Wie finde ich eine barrierefreie Wohnung?
Immer mehr Menschen in Deutschland suchen nach einer barrierefreien Wohnung. Denn die Gesellschaft wird im Durchschnitt älter, und damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Behinderungen entstehen. Wenn man zusätzlich Wünsche in Hinblick auf die Lage oder die Ausstattung der Wohnung hat, kann die Suche ganz schön schwierig werden. Das soll dich aber nicht daran hindern, dich auf die Suche zu machen. Wie du am besten vorgehst und wer dich bei der Suche unterstützen kann, erfährst du in diesem Text.

Barrierefrei – was heißt das eigentlich?
„Barrierefrei“ ist eine Wohnung, wenn sie von allen Menschen, unabhängig von ihrem Alter oder ihren körperlichen Fähigkeiten, bewohnt werden kann. Um diesen Standard zu erreichen, muss eine bestimmte DIN-Norm eingehalten werden, nämlich die DIN 18040-2.
Manche Wohnungen werden als „barrierearm“ beschrieben. Das kann alles und nichts heißen. Denn man weiß nicht, auf welche Behinderung es sich bezieht.
Barrierefrei ist nicht automatisch rollstuhlgerecht. „Rollstuhlgerecht“ ist eine Wohnung, wenn sie genügend Platz bietet, damit sich Menschen mit Rollstühlen überall aufhalten und frei bewegen können.
„Behindertengerecht“ bedeutet, dass die Wohnung für genau diesen Menschen mit dieser Behinderung gut ausgestattet und eingerichtet ist.
Suche nach barrierefreier Wohnung
Hier findest du einen Überblick über unterschiedliche Möglichkeiten, die dir bei der Suche nach einer barrierefreien Wohnung helfen können.
Wer kann mich unterstützen und beraten?
Die erste Anlaufstelle sollte das Wohnungsamt deiner Stadt oder Gemeinde sein. Dort weiß man, welche barrierefreien Wohnungen in kommunaler Hand sind und an welche Unternehmen du dich darüber hinaus wenden kannst. Sollte nicht sofort eine neue Wohnung verfügbar sein, können die Mitarbeiter*innen dich zum Thema „behindertengerechte Anpassung“ deiner bisherigen Wohnung beraten.
Auch die Behinderten-Verbände wissen, wie du möglichst schnell an barrierefreien Wohnraum kommst. In vielen Städten gibt es zum Beispiel ein Zentrum für selbstbestimmtes Leben (ZsL) oder auch eine Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB).
Familienportal der Bundesregierung
Das Familienportal des Bundesministeriums für Familie informiert über bedarfsgerechtes Wohnen.
Das Service-Telefon des Familienportals erreichst du unter 030 / 201 791 30. Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 18:00 Uhr.
Barrierefreie Wohnung - Chancen erhöhen
Wenn du auf der Suche nach einer bezahlbaren Wohnung bist und zum Kreis der Anspruchsberechtigten gehörst, kannst du bei deiner Kommune einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen. Alle Informationen dazu bekommst du bei deinem zuständigen Wohnungsamt. Mit dem WBS hast du Anspruch auf eine öffentlich geförderte Wohnung. Dadurch ist die Miete geringer.
Muss es besonders schnell gehen, kannst du auch einen Dringlichkeitsschein bekommen. Zum Beispiel, wenn eine Behinderung neu eingetreten ist oder sich verschlechtert hat. Dazu meldest du dich beim Einwohnermeldeamt und schilderst deine Situation. Es kann sein, dass jemand vom Gesundheitsamt deine Wohnung besichtigen möchte. Natürlich können dich diese Expert*innen ebenfalls beraten. In jedem Fall schicken sie eine Stellungnahme an das Einwohnermeldeamt, das dann die zentrale Wohnungsvermittlungsstelle der Stadt über die Dringlichkeit informiert.
Frag auch beim Sozialamt nach, ob dich dort jemand unterstützen kann. Die Ämter arbeiten alle zusammen. Aber es geht darum, eine Person zu finden, die die Fäden zusammenhält.
Um deine Chancen zu erhöhen, solltest du genau überlegen, was du brauchst. Vielleicht kannst du deinen Anspruch von „barrierefrei“ auf „behindertengerecht“ senken. Dann hast du mehr Auswahl und findest schneller eine neue Wohnung.
Wie gehe ich am besten bei der Suche vor?
Bei der Suche nach einer barrierefreien Wohnung solltest du systematisch vorgehen, um deine Chancen zu erhöhen. Die wichtigsten Punkte haben wir hier für dich zusammengetragen.
Suchaufträge einrichten
Richte Suchaufträge in den wichtigsten Immobilienbörsen ein und lass dich täglich per Mail über neue Angebote informieren.
Text vorformulieren
Formuliere einen kleinen Text an potenzielle Vermieter*innen, in dem du deinen Wunsch nach einer Wohnungsbesichtigung äußerst und kurz deine Situation beschreibst.
