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Glossar "Arbeit": Wichtige Begriffe und Akteure

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A

Alle Träger, die Maßnahmen der Arbeitsförderung selbst durchführen oder durch Dritte durchführen lassen, benötigen eine Zulassung (unabhängig von der Teilnahme an Ausschreibungen oder ob Gutscheinmaßnahmen angeboten werden). Die Zulassung erfolgt durch sogenannte fachkundige Stellen, die über die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH zertifiziert sind. Die Zulassung wird maximal für fünf Jahre erteilt. 

Mehr Informationen zur Zulassung finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS):

Die Arbeitsassistenz ist eine arbeitsplatzbezogene Unterstützung für schwerhinderte Menschen, damit sie ihre arbeitsvertraglichen Pflichten erfüllen können. Ziel ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Das Integrationsamt steuert die Bewilligung von Leistungen zur Arbeitsassistenz. 

Arbeitgeber, die mehr als 20 Mitarbeiter*innen in ihrem Betrieb beschäftigen, müssen 5 % der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Tun sie dies nicht, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Wie viel Ausgleichsabgabe Sie zahlen müssen, beziehungsweise einsparen können, erfahren Sie über die kostenlose Software IW-Elan des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln:

Bei der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung kann dem Arbeitgeber ein personeller und/oder finanzieller Aufwand entstehen, der das "im Betrieb übliche Maß" übersteigt. Um diesen Aufwand zu decken, kann das Integrationsamt im Rahmen der Begleitenden Hilfe finanzielle Mittel aus der Ausgleichsabgabe bereitstellen. Dies ist in der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) geregelt (§ 185 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2e SGB IX und § 27 SchwbAV). 

 

Personelle Unterstützung, auch als besonderer Betreuungsaufwand bezeichnet, umfasst außergewöhnliche Aufwendungen durch zusätzliche Personalkosten anderer Beschäftigter oder gelegentlich externer Betreuer*innen. Diese Unterstützung und Betreuungsleistungen sind für die Ausführung der Arbeitstätigkeit von Menschen mit Schwerbehinderung erforderlich. Beispiele hierfür sind Vorlesekräfte für blinde Menschen, betriebliche Ansprechpartner*innen für gehörlose Menschen oder Menschen mit seelischer Behinderung, die ständige Mithilfe von Arbeitskolleg*innen bei der Arbeitsausführung sowie behinderungsbedingte wiederkehrende Unterweisungen am Arbeitsplatz. 

B

Berufliche Rehabilitation umfasst verschiedene Leistungen zur beruflichen Eingliederung oder Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderung oder nach einer Erkrankung: zum Beispiel Umschulungen, Weiterbildungen oder Unterstützte Beschäftigungen. Das Gesetz bezeichnet sie auch als „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“. 

Ziel des Beruflichen Orientierungsverfahrens ist es, junge Menschen mit Behinderung noch während der Schulzeit so vorzubereiten, dass sie im Anschluss eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden, anstatt in einer Werkstatt. Das Verfahren beginnt spätestens zwei Jahre vor Schulende und beinhaltet unter anderem frühzeitige Praktika und Berufswege-Konferenzen. 

Das Integrationsamt kann sich an der beruflichen Orientierung beteiligen, jedoch nachrangig gegenüber anderen gesetzlichen Leistungsträgern, insbesondere der Bundesagentur für Arbeit (§ 185 Absatz 3 Nummer 6 SGB IX).

Das Berufliche Orientierungsverfahren stammt aus Modell-Projekten der Bundesländer, der Forderung der Arbeits- und Sozialministerkonferenz und dem Sonderprogramm „Initiative Inklusion“ des Bundes. Es gibt auch andere Bezeichnungen, wie die Berufsvorbereitenden Einrichtungen (BVE) in Baden-Württemberg, die dasselbe Ziel verfolgen.

Die Berufsbildungswerke (BBW) sind außerbetriebliche Ausbildungsstätten, die vorwiegend Menschen mit Behinderung ausbilden. Bundesweit gibt es über 50 Standorte, die junge Menschen qualifizieren. 

