Der Allgemeine Arbeitsmarkt, manchmal auch erster Arbeitsmarkt genannt, bezeichnet den Markt, auf dem sich reguläre Unternehmen bewegen. Das bedeutet, dass diese Firmen keine besonderen Zuschüsse oder sonstige Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik erhalten, um beispielsweise bestimmte Arbeitsplätze zu schaffen. Sie handeln auf Basis der freien Wirtschaft.
Unternehmen des Allgemeinen Arbeitsmarktes mit mindestens 20 Arbeitnehmer*innen sind jedoch verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Ist diese Quote nicht erfüllt, müssen Sie die sogenannte Ausgleichabgabe zahlen. Dieses Geld dient dann beispielsweise der Unterstützung von Inklusionsunternehmen.
Mehr zum Thema Ausgleichsabgabe erfahren Sie hier.
Werkstätten bilden Parallelsystem
Neben dem Allgemeinen Arbeitsmarkt gibt es Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfMmB). Einst als inklusives Instrument für den Arbeitsmarkt gedacht, haben sich die Werkstätten heute verselbstständigt und bilden eher eine Parallelwirtschaft, als Menschen mit Behinderung den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern.
In einer Folge des Podcasts „All Inclusive“ spricht Gründer und Aktivist Raul Krauthausen darüber, was auf dem Arbeitsmarkt falsch läuft – und was wir tun müssen, um mehr Chancengleichheit gewährleisten zu können.
Hier geht es zur Podcast-Folge: