Technisch-digitale Barrierefreiheit
Zur technisch-digitalen Barrierefreiheit gehören Geräte (zum Beispiel Computer, Ton-Anlagen), Webseiten, Software, Apps und Dokumente. Sind sie für alle Menschen (mit Hilfsmitteln) zugänglich, nutzbar und verständlich, haben wir die technisch-digitale Barrierefreiheit erreicht.

Digitale Barrierefreiheit wird immer wichtiger

Ein Kind bedient einen Talker.
Die digitale Barrierefreiheit ist in der heutigen Zeit ein immer wichtiger werdender Teil der Barrierefreiheit. Nur wenn alle Menschen Zugang zu digitalen Schnittstellen haben, sie Geräte, Betriebssysteme und digitale Infrastruktur nutzen können, dann können sie Lernen, Arbeiten, Informationen sammeln und Dienstleistungen in Anspruch nehmen, wie einkaufen, Geld abheben, Filme und Musik streamen oder Podcasts hören.
Digitale Hilfsmittel
Viele Menschen mit Behinderung nutzen Hilfsmittel, um Geräte oder digitale Technik zu benutzen. Hier einige Beispiele:
- Screenreader sind Apps, die Texte, Menüs, Links, Bildbeschreibungen und weitere Bedienelemente von Webseiten oder Apps vorlesen oder sie in eine Braille-Zeile übertragen. Vor allem blinde Menschen nutzen Screenreader.
- Alternative Eingabe- und Steuerungsgeräte können Tasten, Schalter oder Joysticks sein. Auch Geräte, die Mausbewegungen per Mundsteuerung ermöglichen, gehören dazu. Diese Hilfsmittel werden vor allem von Menschen mit Körperbehinderung genutzt.
- Weitere assistive Hilfsmittel sind zum Beispiel Bildschirm-Lupen, Sprach-Steuerungs-Apps oder Talker. Talker ermöglichen Menschen ohne (verständliche) Lautsprache anhand von Bildern zu kommunizieren.
- Künstliche Intelligenz (KI) kann als Hilfsmittel dienen. Sie kann zum Beispiel Untertitel oder Bildbeschreibungen automatisch erzeugen, Text zu gesprochener Sprache oder gesprochene Sprache zu Text machen. KI-Chatbots können dabei unterstützen, Informationen verständlicher zu machen. Allerdings gibt es die Gefahr, dass KI Informationen erfindet oder falsch erklärt. Daher sollten mit KI erzeugte Inhalte immer von Menschen überprüft werden.
- Smarte Ausstattung in Häusern oder Wohnungen kann auch als Hilfsmittel dienen. So lassen sich zum Beispiel Rollläden, Fenster, Licht oder Heizung mit Sprachbefehlen nutzen.
Damit Hilfsmittel wie der Screenreader oder alternative Steuerungsgeräte gut funktionieren, müssen Webseiten entsprechend befüllt und Apps entsprechend programmiert sein. Lesen Sie mehr dazu weiter unten unter „Wie muss digitale Technik sein, damit sie barrierefrei ist?“.
Wo gibt es Probleme bei der digitalen Barrierefreiheit?
Eine digitale Barriere erschwert es oder macht es sogar unmöglich, auf digitale und technische Geräte, Webseiten sowie Apps zuzugreifen oder sie zu nutzen. Hier einige Beispiele für digitale Barrieren:
- Online-Formulare, die sich mit Screenreadern nicht lesen oder steuern lassen
- Verschnörkelte, kontrastlose oder zu kleine Schrift
- Eingabefelder, Anweisungen oder Fehlermeldungen ohne verständliche Erklärungen
- Unverständliche, unübersichtliche oder verschachtelte Navigation
- Blitzende oder flackernde Lichter oder Bildsequenzen (können bei einigen Menschen epileptische Anfälle auslösen)
- Formulare oder Bild-Slider mit Zeitlimit - das heißt, dass ich nur eine begrenzte Zeit habe, um ein Formularfeld auszufüllen oder ein Bild anzusehen
- Inhalte sind nur für ein Endgerät ausgelegt, zum Beispiel für Computer
- Technische oder digitale Geräte lassen sich nicht mit Sprachbefehl oder Tastatur steuern
- Alternative Eingabe- und Steuerungsgeräte sind mit anderen Geräten oder Apps nicht kompatibel
Wie du zur digitalen Barrierefreiheit beitragen kannst
Wer Webseiten betreibt, Arbeitgeber*in ist, digitale Technik bei Vorträgen nutzt oder öfters mal auf Social Media Text, Fotos oder Videos postet, kann zur digitalen Barrierefreiheit beitragen. Hier einige Tipps und Hinweise:
- Beschreibe Fotos und Bilder, damit auch Menschen mit Seh-Einschränkung deine Informationen verstehen können. Du kannst Bildbeschreibungen bei Webseiten als „Alt-Text“ eintragen, auf Social Media einen entsprechenden Kommentar zu deinem Post schreiben oder Bildunterschriften nutzen. Bei Vorträgen kannst du Fotos und Grafiken mündlich beschreiben.
- Füge Videos immer Untertitel bei.
- Erstelle digitale Dokumente immer barrierefrei. Wie das geht, kannst du im kostenlosen Online-Kurs „Barrierefreie Dokumente erstellen“ der Aktion Mensch erfahren.
- Schreib verständliche Texte. Im kostenlosen Aktion Mensch Selbstlern-Kurs „Einfache Sprache“ erfährst du, auf was du achten mußt.
- Erstellen eine logische und verständliche Navigation.
- Halte dich an die Regeln zur kommunikativen Barrierefreiheit. Mehr dazu kannst du unter „Sprachlich-kommunikative Barrierefreiheit“ lesen.
- Schaff dir nur noch barrierefreie Geräte (nach der europäischen Norm EN 301 549) an.
- Überlege dir oder frag nach, wie digitale Technik wie zum Beispiel digitale Tafeln oder Web-Konferenz-Systeme für alle Zuhörer*innen nutzbar sind.
- Schaff dir (digitale) Technik an, die mehr Barrierefreiheit ermöglicht, wie zum Beispiel eine induktive Höranlage für Vorträge.
- Unterstütze Arbeitnehmer*innen mit Behinderung dabei, assistive Technik zu nutzen.
- Denk beim Aufbau oder der Erneuerung von Webseiten und Apps daran, diese barrierefrei zu entwickeln.
Das Bundesinnenministerium bietet kostenlose Erklärungen und Checklisten zur digitalen Barrierefreiheit an:
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