Berufsförderungswerke gibt es an knapp 30 Standorten. Sie bilden Menschen mit Behinderung und/oder gesundheitlicher Einschränkung aus, die bereits eine abgeschlossene Erstausbildung haben, aber aufgrund der Erkrankung / Behinderung ihren Erstberuf nicht mehr ausüben können.  

Der Beschäftigungsstatus bezieht sich auf die unterschiedlichen Arten von Anstellungen oder beruflichen Tätigkeiten, die Menschen mit Behinderungen ausüben können, sowie auf die damit verbundenen Rechte, Pflichten und Unterstützungsmechanismen. Der Beschäftigungsstatus ist ein wichtiger Aspekt bei der Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt, da er sich auf ihren Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten, soziale Sicherheit und berufliche Entwicklung auswirkt.

Unterschiedliche Beschäftigungsformen bieten verschiedene Wege zur Integration in den Arbeitsmarkt und tragen dazu bei, dass Menschen mit Behinderung die Möglichkeit haben, ihre beruflichen Fähigkeiten zu entwickeln und Teil der Arbeitswelt zu sein. 

Viele Arbeitgeber*innen haben die Sorge, dass auf sie besonders hohe Kosten zukommen, wenn sie Menschen mit Behinderung beschäftigen. Für Entlastung sorgt der Beschäftigungssicherungszuschuss (BSZ). Er wird gezahlt, wenn dem Unternehmen tatsächlich deutliche Mehrkosten durch die Behinderung der Mitarbeiter*innen entstehen. Wichtigste Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung: Die Leistung des schwerbehinderten Menschen muss dauerhaft und deutlich hinter der üblichen Leistung von anderen Mitarbeiter*innen liegen. Der BSZ kann bei unbefristeten Arbeitsverträgen und auch bei Teilzeitkräften gezahlt werden. 

Achtung: Leistungen werden auf Antrag erbracht – auch mehrfach, allerdings für maximal drei Jahre. Rückwirkend wird der BSZ nicht bewilligt. Nach drei Jahren ist eine Weiterführung der Zahlung bei Reduzierung des Zuschusses möglich. 

Betriebsintegrierte Arbeitsplätze sind Außenarbeitsplätze der Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Ein betriebsintegrierter Arbeitsplatz bezeichnet eine Arbeitsstelle, die vollständig in einen bestehenden Betrieb oder eine Organisation eingebunden ist. Die Beschäftigten nehmen an den regulären Arbeitsprozessen des jeweiligen Betriebs teil und können so eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erproben. Längerfristiges Ziel ist der Übergang in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.

Organisatorisch sind die Beschäftigten während der Zeit im Betrieb weiterhin an die jeweilige Werkstatt angebunden.

Der Ansatz des betriebsintegrierten Arbeitsplatzes zielt darauf ab, die Inklusion und Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsmarkt zu fördern. Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten erhalten die Möglichkeit, sich aktiv in den Arbeitsprozess einzubringen. Dies trägt nicht nur zur Stärkung der Arbeitskraft des Unternehmens bei, sondern fördert auch eine vielfältigere und inklusivere Gesellschaft. 

Das Budget für Arbeit richtet sich zwar an Arbeitnehmer*innen mit einer Festanstellung, hat aber auch viele Vorteile für Arbeitgeber*innen. Sie erhalten nämlich einen Lohnkostenzuschuss, der bis zu 75 % des regelmäßigen Arbeitsentgeltes betragen kann (aber höchstens 1.274 Euro monatlich). Damit ist das Budget für Arbeit auch ein dauerhafter Ausgleich für Arbeitgeber*innen bei Leistungsminderung der Beschäftigten.

