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Gesetze zu Teilhabe und Barrierefreiheit

Menschen mit Behinderung haben den Rechtsanspruch auf volle und gleichberechtigte Teilhabe. Dieser Anspruch ist in verschiedenen Gesetzen festgelegt. Wir geben einen Überblick über die verschiedenen Regelungen.

Ein junger Mann mit Downsyndrom und eine junge Frau schauen sich Blumen auf einem Markt an.

UN-Behinderten­rechts­konvention

Die UN-Behinderten­rechts­konvention (UN-BRK) ist ein völker­rechtlicher Vertrag, der durch die General­versammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Deutschland hat sie im Jahr 2009 ratifiziert. Das bedeutet, dass sie hierzulande geltendes Recht ist. International haben 186 Staaten die Konvention unterzeichnet.

Was regelt die UN-BRK?

Die UN-Behinderten­rechts­konvention überträgt die allgemeinen Menschen­rechte auf die Situation von Menschen mit Behinderung. Dabei berücksichtigt sie, wie Menschen mit Behinderung leben und welche Bedarfe sie haben. Dazu gehören Themen wie Barriere­freiheit, Gesundheit, Bildung, Arbeit, politische Teilhabe, Gleich­berechtigung und Schutz vor Diskriminierung. Wichtig ist dabei der Gedanke, dass Teilhabe an der Gesellschaft ein Recht ist.

Mehr zur UN-BRK

Studie zur Umsetzung der UN-BRK

Eine im Auftrag der Aktion Mensch durchgeführte Studie hat untersucht, wie sich die Fortschritte bei der Umsetzung der UN-Behinderten­rechts­konvention der Vertrags­staaten miteinander vergleichen lassen. Die Studie zeigt: In wichtigen Bereichen geht es in Deutschland langsamer voran als in anderen Ländern.

Mehr zur Studie Umsetzung UN-BRK

Grundgesetz Artikel 3

Das Grundgesetz bildet in Deutschland die rechtliche Grundordnung. Der dritte Artikel legt darin fest, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Menschen mit Behinderung werden in diesem Artikel explizit erwähnt. So lautet Artikel 3, Absatz 3, Satz 2: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ (Quelle: www.gesetze-im-internet.de). Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderung durch die Umsetzung von Nachteilsausgleichen und Leistungen in bestimmten Fällen bevorzugt werden dürfen, um Nachteile auszugleichen und ihre Teilhabe zu sichern.

Dieser Artikel soll Gleichbehandlung, Teilhabe und Chancengleichheit sicherstellen. Damit soll er dafür sorgen, dass alle Menschen gleichermaßen selbstbestimmt leben können – unabhängig davon, ob sie eine Behinderung haben oder nicht.

Barrierefreiheits-Stärkungs-Gesetz

Das Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz (BFSG) ist ein Gesetz, das die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act) regelt. Es soll sicherstellen, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen, zum Beispiel Online-Shops, Geldautomaten oder Smartphones, für Menschen mit Behinderungen, besser nutzbar sind. Das Gesetz ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. 

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Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz

Das Behinderten­gleichstellungs­gesetz (BGG) ist ein wichtiger Teil der Umsetzung des dritten Artikels des Grund­gesetzes. Es gilt in erster Linie für Körperschaften und Anstalten des Bundes, also zum Beispiel für die Bundes­agentur für Arbeit oder die Deutsche Renten­versicherung.

Die Aufgabe des BGG ist es sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderung nicht durch öffentliche Träger benachteiligt werden, und verpflichtet zur Barriere­freiheit von Einrichtungen des Bundes.

Neben dem Behinderten­gleichstellungs­gesetz des Bundes gibt es in allen Bundes­ländern eigene Gesetze zur Gleich­stellung von Menschen mit Behinderung. Diese Gesetze regeln, wie Behörden auf Landes- und Kommunal­ebene arbeiten sollen. Sie betreffen zum Beispiel das Bauen, die Schulen, die Hoch­schulen und den öffentlichen Nah­verkehr. Als das BGG in Kraft trat, haben sich die Bundes­länder bei ihren Gesetzen stark an den Regeln des Bundes orientiert.

