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Inklusiv Wohnen

Inklusiv Wohnen bedeutet: Menschen mit und ohne Behinderung leben zusammen in einer Wohnung oder in einem Haus. Das Zusammenleben ist echte, eben gelebte Inklusion. Inklusives Wohnen braucht die Bereitschaft zum Zusammenleben und barrierefreie Wohnungen. Diese bieten Raum für Selbstbestimmung und Gemeinschaft. Wir zeigen, wie inklusives Wohnen gelingen kann.

17. August 2026|5 Minuten Lesedauer|Aktion Mensch-Redaktion
Inklusive Wohngemeinschaft Lichtenrader Revier des Vereins Gemeinsam Wohnen Berlin e.V.

Was ist inklusives Wohnen?

Die Teilnehmer der inklusiven und barrierefreien Wohngemeinschaft "Gemeinsam leben lernen" im gemeinsamen Wohnzimmer.

Inklusives Wohnen bedeutet, dass Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam unter einem Dach leben. Im Mittelpunkt steht dabei das Miteinander. Anders als in Wohnheimen oder Wohngemeinschaften, in denen ausschließlich Menschen mit Behinderung leben, begegnen sich in inklusiven Wohnprojekten ganz unterschiedliche Menschen. Die Wohnungen sind barrierefrei und so gestaltet, dass alle gut zurechtkommen – ob mit Rollstuhl, Gehhilfe oder anderen Unterstützungsbedarfen. Ziel ist es, dass jeder Mensch selbstbestimmt wohnen und aktiv am gemeinschaftlichen Leben teilnehmen kann. Inklusives Wohnen schafft Räume für Begegnung, fördert Teilhabe und macht Vielfalt im Alltag erlebbar.

Gründe für inklusives Wohnen

Es gibt viele gute Gründe dafür, dass mehr Menschen mit und ohne Behinderung zusammenwohnen. Zum Beispiel diese:

Tipps zum selbstbestimmten Wohnen

Damit Menschen mit Behinderung selbstbestimmt wohnen können, müssen oft einige Bedingungen erfüllt werden, die von Person zu Person unterschiedlich sind. Wir unterstützen dich dabei, in dem wir dir:

  • verschiedene Wohnformen für Menschen mit Behinderung vorstellen.  
  • erklären, wo du Beratung und finanziellen Unterstützung findest.
  • Tipps zur Wohnungssuche geben.

Mehr dazu im Bereich „Selbstbestimmt leben“ erfahren

Wann ist eine Wohnung barrierefrei?

Damit sich eine Wohnung zum inklusiven Wohnen eignet, muss sie barrierefrei sein. Nur so können Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam selbstbestimmt leben.

Der Begriff „barrierefrei“ wird im Alltag oft genutzt, ohne genau zu wissen, was gemeint ist. In Bezug auf eine Wohnung ist jedoch klar definiert, wann eine Wohnung „barrierefrei“ genannt werden darf. Das ist in der Norm DIN 18040-2 festgelegt. Sie beschreibt, welche Kriterien eine Wohnung genau erfüllen muss, um barrierefrei zu sein.

Beispiele dafür sind:

  • Ein ebenerdiger Zugang ohne Stufen oder Schwellen,
  • Breite Türen,
  • Fenstergriffe und Lichtschalter sind problemlos erreichbar.

Neben „barrierefrei“ werden Wohnungen in Anzeigen häufig als „rollstuhlgerecht“ oder „behindertengerecht“ bezeichnet. Auch hier gibt es Unterschiede, denn die Bedürfnisse von Menschen im Rollstuhl sind anders, als die einer Person mit Sehbehinderung.

Mehr zu den Definitionen „barrierefrei, rollstuhlgerecht oder behindertengerecht“ erfahren

Recht auf barrierefreie Wohnung?

Im Jahr 2009 hat die Bundesrepublik Deutschland die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) anerkannt. Und sich damit verpflichtet, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderung umzusetzen. Im Artikel 19 der UN-BRK sind auch Forderungen zum inklusiven Wohnen enthalten.