Das Budget für Arbeit ist für Menschen gedacht, die sonst in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder bei einem anderen Leistungsanbieter arbeiten würden. Es soll ihnen ermöglichen, zumindest einen Großteil ihres Lebensunterhaltes selbst zu bestreiten. Das Budget für Arbeit beinhaltet Betreuungsleistungen für Menschen mit Behinderung. Dadurch bekommen sie eine Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz – zum Beispiel durch eine persönliche Assistenz, die auch mehrere Mitarbeiter*innen im Betrieb betreuen kann, wenn alle einverstanden sind. 

Das Budget Ausbildung ist analog zum Budget für Arbeit eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Menschen, die einen Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen haben, können das Budget nutzen. Das Budget für Ausbildung besteht aus Leistungen für die Erstattung der Ausbildungsvergütung (an Arbeitgeber*innen) sowie für die Assistenz in der Berufsschule oder am Ausbildungsplatz.

Seit 2022 sind auch Fahrtkosten sowie der Anteil der Arbeitgebenden am Gesamtsozialversicherungsbeitrag Teil des Budgets. 

D

Aufgabe eines Dienstes ist es, Menschen mit Behinderung auf dem Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen und zu begleiten. Ziel ist die Vermittlung eines dauerhaften sozialversicherungspflichtigen Arbeits- und Ausbildungsverhältnisses, das den individuellen Wünschen und Bedürfnissen der Klient*innen entspricht. Eine personenzentrierte Begleitung und Unterstützung bildet die Grundlage, um eine umfassende Teilhabe zu ermöglichen und sicherzustellen.

In einem ersten Schritt werden Menschen mit Behinderung über Beschäftigungsmöglichkeiten informiert und mit den Angeboten vertraut gemacht werden, die zu ihren individuellen Wünschen und Voraussetzungen passen. In Praktika können sie sich erproben und auf die betriebliche Eingliederung vorbereitet werden.

E

Um die berufliche Eignung festzustellen, kann es erforderlich sein, eine Arbeitserprobung durchzuführen. Die Erprobung dient dazu, die Potenziale der betroffenen Personen zu identifizieren und die bestmögliche berufliche Eingliederung zu gewährleisten. 

Eingliederungszuschüsse dienen als finanzieller Anreiz für Unternehmen, Menschen mit Behinderung einzustellen. Sie sollen einen eventuellen Mehraufwand, den Arbeitgeber*innen beim Einstellen eines Menschen mit Behinderung haben, ausgleichen. Damit sind Eingliederungszuschüsse vergleichbar dem Eingliederungsschuss 50+ oder dem allgemeinen Eingliederungszuschuss. Beantragt werden Eingliederungszuschüsse bei der Agentur für Arbeit.

Achtung: Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf einen Eingliederungszuschuss! Sachbearbeiter*innen entscheiden über die Bewilligung. Der Zuschuss beträgt bis zu 70 % des Gehaltes und wird maximal 24 Monate gezahlt. Ist ein Jahr um, sinkt die Höhe des Eingliederungszuschusses um 10 %. Nach einem Jahr liegt der Mindestzuschuss aber immer noch bei 30 % des Gehaltes. In Härtefällen kann bis zu 60 Monaten gefördert werden. Ist die schwerbehinderte Person älter als 50 Jahre, kann sich die Förderung auf maximal 96 Monate erweitern. Sie sinkt nach 24 Monaten um 10 % jährlich. 

Die EAA unterstützen und beraten Arbeitgeber bei der Beschäftigung, Ausbildung und Einstellung von schwerbehinderten Menschen. Sie werden aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. Die EAA haben die Aufgabe auf Arbeitgeber zuzugehen und für Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren. Darüber hinaus haben sie eine Lotsenfunktion bei Fragen rund um die Themen Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von Menschen mit Behinderung. Sie unterstützen Arbeitgeber bei der Antragstellung bei den zuständigen Leistungsträgern. 

