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Die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland

Im Jahr 2009 hat die Bundes­republik Deutsch­land die Behinderten­rechts­konvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) ratifiziert. Und sich damit verpflichtet, die Menschen­rechte von Menschen mit Behinderung umzusetzen. Doch in vielen Bereichen des alltäglichen Lebens sind diese bisher nicht ausreichend umgesetzt. Forderungen, was in den verschiedenen Lebens­bereichen noch passieren muss.

8 Minuten Lesedauer|Aktion Mensch-Redaktion
Eine Gruppen von Menschen mit und ohne Behinderung schaut selbstbewusst in die Kamera.

Was ist die UN-Behindertenrechtskonvention?

Die UN-Behinderten­rechts­konvention (UN-BRK) ist ein Vertrag der Vereinten Nationen, der die Rechte von Menschen mit Behinderungen schützt. Sie wurde am 13. Dezember 2006 beschlossen und gilt welt­weit seit dem 3. Mai 2008. Deutsch­land hat die Konvention am 24. Februar 2009 ratifiziert. Seit dem 26. März 2009 ist sie in Deutsch­land gültig und muss von allen staatlichen Stellen beachtet und umgesetzt werden.

Die UN-BRK ist kein neuer Vertrag mit eigenen Regeln, sondern sie erklärt, wie die allgemeinen Menschen­rechte speziell für Menschen mit Behinderungen gelten. Der Grund für die Konvention war, dass Menschen mit Behinderungen weltweit oft benachteiligt und ausgeschlossen wurden und immer noch werden.

Mehr Informationen über die UN-BRK und ihre Inhalte gibt es auf dem Familienratgeber. 

Wie weit ist Deutschland in der Umsetzung der UN-BRK?

Alle Länder, die die UN-Behinderten­rechts­konvention unterschrieben haben, müssen regelmäßig berichten, wie gut sie die Regeln umsetzen. Dafür gibt es ein Prüf­verfahren bei einem UN-Ausschuss. Am Ende schreibt der Ausschuss einen Bericht mit „Abschließenden Bemerkungen“. Darin steht, was das Land schon gut macht und was noch verbessert werden muss. Deutsch­land hat bisher abschließenden Bemerkungen erhalten: 2015 und 2023. In beiden Berichten gab es Lob, aber auch deutliche Kritik.

Gelobt wurden beispielsweise neue Gesetze:

  • Das neue Betreuungs­recht mehr darauf, was die betreute Person selbst möchte.
  • Das Bundes­teilhabe­gesetz sorgt dafür, dass Leistungen für Menschen mit Behinderungen besser zu ihren persönlichen Wünschen passen.
  • Das Wahlrecht: Seit 2019 dürfen auch Menschen mit bestimmten Behinderungen wählen, die vorher ausgeschlossen waren.

Kritik gab es vor allem bei folgenden Themen:

  • Der langsame Abbau von Sonder­einrichtungen (z. B. Förder­schulen, Werkstätten, große Wohnheime).
  • Der mangelnden Barrierefreiheit im Alltag – z. B. bei Freizeit­angeboten, Wohnungen oder Arbeitsplätzen.
  • Dem fehlenden inklusiven Gesundheits­system.

Das Deutsche Institut für Menschen­rechte fordert von der aktuellen Bundes­regierung, bestehend aus CDU/CSU und SPD, die konsequente Umsetzung der UN-BRK. Im folgenden Stellen wir die Forderungen in den verschiedenen Lebens­bereichen genauer vor: Zur Publikation des Deutschen Instituts für Menschenrechte 

Internationaler Vergleich UN-BRK-Umsetzung

Eine im Auftrag der Aktion Mensch durch­geführte Studie hat untersucht, inwiefern sich die Fort­schritte der Vertrags­staaten bei der Um­setzung der UN-Behinderten­rechts­konvention miteinander ver­gleichen lassen. Auch wenn die Daten­lage noch dünn ist, zeichnet sich ab, dass Deutsch­land in wichtigen Bereichen stärker auf der Bremse steht als andere Länder.

Forderungen im Bereich Barrierefreiheit

Barriere­freiheit ist ein zentrales Thema der UN-Behinderten­rechts­konvention. Sie muss in allen Lebens­bereichen gelten – zum Beispiel beim Wohnen, Arbeiten, in der Freizeit oder im Internet. In Deutsch­land gibt es aber noch viele Hinder­nisse, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich.

