Unsere Förderrichtlinien

Sie möchten einen Förderantrag bei uns stellen und suchen nach hilfreichen Informationen für die nächsten Schritte? Hier haben wir alle wichtigen Tipps und Voraussetzungen für Sie zusammengefasst.
Eine Frau arbeitet an einem Computer, auf dem die Seiten der Förderung aufgerufen sind.

Welche Projekt-Partner wir fördern

Damit wir Ihr Projekt fördern können, ist es wichtig, dass Sie als Projekt-Partner bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zu den wichtigsten Punkten zählen folgende:

Wen unsere Förderung erreichen soll

Mit ihrer Förderung möchte die Aktion Mensch möglichst viele Menschen für ein inklusives Miteinander erreichen. Dazu zählen insbesondere:
  • Menschen mit Behinderung und Menschen, die von Behinderung bedroht sind,
  • Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, insbesondere bei fehlender Wohnung, bei gewaltgeprägten Lebensumständen oder bei Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung,
  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
Frau unterstützt einen Jungen mit Behinderung, der mit einem Mädchen spielt.

Unsere Fördergrundsätze

Barrierefreiheit, Zuschüsse, Eigenmittel und mehr – diese 10 Grundsätze liegen unserer Förderung zugrunde:

1. Rechtzeitige Antragstellung

Gefördert werden ausschließlich Vorhaben, die erst nach Antragstellung beginnen.

2. Barrierefreiheit

Die Vorhaben sind grundsätzlich für Menschen mit Behinderung zugänglich und nutzbar.

3. Nachrangigkeit

Die Förderung der Aktion Mensch ist nachrangig gegenüber öffentlichen Mitteln. Erst nachdem der Projekt-Partner Finanzierungsansprüche gegenüber der öffentlichen Hand ausgeschöpft hat, ist eine Förderung der Aktion Mensch möglich.

4. Förderausschlüsse

Nicht gefördert werden Vorhaben

  • von stationären Einrichtungen, die einen Versorgungsvertrag nach dem SGB XI mit einer Pflegekasse abgeschlossen haben, oder
  • die aus Mitteln einer anderen bundesweit tätigen Soziallotterie oder eines staatlichen Lotterie- oder Sportwetten-Veranstalters gefördert werden.

5. Zuschuss

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss zu den förderfähigen Kosten. Der Zuschuss kann prozentual oder pauschaliert gewährt werden.

6. Eigenmittel

Ein angemessener Anteil der förderfähigen Kosten des Vorhabens ist durch den Projekt-Partner selbst aufzubringen (Eigenmittel). Die Höhe der einzusetzenden Eigenmittel hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab. Die Eigenmittel können auch durch Zuschüsse oder Darlehen Dritter erbracht werden, jedoch nicht durch Zuschüsse der öffentlichen Hand.

7. Ausweisung von Zuschüssen

Der Zuschuss der Aktion Mensch gilt gegenüber öffentlichen Zuschussgebern als Eigenmittel des Projekt-Partners. Er muss im Finanzierungsplan für den öffentlichen Zuschussgeber gesondert ausgewiesen werden. Im Finanzierungsplan für die Aktion Mensch sind alle beantragten Zuschüsse aller Förderer vollständig auszuweisen.

8. Kostensteigerungen

Nachträglich entstehende Mehrkosten werden nicht bezuschusst.

9. Wirtschaftlichkeit

Die Zuschüsse sind wirtschaftlich und sparsam zu verwenden.

10. Zweckbindung und Rückzahlungspflicht

Es ist ein Nachweis des Projekt-Partners erforderlich, der belegt, dass er die Zuschüsse zweckentsprechend verwendet. Andernfalls ist er zur Rückzahlung verpflichtet.

In welchen Bereichen wir fördern

Mit unseren Förderprogrammen unterstützen wir Ihre Vorhaben in folgenden Lebensbereichen:

In diesen Lebensbereichen beschließt das Kuratorium der Aktion Mensch einzelne Förderprogramme. Darin werden insbesondere die inhaltlichen Voraussetzungen sowie die Förderbedingungen beschrieben.

Zwei junge Männer im Rollstuhl bedienen einen Kamera auf einem Stativ.

Welche Vorhaben wir fördern

Unsere Förderangebote decken Vorhaben in verschiedenen finanziellen und zeitlichen Größenordnungen und mit unterschiedlichen Schwerpunkten ab:
Eine junge Frau und ein junger Mann sitzen nebeneinander vor einem Computer. Die Frau sitzt im Rollstuhl.
  • Projektförderung
    Wir fördern zeitlich begrenzte Vorhaben.
  • Anschubförderung
    Wir fördern den Aufbau neuer, auf Dauer angelegter ambulanter Angebote, zum Beispiel von Beratungsstellen oder Inklusionsbetrieben.
  • Investitionsförderung
    Wir fördern Kauf, Bau, Umbau und Ausstattung von Grundstücken und Immobilien sowie den Kauf und Umbau von Fahrzeugen.
  • Mikroförderung
    Wir fördern lokale, zeitlich begrenzte kleine Vorhaben – auch ohne zu erbringende Eigenmittel.
  • Pauschalförderung
    Wir fördern mit Pauschalbeträgen, zum Beispiel Ferienreisen und Bildungsmaßnahmen.

Antrag online stellen

Ihren Förderantrag können Sie direkt (und ausschließlich) online stellen. Auch einzureichende Unterlagen übermitteln Sie bitte in elektronischer Form.

Im folgenden Dokument finden Sie die Förderrichtlinien zum Ausdrucken.