Auszug aus UN-BRK, Artikel 19 - Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft:

„Die Vertragsstaaten (...) anerkennen das (...) Recht aller Menschen mit Behinderungen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie die anderen Menschen in der Gemeinschaft zu leben, und treffen wirksame und geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen (...) ihre volle Teilhabe und Teilnahme an der Gemeinschaft zu erleichtern, indem sie insbesondere dafür sorgen, dass

  • Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Wohnsitz zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben;
  • Menschen mit Behinderungen Zugang zu einer Reihe von häuslichen, institutionellen und anderen gemeindenahen Unterstützungsdiensten haben, einschließlich der persönlichen Assistenz, die zur (...) Einbeziehung in die Gemeinschaft sowie zur Verhütung von Isolation und Absonderung von der Gemeinschaft notwendig ist.“

Wie barrierefreie und inklusive Wohnung finden?

Eine barrierefreie Wohnung oder ein inklusives Wohnprojekt finden kann in Deutschland zur Herausforderung werden. Um die Chancen auf eine erfolgreiche Suche zu erhöhen, sollten Wohnungssuchende auf verschiedene Möglichkeiten setzen. Folgende Optionen könnten Sie in Betracht ziehen:

  • Wohnungsportale nutzen
  • Barrierefreie Immobilienbörsen nutzen
  • Sozialverbände vor Ort kontaktieren
  • Inklusive Wohnprojekte recherchieren
  • Selbst bauen oder umbauen

Auch die Kosten von barrierefreien Wohnungen sind häufig ein Problem, beispielsweise wegen eines geringen Einkommens oder eines erhöhten Platzbedarfs. Wir zeigen Ihnen, wie Sie bei der Suche vorgehen, und Ansprechpartner*innen, Beratungsstellen oder Finanzierungsmöglichkeiten finden können.

Mehr inklusives Wohnen ermöglichen

Damit mehr Menschen inklusiv wohnen können, müssen die verschiedenen Wohnformen in Deutschland bekannter werden. Die Vorteile eines Zusammenlebens in einer inklusiven Gemeinschaft müssen in der Gesellschaft verstanden werden.

Damit sich mehr inklusive Wohnprojekte bilden können, braucht es barrierefreie Wohnungen, in denen alle Menschen gemeinsam leben können. Aber auch der Zugang von Menschen mit Behinderung zu diesen Wohnungen muss gegeben sein. Das bedeutet, dass diese Wohnungen ausreichend groß und bezahlbar sein müssen.

Die deutsche Monitoring-Stelle der UN-BRK am Deutschen Institut für Menschenrechte fordert daher:

  • Eine Förderung des barrierefreien Wohnungsbaus.
  • Den sozialen Wohnungsbau flächendeckend auszugestalten. 
  • Die bestehenden Förderprogramme im Zuschnitt für alle Menschen mit Behinderungen auszuweiten.
  • Für den wachsenden Beratungsbedarf eine Landesfachstelle für (bauliche) Barrierefreiheit einzurichten.
  • Nicht inklusive Sondereinrichtungen des stationären Wohnens abzubauen.

Engagement zur Verbesserung des Angebots an barrierefreiem Wohnraum

Die Projektgruppe "Inklusives Wohnen in Bayern stärken"

Die Projektgruppe „Inklusives Wohnen in Bayern stärken“

Das Projekt  „Inklusives Wohnen in Bayern stärken“ hat sich zum Ziel gesetzt, die Rahmenbedingungen und Voraussetzung für die Schaffung inklusiver Wohnformen in Bayern zu verbessern. Es ist ein gemeinsames Projekt des Bayerischen Behindertenbeauftragten Holger Kiesel, des Vereins WOHN:SINN und der Aktion Mensch.

Die Projekt-Initiator*innen haben Expert*innen aus ganz Bayern zusammengeholt: Menschen mit Behinderungen, Angehörige, Gründerinnen und Gründer inklusiver Wohnprojekte, Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden, Bezirken und Leistungserbringern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedener Beratungsstellen, Akteurinnen und Akteure aus dem genossenschaftlichen Wohnen. In mehreren Treffen haben sie gemeinsam die Herausforderungen bei der Verwirklichung von inklusivem Wohnen aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet und Lösungsvorschläge erarbeitet.

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