Das BTHG hat auch die Voraussetzung geschaffen, um 2018 die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) einzuführen. Mittlerweile gibt es über ganz Deutschland verteilt etwa 500 EUTBs. Sie sind ein kostenloses Angebot für alle Menschen, die von Behinderung betroffen oder bedroht sind. Die Beratung umfasst die Themen Rehabilitation und Teilhabe in allen Lebensbereichen. Viele der Berater*innen haben selbst eine Behinderung. Sie unterstützen die Ratsuchenden dabei, möglichst selbstbestimmt leben zu können.  

Die berufliche Ersteingliederung von erwerbsfähigen leistungsberechtigten Menschen mit Behinderungen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, wird in enger Zusammenarbeit zwischen der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter organisiert. Die Ergebnisse aus dem Beratungsprozess werden in konkrete Maßnahmen und Dienstleistungen umgesetzt, um eine nachhaltige Eingliederung sicherzustellen. Dazu gehören insbesondere:

 

  • die Durchführung einer betrieblichen Aus- und Weiterbildung, 
  • Maßnahmen zur Berufsvorbereitung 
  • die Vorbereitung auf eine Aus- oder Weiterbildung. 

Diese Maßnahmen können in allgemeinen Bildungseinrichtungen als auch, abhängig von Art und Schwere der Behinderung, in speziellen Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, wie beispielsweise Berufsbildungswerken (BBW) oder vergleichbaren Institutionen, durchgeführt werden. 

I

Eine Inklusionsfirma gemäß § 215 SGB IX ist ein Unternehmen, das sich der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung widmet. Diese Firmen haben das Ziel, die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung zu fördern und ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Das sind die wesentlichen Merkmale und Ziele einer Inklusionsfirma:

  • Beschäftigungsquote von mindestens 30 %
    Mindestens 30 % der Mitarbeiter*innen müssen Menschen mit Schwerbehinderung sein. Diese Quote stellt sicher, dass ein erheblicher Teil der Belegschaft aus der Zielgruppe besteht.
  • Bedarfsorientierte Arbeitsbedingungen
    Die Arbeitsbedingungen in Inklusionsfirmen sind auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung abgestimmt. Dies umfasst angepasste Arbeitsplätze, flexible Arbeitszeiten und besondere Unterstützung im Arbeitsalltag.
  • Unterstützung und Förderung
    Inklusionsfirmen erhalten finanzielle Unterstützung durch verschiedene Förderprogramme. Diese Hilfen sollen die besonderen Aufwendungen ausgleichen, die durch die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung entstehen.
  • Integration und Teilhabe
    Ziel ist die nachhaltige Integration von Menschen mit Schwerbehinderung in den ersten Arbeitsmarkt. Die Beschäftigten sollen eine dauerhafte Perspektive und die Möglichkeit zur beruflichen Entwicklung erhalten. 

Integrations- und Inklusionsämter bieten begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber. Außerdem ziehen sie die Ausgleichsabgabe von Unternehmen ein, die die Fünf-Prozent-Quote für Mitarbeiter*innen mit Behinderung nicht erfüllen. Die Integrations- und Inklusionsämter arbeiten eng zusammen mit den Rehabilitationsträgern, den Arbeitgebern, Gewerkschaften und Behindertenverbänden. 

Auf der Webseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrations- und Inklusionsämter und Hauptfürsorgestellen (BHI) finden Sie umfassende Informationen:

Der Integrationsfachdienst soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen. Die Dienste werden in der Regel von freien, gemeinnützigen Trägern angeboten. Die Koordination ihrer Arbeit liegt bei den Integrationsämtern. 

 

Die ISO 9001 Zertifizierung ist eine international anerkannte Qualitätsmanagement-Norm, die von der International Organization for Standardization (ISO) entwickelt wurde. Sie legt Anforderungen für ein wirksames Qualitätsmanagementsystem (QMS) fest und wird von Organisationen genutzt, um ihre Prozesse, Produkte und Dienstleistungen zu verbessern und die Zufriedenheit der Kund*innen zu gewährleisten.