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Beauftragte für Menschen mit Behinderung

Das Behinderten­gleichstellungs­gesetz regelt auch die Aufgaben des „Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung“. Die oder der Beauftragte:

  • steht in engem Kontakt mit Menschen mit Behinderung, ihren Verbänden, Organisationen und anderen Gruppen, in denen Menschen mit Behinderung aktiv sind,
  • achtet darauf, dass der Bund dafür sorgt, dass Menschen mit und ohne Behinderung gleich gut leben können,
  • arbeitet bei neuen Gesetzen und wichtigen Vorhaben der Bundesministerien mit, wenn es um die Rechte von Menschen mit Behinderung geht,
  • setzt sich dafür ein, dass die unterschiedlichen Lebenssituationen von Menschen mit Behinderung beachtet werden und dass Benachteiligungen, zum Beispiel wegen des Geschlechts, abgebaut werden.

Der Behindertenbeauftragte

Der Behindertenbeauftragte setzt sich für Menschen mit Behinderung ein.

Allgemeines Gleichbehandlungs­gesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) regelt den Schutz von Menschen, die aus bestimmten Gründen Diskriminierung erfahren. Das können zum Beispiel Alter, Herkunft oder auch eine Behinderung sein. Das Gesetz schützt vor Benachteiligungen im Arbeits- und im Zivilrecht. Das bedeutet: Schutz im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften.

Im Arbeitsleben bedeutet das Gesetz konkret:

  • Der ganze Bewerbungsprozess – von der Stellenausschreibung bis zur Einstellung – muss fair und ohne Diskriminierung sein.
  • Arbeitnehmer*innen haben ein Recht auf Schutz vor Benachteiligung.
  • Wer sich benachteiligt fühlt, kann Schadensersatz verlangen und beschweren.
  • Dafür muss es in jedem Betrieb eine Beschwerdestelle geben. Alle Mitarbeitenden müssen darüber informiert werden.
  • Arbeitgeber*innen müssen verhindern, dass Benachteiligung passiert: Sie müssen beispielsweise gegen Mitarbeiter*innen vorgehen, die andere unfair behandeln.

Mehr Informationen:

Bundes­teilhabe­gesetz

Das Bundes­teilhabe­gesetz (BTHG) soll die Teilhabe und Selbst­bestimmung von mit Behinderung stärken. Es wurde Ende 2016 beschlossen und trat von 2017 bis 2023 in vier Schritten in Kraft. Es ändert viele Regeln in verschiedenen Sozial­gesetz­büchern. Besonders wichtig ist die Neu­regelung des Neunten Sozial­gesetz­buches (SGB IX). Das neue Recht für Eingliederungs­hilfe wurde aus der Sozial­hilfe herausgelöst und als eigenes Recht im SGB IX Teil II geregelt.

Konkrete Maßnahmen des BTHG sind:

  • Es gibt eine neue Definition von Behinderung: Sie richtet sich nach der UN-Behinderten­rechts­konvention und der inter­nationalen Klassifikation ICF. Behinderung wird als etwas Soziales verstanden, nicht nur als eine körperliche Einschränkung.
  • Leistungen für Menschen mit Behinderung gehören jetzt nicht mehr zur Sozial­hilfe (SGB XII), sondern zum neuen Rehabilitations- und Teilhabe­recht (SGB IX Teil II).
  • Menschen mit Behinderung dürfen bei der Ermittlung ihres persönlichen Unterstützungs­bedarfs mehr mitbestimmen.
  • Geld- und Sach­leistungen für Teilhabe werden von der Sozialhilfe zum Lebens­unterhalt getrennt.
  • Es gibt neue Regeln, wie viel Menschen mit Behinderung und ihre Familien zu den Kosten beitragen müssen.

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Sozial­gesetz­bücher

Das Sozialgesetzbuch (SGB) fasst das deutsche Sozial­recht zusammen. Es besteht aus insgesamt zwölf Büchern. Regelungen und Gesetze, die Menschen mit Behinderungen betreffen, finden sich vor allem im fünften, achten, neunten und elften Sozial­gesetzbuch.

Übersicht der Sozialgesetzbücher