Unterstützung suchen
Melde dich beim kommunalen Wohnungsamt, bei Behinderten-Verbänden und sozialen Trägern vor Ort. Frag dort nach Unterstützungsmöglichkeiten. Es ist wichtig, dass alle möglichst früh Bescheid wissen. Denn die Bearbeitung bei den Ämtern dauert manchmal lange.
Besichtigungstermine vereinbaren
Vereinbare möglichst viele Besichtigungstermine. So kommst du persönlich ins Gespräch mit Vermieter*innen oder deren Makler*innen. Oft geht vor Ort mehr, als man denkt. Vielleicht gibt es die Möglichkeit für einen Umbau? Oder du bekommst einen anderen wichtigen Tipp.
Alles Wichtige bei der Besichtigung ansprechen
Wenn du im Treppenhaus einen Abstellplatz für einen Rollstuhl oder einen Rollator brauchst, kannst du auch das beim Besichtigungstermin besprechen.
Umfeld im Blick haben
Achte bei den Besichtigungen auch auf das Wohnumfeld: Gibt es einen Parkplatz in der Nähe? Haben Straßenbahnen und Busse dort barrierefreie Haltestellen?
Alle Kosten im Blick behalten
Frag nach den Nebenkosten, die zur Kaltmiete dazukommen. Bei Altbauten solltest du dir auch den Energiepass zeigen lassen. So vermeidest du Überraschungen bei den Heizkosten.
Durchhalten!
Verliere nie den Mut! Es ist normal, dass man sehr viele Absagen bekommt. Aber danach kommt die eine passende Zusage. Ganz bestimmt.
Recht auf barrierefreie Wohnung?
Ja, es gibt ein Recht auf eine barrierefreie Wohnung. Allerdings gibt es nicht genügend barrierefreie Wohnungen in Deutschland. Daher bezieht sich das Recht nicht auf eine neue Wohnung, sondern auf den Umbau der bisherigen. Geregelt ist das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), § 554.
Vermieter*innen müssen den Umbaumaßnahmen schriftlich zustimmen. Dazu gehören auch Lademöglichkeiten für elektrische Fahrzeuge. Ausnahmen gibt es, wenn der Umbau dem oder der Vermieter*in aus wirtschaftlichen Gründen nicht zugemutet werden kann. Die BGB-Regelung gilt nicht nur für Menschen mit Schwerbehinderung, sondern für alle Mieter*innen.
Der barrierefreie Umbau muss nicht auf die Wohnung beschränkt sein. Er kann sich auch auf das Treppenhaus und die direkte Umgebung des Hauses beziehen. Zum Beispiel wenn ein Treppenlift oder spezielle Haltegriffe eingebaut werden sollen. Wichtig ist, Vermieter*innen von Anfang an mit einzubeziehen. Wenn du einfach umbaust und dann eine Rechnung schickst, muss er oder sie diese nicht bezahlen.
In jedem Fall solltest du mit dem Vermieter oder der Vermieterin schriftlich festhalten, was passieren soll, wenn du wieder ausziehst. Muss der barrierefreie Umbau dann zurückgebaut werden oder nicht? Sollte in der Vereinbarung stehen, dass du den Ursprungszustand der Wohnung wieder herstellen sollst, kann es sein, dass du schon beim Umbau eine zusätzliche Kaution dafür hinterlegen musst. Wenn du selbst die Kosten für den Umbau getragen hast, kannst du vereinbaren, dass die Eigentümer*innen der Wohnung dir die barrierefreien Umbauten beim Auszug abkaufen. Denn vielleicht sind die neuen Hilfsmittel auch für den Nachmieter oder die Nachmieterin interessant.
Gibt es finanzielle Unterstützung?
Wenn du einen Pflegegrad hast, bekommst du von der Pflegekasse bis zu 4.180 Euro (Stand: 2026) pro Maßnahme für Umbauten. Ziel ist es, möglichst selbstständig leben zu können oder die häusliche Pflege zu erleichtern. Mehr Infos dazu liest du im Familienratgeber-Text Leistungen der Pflegeversicherung.
Die kommunale Wohnberatungsstelle kann dir weitere Möglichkeiten vor Ort nennen und dir direkt die passenden Ansprechpartner*innen vermitteln. Zum Beispiel gibt es häufig:
- Förderprogramme der Länder,
- entsprechende Projekte der Sozialhilfeträger,
- Stiftungen, die sich im Bereich Wohnen engagieren.
Finanzielle Unterstützung gibt es auch dann, wenn die Wohnung nicht komplett barrierefrei ist. Für Hilfe bei der Haushaltsführung kannst du zum Beispiel Geld bei der Krankenkasse beantragen.
Sollte dir eine neu gefundene barrierefreie oder behindertengerechte Wohnung zu teuer sein, kannst du Wohngeld beantragen. Um es zu bekommen, darfst du eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Wer Bürgergeld bekommt, kann kein Wohngeld beantragen. Dort werden die Kosten für die Unterkunft bereits bei den Sozialleistungen berücksichtigt.
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