Ein wichtiges Prinzip ist: Wenn Barriere­freiheit nicht möglich ist, müssen an­gemessene Vorkehrungen getroffen werden – also individuelle Lösungen, damit Menschen mit Behinderungen trotzdem teilnehmen können. Wenn solche Vorkehrungen verweigert werden, ist das eine Form von Diskriminierung.

Damit sich die Situation verbessert, schlägt das Deutsche Institut für Menschenrechte folgende Dinge vor:

  • Gesetze ändern, damit Barriere­freiheit für mehr Firmen verpflichtend wird.
  • Förder­gelder nur dann vergeben, wenn Barriere­freiheit eingehalten wird – z. B. beim Wohnungs­bau oder im Gesundheits­bereich.
  • Das Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz (BFSG) verbessern, damit es strengere Regeln gibt und besser kontrolliert wird.
  • Mehr Möglich­keiten für Klagen schaffen, damit Menschen ihr Recht leichter durchsetzen können.

Forderungen nach mehr Inklusion auf dem Arbeitsmarkt

Deutsch­land muss laut UN-Behinderten­rechts­konvention dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Chancen auf Ausbildung und Arbeit haben wie alle anderen. Doch das ist bisher nicht gelungen.

Viele Ausbildungs- und Arbeits­plätze sind nicht barriere­frei. Förder­angebote wie das „Budget für Arbeit“ sind oft kompliziert und passen nicht gut zu den individuellen Bedürfnissen der Menschen oder Unternehmen. Besonders in Übergangs­phasen – zum Beispiel von der Schule in den Beruf – fehlen passende, flexible Lösungen.

Außerdem arbeiten viele Menschen mit Behinderungen weiterhin in Sonder­einrichtungen wie Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfMmB) oder machen spezielle Ausbildungen, die sie vom allgemeinen System abgrenzen. Das widerspricht dem Ziel der Inklusion.

Deshalb fordert das Deutsche Institut für Menschen­rechte folgendes von der Politik:

  • Ausbildung inklusiv gestalten: Jugendliche mit Behinderungen sollen Zugang zu regulären Ausbildungen bekommen. Dafür müssen Ausbildungs­inhalte flexibler werden und die Berufsberatung inklusiv sein.
  • Gesetze anpassen: Das Berufs­bildungs­gesetz und die Handwerks­ordnung sollen besser auf die Bedürfnisse von Jugendlichen und Unternehmen eingehen.
  • Mehr Daten erfassen: Zu besseren Planung soll in der Berufs­bildungs­statistik auch das Merkmal „Behinderung“ erfasst werden.
  • Barrierefreie Arbeits­plätze schaffen: Mehr Unternehmen sollen verpflichtet werden, ihre Arbeits­plätze barrierefrei zu machen.
  • Unternehmen besser unterstützen und verpflichten: Beratung soll einfacher werden, und die Pflicht zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen soll gestärkt werden.
  • Werkstätten reformieren: Menschen, die dort arbeiten, sollen als reguläre Arbeit­nehmer*innen gelten und mindestens den Mindest­lohn bekommen. Lang­fristig sollen alle Sonder­strukturen ab­geschafft werden.

Forderungen für mehr selbst­bestimmtes und inklusives Wohnen

Menschen mit Behinderungen haben das Recht, selbst zu entscheiden, wo und mit wem sie leben möchten – genau wie alle anderen. Sie dürfen nicht gezwungen werden, in besonderen Wohn­formen wie Heimen zu leben. Trotzdem wohnen in Deutsch­land noch viele Menschen mit Behinderungen in solchen Einrichtungen, besonders Menschen mit sogenannten geistigen Beeinträchtigungen.

In diesen Wohnformen wird das Recht auf Selbst­bestimmung oft verletzt: Es fehlt an Privats­phäre, Mit­bestimmung und Kontakt zur Gemeinschaft. Auch die Unterstützungs­personen können oft nicht frei gewählt werden.

Auch im Bereich Wohnen stellt das Deutsche Institut für Menschenrechte Forderungen an die Bundesregierung:

  • Besondere Wohn­formen abbauen und mehr Angebote schaffen, bei denen Menschen selbst entscheiden können, wie sie leben – z. B. mit persönlicher Assistenz.
  • Das Bundes­teilhabe­gesetz besser umsetzen, damit die Unter­stützung wirklich zu den individuellen Bedürfnissen passt und ambulante Hilfen ausgebaut werden.
  • Barriere­freien Wohnraum schaffen: Es fehlen über zwei Millionen Wohnungen, in denen Menschen barriere­frei leben können.
  • Gesetze anpassen, damit Menschen nicht wegen ihres Einkommens oder Vermögens benachteiligt werden und Leistungen nicht gegen ihren Willen zusammengelegt werden.
  • Mehr Fachkräfte gewinnen für die Eingliederungs­hilfe und Pflege – mit besseren Arbeits­bedingungen und einer Ausbildung, die sich an den Menschenrechten orientiert.
  • Ein Förder­programm für barriere­freies Wohnen starten und klare Regeln für barrierefreies Bauen festlegen.
  • Daten verbessern, um besser zu verstehen, wie Menschen mit Behinderungen selbst­bestimmt wohnen und leben möchten.

