Ablauf: Der Weg eines Förderantrags
Wie wähle ich das richtige Förderprogramm aus? Und was passiert, nachdem ich den Antrag eingereicht habe? Hier können Sie den Weg eines Aktion Mensch-Förderantrags nachvollziehen.
Die Antragsstellung
Schritt 1: Passendes Förderangebot auswählen
Wenn Sie unsicher sind, welches Förderangebot das Richtige für sie ist, hilft Ihnen der Förderfinder. Informationen zu den möglichen Förderprogrammen finden Sie ebenfalls online.
Schritt 2: Registrierung und Antragsstellung im Antragssystem der Aktion Mensch (DIAS)
Um mit der Antragsstellung zu beginnen, registrieren Sie sich im digitalen Antragssystem der Aktion Mensch (DIAS). Während der Antragsstellung können Sie jederzeit zwischenspeichern. So können Sie einen Antrag auch zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Schritt 3: Antrag einreichen
Sobald die Antragsstellung abgeschlossen ist, kann der Antrag eingereicht werden. Wenn Unterlagen fehlen oder Fragen zu Ihrem Vorhaben bestehen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Die Förderantragsprüfung
Schritt 4: Antragsprüfung durch den Verband oder die Aktion Mensch
Der Antrag wird einem Antragsberater der Aktion Mensch zur Prüfung zugewiesen. Mitglieder der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtpflege, des bvkm oder der Lebenshilfe werden zusätzlich durch ihren Verband beraten.
Schritt 5: Einreichung in einen vorbereitenden Ausschuss (VA)
Anträge in den Bereichen Arbeit sowie Kinder- und Jugendhilfe werden von Expert*innen in den vorbereitenden Ausschüssen beraten und mit einer Empfehlung für das Kuratorium versehen. Die vorbereitenden Ausschüsse bestehen aus Vertreter*innen der Mitglieder der Aktion Mensch und externen Berater*innen. Es gibt die folgenden vorbereitenden Ausschüsse:
- VA Kinder- und Jugendhilfe (tagt einmal im Quartal)
- VA Arbeit (tagt einmal im Quartal)
Schritt 6: Antrag beraten
Der vorbereitende Ausschuss gibt dem Antrag eine positive oder negative Empfehlung und reicht diesen dann in eine Kuratoriumssitzung.
Die Entscheidung
Schritt 7: Entscheidung des Kuratoriums der Aktion Mensch
Anträge, die final geprüft wurden, werden dem Kuratorium zur Entscheidung vorgelegt. Das Kuratorium besteht aus Vertreter*innen der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, dem ZDF sowie den Verbänden der Behindertenhilfe und Selbsthilfe. Diese verteilen die Mittel, die aus der Lotterie und Spenden zur Verfügung stehen. Das Kuratorium tagt einmal im Monat.