DIN Norm zum Barrierefreien Bauen
Viele Menschen mit Behinderung brauchen eine Wohnung ohne Barrieren, um selbstständig wohnen zu können. Aber was genau bedeutet Barrierefreiheit beim Bauen und Wohnen? Das legt eine DIN-Norm fest. Nämlich die DIN-Norm 18040 für barrierefreies Bauen.

Inhaltsverzeichnis
- Was steht in der DIN-Norm 18040?
- DIN 18040-2: Barrierefreie Wohnungen
- Anforderungen an barrierefreien Wohnraum
- Barrierefrei, behindertengerecht oder rollstuhlgerecht?
- Rollstuhlgerechte Wohnung: Was sie ausmacht
- Wo gibt es Beratungsstellen für barrierefreies Bauen?
- Info-Heft: Gute Gründe für barrierefreies Bauen
Was steht in der DIN-Norm 18040?
DIN-Normen sollen dabei helfen, Gegenstände einheitlich zu machen. Das soll vor allem denjenigen Menschen helfen, die die Gegenstände nutzen. Für das barrierefreie Bauen gibt es die DIN-Norm 18040. Diese DIN-Norm besteht aus drei Teilen:
- DIN 18040-1:
Sie gilt für das Bauen von öffentlich zugänglichen Gebäuden. Also zum Beispiel für Schwimmbäder, Bibliotheken, Stadt- oder Gemeinderäume. - DIN 18040-2:
Sie gilt für das Bauen von Wohnungen und Gebäuden mit Wohnungen. - DIN 18040-3:
Sie gilt für den öffentlichen Raum. Also zum Beispiel öffentliche Plätze, Haltestellen, Bahnhöfe, Spielplätze oder Grünanlagen.
Die Einhaltung der DIN-Normen ist normalerweise freiwillig. Viele Bundesländer haben jedoch Teile der DIN-Norm für barrierefreies Bauen in ihre Baugesetze aufgenommen. Dadurch ist die DIN-Norm in diesen Bundesländern Pflicht, wenn man einen Wohnraum barrierefrei um- oder neu bauen möchte.
Wer einen Bauvertrag mit einem Bauunternehmen schließt, kann auch in dem Vertrag festschreiben lassen, dass die DIN-Norm für Barrierefreiheit eingehalten werden muss.
DIN 18040-2: Barrierefreie Wohnungen
Die DIN 18040-2 gilt für Wohnungen, Gebäude mit Wohnungen und deren Außenanlagen. Die DIN-Norm hilft Menschen mit Behinderung, den Wohnraum barrierefrei zu nutzen. Die Norm legt fest, wie Wohnungen, Flure und Keller gebaut sein sollen für Menschen:
- mit Sinnesbehinderung (Sehbehinderung, Gehörlosigkeit),
- mit eingeschränkter Bewegungsmöglichkeit (Gehbehinderung), zum Beispiel Menschen, die einen Rollstuhl oder eine Geh-Hilfe nutzen,
- die kleinwüchsig oder großwüchsig sind,
- mit Lernbehinderung,
- mit sonstigen Behinderungen,
- und für ältere Menschen.
Die genauen Bestimmungen kannst du hier nachlesen:
Europäische Norm für das barrierefreie Bauen
Seit dem Jahr 2021 gibt es auch eine europäische Norm für das barrierefreie Bauen: DIN EN 17210 „Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umgebung - Funktionale Anforderungen“.
Mehr Informationen dazu findest du auf der Internetseite des Deutschen Institut für Normung.
Anforderungen an barrierefreien Wohnraum
Je nach Art der Behinderung sind die Anforderungen an den Wohnraum unterschiedlich. Hier einige Beispiele dafür, was Menschen mit verschiedenen Behinderungen beim Wohnen brauchen:
Barrierefrei, behindertengerecht oder rollstuhlgerecht?
Barrierefrei, rollstuhlgerecht, behindertengerecht – die Begrifflichkeiten und Modelle auf dem Wohnungsmarkt sind vielfältig. Während der Begriff „barrierefrei“ geschützt und genau definiert ist, sind es die Begriffe „rollstuhlgerecht“ oder „behindertengerecht“ nicht. Für Menschen, die eine passende Wohnung suchen, macht es aber einen Unterschied, wie die Gegebenheiten einer Wohnung tatsächlich sind.
Das sind die wichtigsten Unterschiede:
Rollstuhlgerechte Wohnung: Was sie ausmacht

