Gemeinsam Kunst und Kultur leben und genießen: Inklusion heißt auch, das eigene Lebensumfeld und Freizeitaktivitäten selbstbestimmt gestalten zu können. Partizipative Vorhaben wie Tanzprojekte, Konzerte, Malerei oder Fotografie ermöglichen vielfältige Möglichkeiten zur individuellen Gestaltung und Entfaltung. Wir unterstützen inklusive Projekte, in denen Menschen mit und ohne Behinderung sich kreativ mit eigenen Ideen und Wünschen einbringen können. Für die inhaltliche und barrierefreie Ausgestaltung stellt die Aktion Mensch bis zu 10.000 Euro Zuschuss pro Vorhaben bereit.
Förderidee
Zielgruppen
Die Aktion Mensch fördert partizipative Vorhaben für:
- Menschen mit Behinderung
- Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten
- Kinder und Jugendliche
Förderzeitraum
Fördermöglichkeiten innerhalb dieses Programms
Was wir fördern
Mit dieser Förderung unterstützt die Aktion Mensch Vorhaben im Bereich Kunst und Kultur wie zum Beispiel:
- Theater und Tanz (Theateraufführungen, Tanzprojekte etc.)
- Film und Audio (Hörspiele, Filmprojekte etc.)
- Musik (Konzerte, Chorprojekte, Instrumente lernen etc.)
- Kunst (Fotografie, Malerei, Graffiti etc.)
- Handwerk (Nähen, Stricken, Basteln, Schreinern, Töpfern etc.)
Die Förderung verteilt sich auf zwei verschiedene Bausteine, Partizipation und Barrierefreiheit, wobei die Erfüllung des Bausteins zur Partizipation Voraussetzung für eine Projektbewilligung ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Maximaler Zuschuss: 10.000 Euro (5.000€ pro Baustein)
- Laufzeit: bis zu 1 Jahr
- bei Kosten bis zu 5.000 Euro (pro Baustein) keine Eigenmittel notwendig
- förderfähige Kosten im Bereich Honorar-, Sach- und Investitionskosten
Baustein 1: Partizipation
Baustein 2: Barrierefreiheit
- Die Aktion Mensch möchte mehr über die Projektumsetzung und die Wirkung von sozialen Projekten erfahren. Dafür bitten wir Sie im Falle einer Bewilligung mit Projektabschluss über den Link im Abschlussbericht das Feedback der Projekt-Teilnehmenden einzuholen.
- Organisationen mit mehreren Einrichtungen oder Diensten können für jede ihrer Einrichtungen oder Dienste einen Antrag stellen. Pro Projekt-Partner wird grundsätzlich nur ein Projekt innerhalb eines Jahres pro Einrichtung oder Dienst bewilligt.
- Die Gesamtkosten betragen maximal 15.000 Euro pro Vorhaben.
- Baustein 2 kann nur in Verbindung mit Baustein 1 beantragt werden: Der Abbau von Barrieren muss in direktem Zusammenhang mit dem Projekt stehen.
- Bauliche Barrierefreiheit: Abhängig vom Vorhaben gilt DIN 18040-1 oder DIN 18040-2.
- Digitale Barrierefreiheit: Es gelten die Standards WCAG 2.0 oder BITV 2.0.
- Organisation von- oder Teilnahme an Veranstaltungen, die die Zielgruppe nicht aktiv einbinden
- Vorhaben, die sich nicht von der regulären Tätigkeit der Organisation abgrenzen sowie wiederkehrende Aktionen ohne neue Ausrichtung
- Projekte, die sich an einen geschlossenen Teilnehmer*innenkreis richten
- Projekte in Kitas, Schulen, Wohn- oder Werkstätten, die innerhalb der regulären Betreuungs- oder Arbeitszeit oder direkt auf dem Werkstattgelände stattfinden
- Reisen der Projektgruppe innerhalb des Projektes
- Reine Anschaffungen / Investitionskosten ohne Projektbezug
- Bauliche Maßnahmen ohne Projektbezug
- Seniorenprojekte
- Vorhaben, die ausschließlich durch Auftragsvergabe an Dritte durchgeführt werden
- Honorarkosten sind für Vorstände und Geschäftsführer*innen der eigenen Organisation nicht förderfähig.