Forderungen für ein inklusives Bildungssystem

Kinder mit Behinderungen haben das Recht, gemeinsam mit anderen Kindern in Regel­schulen unterrichtet zu werden – ohne Diskriminierung und mit der Unterstützung, die sie brauchen. Das steht in der UN-Behinderten­rechts­konvention.

In Deutsch­land gibt es aber immer noch viele Förder­schulen. Mehr als die Hälfte der Kinder mit sonder­pädagogisch­em Förder­bedarf geht dorthin. In manchen Bundes­ländern werden es sogar mehr. Oft haben Eltern von Kindern mit Behinderung keine andere Möglichkeit, weil Regel­schulen nicht genug Unterstützung anbieten oder sie zur Förder­schule beraten werden. Das sogenannte „Eltern­wahl­recht“ ist deshalb oft keine echte Wahl.

Die Ressourcen, die heute in Förder­schulen stecken, sollten, laut des Deutschen Instituts für Menschen­rechte, in Regel­schulen investiert werden, damit dort alle Kinder gemeinsam lernen können. Außerdem fordert das Institut gemeinsame Bildungs­strategie von Bund und Ländern, den „Pakt für Inklusion“. Außerdem soll der Bund soll mehr unterstützen, z. B. durch gemeinsame Qualitäts­standards, finanzielle Hilfe oder die Überprüfung der Fortschritte.

Forderungen für ein inklusives Gesundheitssystem

Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf inklusive und diskriminierungs­freie Gesundheits­versorgung – das ist Teil der UN-Behinderten­rechts­konvention. Eine Befragung der Aktion Mensch zeigt jedoch, dass 54 Prozent der Menschen mit Beeinträchtigung Barrieren und Hürden im Gesundheits­system wahrnehmen.

Beispiele dafür sind:

  • Nur wenige Arzt­praxen sind barrierefrei – besonders auf dem Land und bei Fach­ärzt*innen, wie Gynäkolog*innen, fehlt es an Angeboten.
  • Viele Ärzt*innen und Pflege­kräfte sind nicht gut auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen vorbereitet.
  • Oft wird Behinderung im Gesundheits­wesen als „Defizit“ gesehen – das zeigt sich z. B. bei Diskussionen über Triage oder bei pränatalen Tests.

Für den Weg zu einem inklusiveren Gesundheitssystem, und damit zur Umsetzung der UN-BRK, fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte folgende Dinge:

  • Den Aktions­plan für ein inklusives Gesundheits­wesen umsetzen, mit klaren Regeln, Geld und regelmäßiger Überprüfung.
  • Arzt­praxen zur Barriere­freiheit verpflichten, z. B. bei neuen Zulassungen.
  • Mehr Angebote für Frauen und Mädchen mit Behinderungen schaffen, z. B. spezielle gynäkologische Ambulanzen.
  • Fach­kräfte besser ausbilden, damit sie vorurteils­frei und barriere­frei arbeiten und die Wünsche der Patient*innen respektieren.
  • Begleit­personen und Assistenz im Krankenhaus ermöglichen, für alle, die sie brauchen – auch außerhalb spezieller Modelle.
  • Pflege­leistungen für Menschen mit Behinderungen verbessern, unabhängig davon, wo sie wohnen.
  • Vor- und Nachteile von vor­geburtlichen Tests beobachten, mit einem Expert*innen-Team, das auch die Sicht von Menschen mit Behinderungen einbezieht.
  • Regeln zur Suizidhilfe überarbeiten, damit sie niemanden benachteiligen.
  • Sicherstellen, dass Intensivpflege zuhause möglich bleibt, mit klaren und menschenrechtskonformen Regeln.

Die Aktion Mensch hat eine Befragung zum Thema „Gesundheit“ durchgeführt und die Ergebnisse, sowie entsprechende Forderungen an Politik und Gesellschaft in einem Forschungsbericht festgehalten. Hier den Forschungsbericht lesen.

 

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