Eine rollstuhlgerechte Wohnung erfüllt zunächst alle Anforderungen einer barrierefreien Wohnung. Darüber hinaus müssen jedoch weitere Kriterien erfüllt sein, damit Rollstuhlnutzer*innen eine Wohnung gut nutzen können. Diese stehen in den sogenannten R-Anforderungen der DIN 18040-2. Sie beschreiben einen höheren Raumbedarf für Rollstuhlfahrer*innen.
Beispiele sind:
- Eine Türbreite von 90 Zentimetern, statt 80 Zentimetern bei einer barrierefreien Wohnung.
- Größere Raumflächen, da die Wendekreise eines Rollstuhls bedacht werden müssen.
Wer rollstuhlgerecht bauen möchte oder eine rollstuhlgerechte Wohnung sucht, sollte also beachten, dass eine barrierefreie Wohnung nicht zwangsläufig eine rollstuhlgerechte Wohnung ist. Erst die Bezeichnung „uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar“ versichert eine ungehinderte Nutzung für Rollstuhlfahrer*innen.
Wo gibt es Beratungsstellen für barrierefreies Bauen?
Es gibt Wohn-Beratungsstellen in vielen Städten und Kommunen. Oft kannst du auch Beratung in Senioren-Büros erhalten, denn auch Senior*innen brauchen barrierefreien Wohnraum. In den Beratungsstellen bekommst du Informationen zum barrierefreien Bauen oder Umbauen. Die Berater*innen können dir auch sagen, wo und wie du Geld für die Bauarbeiten bekommen kannst. Manchmal ist es möglich, einen Beratungstermin bei dir zu Hausen zu vereinbaren. Die Berater*innen kommen dann zu dir in die Wohnung oder ins Haus.
In ländlichen Regionen kannst du dich an die Beratung der Wohlfahrtsverbände oder an ambulante Pflegedienste wenden.
Wenn du technische und bauliche Fragen hast, kannst du diese im Bau-Amt deiner Stadt oder Gemeinde stellen.
Beratung bekommst du auch bei den Gesundheits- oder Umweltämtern in deiner Stadt oder Kommune. Oft gibt es dort Mitarbeiter*innen für barrierefreies Bauen.
Weitere Beratungsmöglichkeiten:
- Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V. (BAG) vermittelt Adressen von Beratungsstellen vor Ort. Telefon: 030 - 47 47 47 00.
- Auf der Internetseite von Barrierefrei Leben e.V. kannst du dich auch online beraten lassen. Die Seite bietet viele Infos, zum Beispiel zu: Umbau einzelner Räume, Handwerksbetrieben, Förderung und Zuschüssen und zu Hilfsmitteln.
- Die EUTB-Beratungsstellen in Ihrer Nähe können dir Auskunft geben.
Info-Heft: Gute Gründe für barrierefreies Bauen

Warum überhaupt barrierefrei bauen? Welche Herausforderungen gibt es dabei? Und wieviel kostet das? Antworten auf diese und viele andere Fragen gibt das Info-Heft: „Gute Gründe, in barrierefreies Bauen zu investieren“. Informativ für Architekt*innen und Entscheider*innen, aber auch für alle interessierten Bürger*innen. Du kannst das Heft auf der Internetseite der Aktion Mensch kostenlos bestellen oder herunterladen.
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