- Das Durchführen von Wettbewerben ist nicht möglich.
FAQ – Antworten auf häufig gestellte Fragen
Partizipation bedeutet: Alle Menschen machen mit, gestalten mit und bestimmen mit, wie die Gesellschaft sich entwickelt. Sie vertreten ihre Interessen und setzen ihre Fähigkeiten ein. Und zwar in allen Lebensbereichen. Grundvoraussetzung für Partizipation ist die Bereitschaft, mit Menschen aus den Zielgruppen auf Augenhöhe zusammenzuarbeiten. Zielgruppen der Aktion Mensch Förderung sind: Menschen mit Behinderung, Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten und Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahren.
Außerdem sollen Menschen mit Behinderung empowert werden, damit sie ihre Beteiligungsmöglichkeiten besser wahrnehmen können. Damit ist Partizipation auch eine Grundvoraussetzung für Inklusion.
Mehr Information zum Thema Partizipation finden Sie hier: www.kommune-inklusiv.de/partizipation
Gefördert werden Projekte im Bereich Kunst und Kultur, die Menschen mit und ohne Behinderung die Möglichkeit geben, ihre Wünsche und Ideen von Beginn mit einzubringen. Und dabei sollen sie bestmöglich unterstützt werden diese Ideen umzusetzen. Die Partizipation von Menschen mit und ohne Behinderung steht im Mittelpunkt des Projektes.
Es ist zum Beispiel keine Partizipation (partizipatives Projekt), wenn eine Gruppe gemeinsam einen Theaterbesuch macht oder eine Künstlerin zum Konzert im Stadtteiltreff eingeladen wird.
Ein Projekt hat einen klaren Anfang und ein Ende und hebt sich von der regulären, allgemeinen Tätigkeit der Organisation ab.
Nicht förderfähig sind damit zum Beispiel das allgemeine Jahresprogramm eines Vereines oder eine regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung ohne Neuausrichtung.
Ein Projekt kann aber darin bestehen, eine Veranstaltung durch die Öffnung für eine neue (förderfähige) Zielgruppe neu auszurichten oder einen neuen Ansatz für die partizipative aktive Beteiligung der Zielgruppe zu entwickeln. Bitte beschreiben Sie dies deutlich.
Eine Finanzierung bestehender Angebote ist nicht möglich.
Ja. Es muss erkennbar sein, wie die förderfähigen Zielgruppen angesprochen und aktiv in das Vorhaben mit eingebunden werden. Zielgruppen der Aktion Mensch-Förderung sind: Menschen mit Behinderung, Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten und Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahren.
Es müssen nicht alle Zielgruppen gleichzeitig mit einem Projekt erreicht werden.
Nein, das ist nicht möglich. Der Baustein Barrierefreiheit dient dazu, die Zugangsvoraussetzungen im Projekt für alle Teilnehmer*innen zu verbessern. Der Abbau von Barrieren muss daher eindeutig mit dem partizipativen Ansatz des Projekts im Zusammenhang stehen.
Wenn es ausschließlich um die Beseitigung einer Barriere geht, gibt es die Möglichkeit einen Antrag in der Mikroförderung "Barrierefreiheit für alle" einzureichen. Für die Beseitigung von Barrieren außerhalb der eigenen Einrichtung des Projekt-Partners, beispielsweise ein Ladenlokal oder einer Einrichtung der öffentlichen Hand, kann ein Antrag in der Förderaktion #1BarriereWeniger gestellt werden.
Förderfähig sind:
- bauliche Maßnahmen (wie zum Beispiel Rampen, Treppen- und Liftsysteme, Orientierungs- und Leitsysteme, Sanitäranlagen, barrierefrei nutzbare Personenaufzüge, barrierefreie Ausstattung)
- sprachliche Maßnahmen (wie zum Beispiel Dokumente in Leichter Sprache, Dokumente in Einfacher Sprache, Schriftdolmetscher*innen, Gebärdensprachdolmetscher*innen, taktile Übersetzungsgeräte)
- mediale Maßnahmen (wie zum Beispiel Webseite nach BITV oder WCAG-Standard, Audioübertragungen, induktive Höranlagen, akustische Leitsysteme, taktile Schrifttableaus, Screenreader)
Weitere Informationen und Downloads
Förderprogramm
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