Die ISO 9001 Zertifizierung ist branchenübergreifend anwendbar und kann von Organisationen jeder Größe oder Art, ob gewinnorientiert oder gemeinnützig, genutzt werden. Sie ist der weltweit am häufigsten angewandte Standard für Qualitätsmanagement und gilt als ein Zeichen für Qualität und Zuverlässigkeit.

Die Zertifizierung nach ISO 9001 zeigt, dass eine Organisation: 

  • ein QMS implementiert hat, dass die Anforderungen der Norm erfüllt,
  • sich auf kontinuierliche Verbesserung konzentriert, indem sie Prozesse regelmäßig überprüft, misst und optimiert,
  • sich auf die Kund*innen-Zufriedenheit konzentriert, indem sie deren Anforderungen versteht und erfüllt,
  • Transparenz und Verantwortlichkeit fördert, indem sie klare Prozesse, Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten festlegt. 

Die Vorteile der ISO 9001 Zertifizierung sind vielfältig. Sie kann das Vertrauen von Kund*innen stärken, die betriebliche Effizienz verbessern und die Organisation dabei unterstützen, Fehler zu reduzieren und ihre Leistung zu steigern. Darüber hinaus kann sie ein Wettbewerbsvorteil sein, da viele Kund*innen und Auftraggeber*innen die Zertifizierung als Voraussetzung für die Zusammenarbeit verlangen. 

J

Das Job-Coaching steht für ein betriebsintegriertes Arbeitstraining, das direkt im Betrieb bzw. am Arbeitsplatz stattfindet. Das Coaching ist direkt auf die Person und den Arbeitsplatz zugeschnitten und richtet sich an Beschäftigte mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, die besondere Unterstützung am Arbeitsplatz benötigen. Das Job-Coaching kann durch unterschiedliche Stellen, wie zum Beispiel durch den Arbeitgebenden, den Integrationsfachdienst, die EAA etc., angestoßen werden. Bei schwerbehinderten Menschen kommt den Integrationsfachämtern eine wichtige Rolle zu: Sie informieren über das Job-Coaching im Betrieb und klären über Fördermöglichkeiten auf. Wird die Leistung über das Inklusionsamt finanziert, beauftragt der Integrationsfachdienst einen Coach

Job-Coaching ist eine gesetzlich verankerte Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Damit können kleinschrittig in einem zeitlich begrenzten Rahmen arbeitsplatzbezogene Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden. Es wird in direktem Kontakt mit betrieblichen Vorgesetzten und Arbeitskolleg*innen durchgeführt. Das Job-Coaching kommt als Leistung in Betracht, wenn die standardmäßige Einarbeitung durch den Arbeitgeber und die Unterstützungsleistungen des Integrationsfachdienstes nicht ausreichen, um ein Arbeitsverhältnis begründen oder erhalten zu können.

Mit dem am 13. Juni 2023 verkündeten Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts wurde das Job-Coaching in den Leistungskatalog des § 49 Absatz 8 Satz 1 Nummer 2a SGB IX aufgenommen. 

K

Ein Kostenträger ist eine Institution oder Organisation, die die Kosten für bestimmte Leistungen, Produkte oder Dienstleistungen übernimmt oder erstattet. In der Regel wird der Begriff in Zusammenhang mit sozialer Sicherung, Gesundheitswesen, Rehabilitation und ähnlichen Bereichen verwendet, in denen Kosten für eine Person oder Gruppe von Personen anfallen, die von einer anderen Stelle getragen oder erstattet werden.

Kostenträger spielen eine zentrale Rolle im deutschen Sozialversicherungssystem, das aus verschiedenen Zweigen besteht, darunter Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. Jeder dieser Zweige hat spezifische Aufgaben und Kostenträger, die jeweils für bestimmte Leistungen zuständig sind.

Im Bereich der Rehabilitation oder Behindertenhilfe können auch andere Kostenträger in Erscheinung treten, wie zum Beispiel das Integrationsamt, die Agentur für Arbeit oder die Sozialämter. Diese Kostenträger sind zuständig für spezielle Leistungen, die Menschen mit Behinderungen oder besonderen Bedürfnissen unterstützen, um beispielsweise Arbeitsintegration, Wohnraum oder spezielle Betreuung zu ermöglichen. 

