkeiten für mittelgroße Projekte an, also für Projekte bis zu 50.000 Euro. Der Anteil an erforderlichen Eigenmitteln unterscheidet sich dabei stark. Eigenmittel sind der Anteil der Fördersumme, den Sie zur Realisierung des Projektes selbst beisteuern müssen. Bei einem Projekt, das insgesamt 50.000 Euro kostet, übernimmt die Aktion Mensch also maximal 20.000 bis 47.500 Euro – je nach Programm.

Große Projekte

  • Fördersumme bis zu 350.000 Euro
  • Förderung zwischen 40 und 90 Prozent der Kosten
Mit den höchsten Summen und den günstigsten Konditionen werden Projekte in den Bereichen FreizeitBildungArbeit,
Wohnen sowie Barrierefreiheit und Mobilität gefördert. Hier werden bis zu 90 Prozent der Kosten und bis zu 350.000 Euro insgesamt übernommen. Die Förderung von baulichen Maßnahmen hängt von der Barrierefreiheit des Bauvorhabens ab: 40 Prozent der Kosten werden übernommen, wenn Barrierefreiheit in wesentlichen Gebäudeteilen hergestellt wird, 50 Prozent der Kosten, wenn in allen Gebäudeteilen Barrierefreiheit hergestellt wird. Der Auf- und Ausbau dauerhafter Dienste kann ebenfalls mit hohen Summen und zum Teil bis zu 90 Prozent bezuschusst werden. Bitte beachten Sie, dass teilweise nur Personal-  oder Personal- und Honorarkosten übernommen werden.

In den meisten Fällen ist das Einbringen von Eigenmitteln für die Förderung notwendig. Die Höhe dieser Eigenmittel ist von Förderangebot zu Förderangebot unterschiedlich. Zu den möglichen Eigenmitteln zählen:

  • eigene liquide Mittel, also Geldmittel, die zur sofortigen Zahlung bereitstehen, zum Beispiel Bankguthaben.
  • Darlehen
  • Zuwendungen von privaten Institutionen, die gesondert im Finanzierungsplan ausgewiesen werden.

Zusätzlich mögliche Eigenmittel im Bereich der Investitionsförderung:

  • Eigenleistungen wie zum Beispiel Bauarbeiten, handwerkliche Eigenleistungen oder Architektenleistungen. Dabei erkennt die Aktion Mensch Stundensätze an, die unter dem jeweiligen Marktpreis liegen und bei Bauvorhaben von Architekten bestätigt werden.
  • In Einzelfällen auch Anteile an bereits erworbenen Grundstücken, die aus Eigenmitteln finanziert wurden.
  • Vorsteuererstattungen
  • Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln
  • Geplante Verkaufserlöse aus Publikationen (zum Beispiel Lehr- und Lernmaterial) oder sonstige finanzielle Einnahmen (zum Beispiel Eintrittsgelder bei Kunst- und Kulturprojekten), die im Rahmen eines geförderten Projektes erzielt werden.
  • Zuwendungen von:
    • Conterganstiftung für behinderte Menschen
    • Stiftung Wohlfahrtspflege NRW
    • Bayerische Landesstiftung
    • Deutsche Klassenlotterie Berlin

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