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Empfehlung der Kultusminister Konferenz

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Zusammenfassung

  • Empfehlungen der KMK für die Bundesländer

  • Inklusive Bildungsangebote sollen verbessert werden

  • KMK-Empfehlungen zur „Lehrerbildung für eine Schule der Vielfalt“ ergänzt das Papier

2011 hat die KMK ihre aus dem Jahr 1994 stammenden „Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland“ grundlegend überarbeitet. Hintergrund ist Recht das in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN BRK) festgelegte Recht auf inklusive Bildung in Deutschland. Zu den „Empfehlungen zur inklusiven Bildung von Kindern und Jugendlichen in Schulen“ gehören viele Hinweise zur Umsetzung der besseren Inklusion von Schülern mit Behinderungen in den Bundesländern. Vor allem geht es um die Bereiche „inklusive Bildungsangebote in der Schule“, „Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote am Lernort Schule“, „Personal im inklusiven Unterricht“ sowie „Partner in schulischen Bildungsangeboten“. Nach eigenen Angaben hat die KMK damit „einen Perspektivwechsel hin zum inklusiven Unterricht“ vollzogen. Die qualitative und quantitative Ausweitung inklusiver Bildungsangebote soll Schwerpunkt des sonderpädagogischen Handelns aller Beteiligten sein. 2015 folgten KMK- Empfehlungen zur „Lehrerbildung für eine Schule der Vielfalt“.

Kultusministerkonferenz

Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kurz Kultusministerkonferenz oder KMK) ist ein Zusammenschluss politischer Organe, der die Bildungs- und Kultuspolitik der Länder koordinieren soll. Sie ist ein freiwilliger Zusammenschluss und kann lediglich Empfehlungen für Rechtsvorschriften in den Bundesändern abgeben.

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