Zwei Frauen präsentieren ihre selbstgefertigten Masken
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Kunst und Kultur für alle

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Gemeinsam Kunst und Kultur leben und genießen: Inklusion heißt auch, das eigene Lebensumfeld und Freizeitaktivitäten selbstbestimmt gestalten zu können. Partizipative Vorhaben wie Tanzprojekte, Konzerte, Malerei oder Fotografie ermöglichen vielfältige Möglichkeiten zur individuellen Gestaltung und Entfaltung. Wir unterstützen inklusive Projekte, in denen Menschen mit und ohne Behinderung sich kreativ mit eigenen Ideen und Wünschen einbringen können. Für die inhaltliche und barrierefreie Ausgestaltung stellt die Aktion Mensch bis zu 10.000 Euro Zuschuss pro Vorhaben bereit.

Fördermöglichkeiten innerhalb dieses Programms

Was wir fördern

Mit dieser Förderung unterstützt die Aktion Mensch Vorhaben im Bereich Kunst und Kultur wie zum Beispiel:

  • Theater und Tanz (Theateraufführungen, Tanzprojekte etc.)
  • Film und Audio (Hörspiele, Filmprojekte etc.)
  • Musik (Konzerte, Chorprojekte, Instrumente lernen etc.)
  • Kunst (Fotografie, Malerei, Graffiti etc.)
  • Handwerk (Nähen, Stricken, Basteln, Schreinern, Töpfern etc.)

Die Förderung verteilt sich auf zwei verschiedene Bausteine, Partizipation und Barrierefreiheit, wobei die Erfüllung des Bausteins zur Partizipation Voraussetzung für eine Projektbewilligung ist. 

  • Die Aktion Mensch möchte mehr über die Projektumsetzung und die Wirkung von sozialen Projekten erfahren. Dafür bitten wir Sie im Falle einer Bewilligung mit Projektabschluss über den Link im Abschlussbericht das Feedback der Projekt-Teilnehmenden einzuholen.
  • Organisationen mit mehreren Einrichtungen oder Diensten können für jede ihrer Einrichtungen oder Dienste einen Antrag stellen. Pro Projekt-Partner wird grundsätzlich nur ein Projekt innerhalb eines Jahres pro Einrichtung oder Dienst bewilligt. 
  • Die Gesamtkosten betragen maximal 15.000 Euro pro Vorhaben.
  • Baustein 2 kann nur in Verbindung mit Baustein 1 beantragt werden: Der Abbau von Barrieren muss in direktem Zusammenhang mit dem Projekt stehen.
  • Bauliche Barrierefreiheit: Abhängig vom Vorhaben gilt DIN 18040-1 oder DIN 18040-2.
  • Digitale Barrierefreiheit: Es gelten die Standards WCAG 2.0 oder BITV 2.0.
  • Organisation von- oder Teilnahme an Veranstaltungen, die die Zielgruppe nicht aktiv einbinden
  • Vorhaben, die sich nicht von der regulären Tätigkeit der Organisation abgrenzen sowie wiederkehrende Aktionen ohne neue Ausrichtung
  • Projekte, die sich an einen geschlossenen Teilnehmer*innenkreis richten
  • Projekte in Kitas, Schulen, Wohn- oder Werkstätten, die innerhalb der regulären Betreuungs- oder Arbeitszeit oder direkt auf dem Werkstattgelände stattfinden
  • Reisen der Projektgruppe innerhalb des Projektes
  • Reine Anschaffungen / Investitionskosten ohne Projektbezug
  • Bauliche Maßnahmen ohne Projektbezug
  • Seniorenprojekte
  • Vorhaben, die ausschließlich durch Auftragsvergabe an Dritte durchgeführt werden
  • Honorarkosten sind für Vorstände und Geschäftsführer*innen der eigenen Organisation nicht förderfähig.
  • Das Durchführen von Wettbewerben ist nicht möglich.

FAQ – Antworten auf häufig gestellte Fragen

Partizipation bedeutet: Alle Menschen machen mit, gestalten mit und bestimmen mit, wie die Gesellschaft sich entwickelt. Sie vertreten ihre Interessen und setzen ihre Fähigkeiten ein. Und zwar in allen Lebensbereichen. Grundvoraussetzung für Partizipation ist die Bereitschaft, mit Menschen aus den Zielgruppen auf Augenhöhe zusammenzuarbeiten. Zielgruppen der Aktion Mensch Förderung sind: Menschen mit Behinderung, Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten und Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahren.

Außerdem sollen Menschen mit Behinderung empowert werden, damit sie ihre Beteiligungsmöglichkeiten besser wahrnehmen können. Damit ist Partizipation auch eine Grundvoraussetzung für Inklusion.

Mehr Information zum Thema Partizipation finden Sie hier: www.kommune-inklusiv.de/partizipation

Gefördert werden Projekte im Bereich Kunst und Kultur, die Menschen mit und ohne Behinderung die Möglichkeit geben, ihre Wünsche und Ideen von Beginn mit einzubringen. Und dabei sollen sie bestmöglich unterstützt werden diese Ideen umzusetzen. Die Partizipation von Menschen mit und ohne Behinderung steht im Mittelpunkt des Projektes. 

Es ist zum Beispiel keine Partizipation (partizipatives Projekt), wenn eine Gruppe gemeinsam einen Theaterbesuch macht oder eine Künstlerin zum Konzert im Stadtteiltreff eingeladen wird.