N

Menschen mit Schwerbehinderung können Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. Nachteilsausgleiche dienen dazu, Benachteiligungen wegen einer Behinderung zu vermeiden und Barrieren abzubauen. Zum Beispiel können Auszubildende mit Schwerbehinderung mehr Zeit für eine Prüfung erhalten. 

P

Personenzentrierung ist ein Konzept, das in verschiedenen Bereichen wie Gesundheit, Pflege, Bildung und Sozialarbeit angewendet wird. Es bedeutet, den Menschen als Individuum in den Mittelpunkt zu stellen und seine Bedürfnisse, Wünsche und Präferenzen als Grundlage für Entscheidungen und Handlungen zu nutzen. Im Gegensatz zu standardisierten oder institutionellen Ansätzen, bei denen der Fokus auf Prozessen oder Systemen liegt, betont die Personenzentrierung die Bedeutung der Individualität und die aktive Einbeziehung der betroffenen Personen in die Entscheidungsfindung.

Im Bereich der Arbeit und beruflichen Integration betont Personenzentrierung, dass Arbeitsplätze, Qualifizierungsmaßnahmen und andere Unterstützungsdienste an die individuellen Bedürfnisse und Ziele der Arbeitnehmer*innen angepasst werden sollten. Dies kann insbesondere für Menschen mit Behinderungen relevant sein, die individuelle Unterstützung benötigen, um erfolgreich am Arbeitsmarkt teilzunehmen. 

Eine Beschäftigung auf Probe soll schwerbehinderten Menschen den Übergang ins Berufsleben erleichtern und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Der finanzielle Vorteil für Arbeitgeber: Die Probebeschäftigung wird gefördert, für bis zu 3 Monate werden die Personalkosten vollständig übernommen. In dieser Zeit können alle Beteiligten testen, ob sie sich eine Zusammenarbeit dauerhaft vorstellen können. Die Beschäftigten erhalten ein Gehalt und sind sozialversicherungspflichtig angestellt.

Nach Ablauf der Probezeit besteht keine Pflicht zur Übernahme des*der auf Probe Beschäftigten. Der besondere Kündigungsschutz gilt erst nach einem halben Jahr. Die Förderung wird vom Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit beantragt. Leistungen zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen werden beim Integrationsamt beantragt. 

R

Zu den Rehabilitationsträgern zählen alle Institutionen, die Leistungen zur sozialen, medizinischen oder beruflichen Rehabilitation durchführen und finanzieren. Zum Beispiel: gesetzliche Krankenversicherungen, die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherungen, die Jugend- und Sozialhilfe. 

T

Tagesstrukturierung bezeichnet das geplante und systematische Gestalten eines Tagesablaufs, um eine sinnvolle, zielgerichtete und geordnete Routine zu schaffen. Sie ist ein wichtiges Instrument zur Förderung von Produktivität, Wohlbefinden und Stabilität im Alltag. 

In einem therapeutischen Kontext kann die Tagesstrukturierung dazu beitragen, Menschen mit psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen dabei zu unterstützen, einen geregelten Tagesablauf zu finden und soziale Kontakte zu pflegen. In Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder in der Altenpflege wird Tagesstrukturierung oft genutzt, um sinnvolle Aktivitäten zu fördern und das Wohlbefinden der Bewohner*innen zu steigern. 

Bei Fragen zu technischen Arbeitshilfen und zur behinderungsgerechten Ausstattung von Arbeitsplätzen bietet der Technische Beratungsdienst der Bundesagentur für Arbeit hilfreiche Unterstützung. Eine Arbeitsumgebung die, den individuellen Bedürfnissen gerecht wird trägt nicht nur zur beruflichen Integration bei, sondern fördert auch die Chancengleichheit und Teilhabe am Arbeitsmarkt. 