Nein. Es muss nicht zwingend ein Workshop oder ein Vorprojekt durchgeführt werden, bevor das Vorhaben beantragt werden kann. Es ist wichtig, dass mit der Zielgruppe möglichst vor Beginn, aber spätestens am Anfang des Projektes gesprochen wird, was sie gerne für Ideen im Bereich Kunst und Kultur umsetzen möchten. Je früher die Zielgruppe in die Planung einbezogen wird, desto partizipativer. Spätestens am Anfang der Projektphase ist eine partizipative Arbeitsweise, also der Austausch auf Augenhöhe mit der Zielgruppe notwendig.    

Ein Projekt hat einen klaren Anfang und ein Ende und hebt sich von der regulären, allgemeinen Tätigkeit der Organisation ab.

Nicht förderfähig sind damit zum Beispiel das allgemeine Jahresprogramm eines Vereines oder eine regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung ohne Neuausrichtung.

Ein Projekt kann aber darin bestehen, eine Veranstaltung durch die Öffnung für eine neue (förderfähige) Zielgruppe neu auszurichten oder einen neuen Ansatz für die partizipative aktive Beteiligung der Zielgruppe zu entwickeln. Bitte beschreiben Sie dies deutlich.

Eine Finanzierung bestehender Angebote ist nicht möglich.

Es können sind auch partizipative Projekte förderfähig, die sich ausschließlich an Kinder und Jugendliche richten. Das Projekt sollte inklusiv ausgestaltet und offen zugänglich sein: niemand soll ausgeschlossen werden. Der zweite Baustein der Förderung unterstützt dabei, bessere Zugangsvoraussetzungen für Inklusion für alle zu schaffen. 

Ja. Es muss erkennbar sein, wie die förderfähigen Zielgruppen angesprochen und aktiv in das Vorhaben mit eingebunden werden. Zielgruppen der Aktion Mensch-Förderung sind: Menschen mit Behinderung, Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten und Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahren

Es müssen nicht alle Zielgruppen gleichzeitig mit einem Projekt erreicht werden.

Um Zugang für alle Menschen zu schaffen, ist es wichtig, Barrieren abzubauen. Im zweiten Baustein der Förderung können bauliche, technische, digitale und sprachliche Barrieren abgebaut werden, um optimale Zugangsvoraussetzungen für alle im Projekt zu schaffen. Zum Beispiel können durch die Unterstützung eines Gebärdensprachdolmetschers die Wünsche und Ideen von Gehörlosen mit eingebracht werden. Die Übersetzung von Dokumenten in Leichte Sprache kann die Teilhabe für Menschen mit kognitiver Behinderung fördern. Der Abbau baulicher Barrieren, zum Beispiel durch eine Rampe, verschafft Rollstuhlfahrer*innen Zugang. 
Übernachtungskosten für Reisen/Fahrten innerhalb eines Projektes sind nicht förderfähig.
Es muss eine klare Verbindung zwischen Inhalten und Kosten erkennbar sein. Außerdem sind Einzelposten, wie zum Beispiel Honorarkosten, nach Stundenumfang aufzugliedern.
Das Vorhaben darf sich nicht nur an mögliche Teilnehmer*innen aus der eigenen Einrichtung (Werkstatt, Schule, Tagesstätte usw.) richten, sondern soll offen ausgeschrieben werden und auch den Sozialraum einbeziehen. Dies kann zum Beispiel durch einen öffentlichen Aushang, einen Infoflyer oder auch online auf der eigenen Webseite oder in sozialen Medien erfolgen. Wichtig ist, dass der Sozialraum vor Ort angesprochen wird. 

Nein, das ist nicht möglich. Der Baustein Barrierefreiheit dient dazu, die Zugangsvoraussetzungen im Projekt für alle Teilnehmer*innen zu verbessern. Der Abbau von Barrieren muss daher eindeutig mit dem partizipativen Ansatz des Projekts im Zusammenhang stehen.

Wenn es ausschließlich um die Beseitigung einer Barriere geht, gibt es die Möglichkeit einen Antrag in der Mikroförderung "Barrierefreiheit für alle" einzureichen. Für die Beseitigung von Barrieren außerhalb der eigenen Einrichtung des Projekt-Partners, beispielsweise ein Ladenlokal oder einer Einrichtung der öffentlichen Hand, kann ein Antrag in der Förderaktion #1BarriereWeniger gestellt werden. 

Förderfähig sind: 

  • bauliche Maßnahmen (wie zum Beispiel Rampen, Treppen- und Liftsysteme, Orientierungs- und Leitsysteme, Sanitäranlagen, barrierefrei nutzbare Personenaufzüge, barrierefreie Ausstattung) 
  • sprachliche Maßnahmen (wie zum Beispiel Dokumente in Leichter Sprache, Dokumente in Einfacher Sprache, Schriftdolmetscher*innen, Gebärdensprachdolmetscher*innen, taktile Übersetzungsgeräte) 
  • mediale Maßnahmen (wie zum Beispiel Webseite nach BITV oder WCAG-Standard, Audioübertragungen, induktive Höranlagen, akustische Leitsysteme, taktile Schrifttableaus, Screenreader
 
Nein. Förderfähig sind zum Beispiel Übersetzungen in Leichte und Einfache Sprache.

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