U

Bei Übergängen von der Schule oder der Werkstatt für Menschen mit Schwerbehinderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt findet die Unterstützung der Menschen mit Schwerbehinderung an einem Praktikumsplatz in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes statt. Ziel ist hier die Vorbereitung auf ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. 

Die berufliche Ersteingliederung von Menschen mit Behinderungen beim Übergang von der Schule in den Beruf ist entscheidend für ihre Teilhabe am Arbeitsleben. Die Bundesagentur für Arbeit und Integrationsämter bieten hierzu umfassende Beratung und Begleitung.

Ziel ist die vollständige und dauerhafte Integration junger Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, unter Berücksichtigung individueller Neigungen, Eignungen und Leistungsfähigkeiten (§ 31 Abs. 1 SGB III).

Die Bundesagentur für Arbeit ist in den meisten Fällen der zuständige Rehabilitationsträger, wobei die Regelungen des SGB III (insbesondere §§ 19, 112–128) Anwendung finden. Berufsberatung und -orientierung sind zentrale Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit, auch für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II. 

Die unterstützte Beschäftigung ist eine Methode zur individuellen Unterstützung von Menschen mit Behinderung mit dem Ziel eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Zielgruppe sind Menschen mit Behinderung im Übergang Schule/Beruf sowie Erwachsene, die im Laufe ihres Erwerbslebens eine Behinderung erworben haben. Nach dem Grundsatz „Erst platzieren, dann qualifizieren“ basiert die Methode auf zwei wichtigen Elementen: 

1. Betriebliche Qualifizierung

Die individuelle betriebliche Qualifizierung steht am Anfang und findet grundsätzlich in Betrieben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt statt. Der Mensch mit Behinderung wird dabei von einem Job-Coach begleitet und unterstützt. In der Regel dauert die Qualifizierung zwei Jahre und in dieser Zeit sind die Teilnehmer*innen sozialversichert. 

2. Berufliche Begleitung

Steht die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung an und ist weiterhin eine Unterstützung notwendig, wird diese Unterstützung in Form einer beruflichen Begleitung erbracht. 

W

Anerkannte Werkstätten für Menschen mit Behinderung bieten bestimmte Leistungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben. Andere Leistungsanbieter erbringen vergleichbare Leistungen wie die Werkstätten, unterliegen aber geringeren gesetzlichen Anforderungen.

Bestimmte Leistungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben werden nach § 56 SGB IX in anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) erbracht. Daneben können diese Leistungen auch durch andere Leistungsanbieter im Sinne von § 60 SGB IX erbracht werden. Damit wird, ebenso wie durch das Budget für Arbeit, das Ziel verfolgt, Menschen mit Behinderung eine dauerhafte Alternative zu einer Tätigkeit in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung anzubieten. Es handelt sich um eine Leistung der Eingliederungshilfe

Z

Die Zahl der Menschen mit dauerhafter Erwerbsminderung in Deutschland nimmt kontinuierlich zu. Viele davon haben eine psychische Erkrankung oder eine anerkannte Schwerbehinderung. Um den Eintritt ins Arbeitsleben möglich zu machen, benötigt es einen passenden Rahmen.

Zuverdienst-Angebote bieten diesen Rahmen. Die Tätigkeiten sind an die physischen und psychischen Möglichkeiten der Arbeitnehmer*innen angepasst:

  • angepasste Arbeitszeiten unter drei Stunden täglich,
  • Rücksicht auf Krankheitsausfälle und Leistungsschwankungen,
  • keine zeitliche Beschränkung der Beschäftigungsdauer.

Im Gegensatz zu Werkstätten oder Tagesförderstätten sind Zuverdienst-Angebote niedrigschwellig ausgestaltet. Eine ärztliche Verordnung oder eine Begutachtung ist nicht notwendig. Es gibt unterschiedliche Angebote im Bereich des Zuverdienst, wie zum Beispiel reine Zuverdienst-Firmen oder -Projekte. Dazu zählen auch eingestreute Zuverdienst-Plätze in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes.