Was ist räumliche Barrierefreiheit?
Räumliche Barrierefreiheit bezieht sich auf Gebäude, öffentliche und private Räume, wie zum Beispiel Schulen, Kinos, Wohnungen, Parks, Straßen, Spielplätze, Busse und Bahnen.

Inhaltsverzeichnis
- Welche räumlichen Barrieren gibt es?
- Hinkommen – Reinkommen – Klarkommen
- DIN-Normen als Grundlagen zur räumlichen Barrierefreiheit
- Barrierefreiheit in Gebäuden
- Mehr Barrierefreiheit in Gebäuden ohne Baumaßnahmen
- Barrierefreiheit im öffentlichen Raum
- Wie du zur Barrierefreiheit im öffentlichen Raum beitragen kannst
Welche räumlichen Barrieren gibt es?
Je nachdem wie sich Menschen im Raum bewegen und was sie dabei haben, können sie an unterschiedliche Barrieren stoßen. Einige Beispiele:
Öffentlicher Raum: Für eine blinde Person ist ein großer Platz eine Barriere, denn dort gibt es keinen Bordstein zur Orientierung. Ein Blindenleitsystem kann hier helfen. Für eine Familie mit Kinderwagen kann ein zu schmaler Bordstein eine Barriere sein, weil sie den Kinderwagen nicht sicher auf dem Gehweg fahren kann. Für ein Kind im Rollstuhl kann der Spielplatz eine Barriere sein, wenn alle Spielgeräte in einem Sandkasten montiert sind.
Privater Raum: Für eine Person mit Rollator können zu schmale Türen in der eigenen Wohnung eine Barriere sein. Für einen Menschen mit Autismus kann ein Großraumbüro in einem Unternehmen eine Barriere sein, weil es dort zu laut ist. Für eine kleinwüchsige Person kann der Supermarkt eine Barriere sein, wenn Produkte in hohen Regalen liegen.
Gebäude: Für eine Person mit Hörgerät kann ein Veranstaltungsraum eine Barriere sein, in dem es stark hallt. Für ein Kind mit Gehbehinderung können Treppen eine Barriere sein, wenn es keinen Fahrstuhl gibt. Für einen Menschen mit Lernschwierigkeiten kann die komplizierte Beschriftung der Schilder im Rathaus eine Barriere sein.
Hinkommen – Reinkommen – Klarkommen
Damit Menschen barrierefrei an ihr Ziel kommen können, sind drei Voraussetzungen notwendig:
Hinkommen
Sie müssen zu ihrem Ziel kommen, ob zu Fuß, mit Fahrzeugen oder mit Hilfsmitteln.
Reinkommen
Sie müssen reinkommen, das heißt Zugänge (Wege, Türen, Schlösser) müssen barrierefrei sein.
Klarkommen
Sie müssen mit den Gegebenheiten vor Ort zurechtkommen, wie zum Beispiel mit Türen, Schwellen, Stühlen, Tischen, Badezimmern, Akustik im Raum, Beschilderung.
DIN-Normen als Grundlagen zur räumlichen Barrierefreiheit
Räumliche Barrierefreiheit ist in verschiedenen DIN Nomen zum barrierefreien Bauen definiert:
- DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen: Öffentlich zugängliche Gebäude
- DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen: Wohnungen
- DIN 18040-3 Barrierefreies Bauen: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
- DIN EN 17210 Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt
- DIN 32975 Visuelle Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung
- DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
Einige Normen werden derzeit überarbeitet, da sie nicht mehr dem neuesten Standard entsprechen. Die aktuellste Ausgabe ist derzeit die europäische Norm DIN EN 17210 aus dem Jahr 2025.
Wer barrierefrei bauen möchte, kann sich an die Vorgaben aus den DIN Normen halten.
Barrierefreiheit in Gebäuden
Die wichtigsten Grundlagen zur Barrierefreiheit in Gebäuden:
- Alle Zugänge sollten mindestens 120 Zentimeter breit sein. Sie sollten durch ebene Flächen, Fahrstühle und Rampen betreten werden können. Rampen sollten keine starke Steigung haben, höchstens sechzig Prozent sind erlaubt.
- Treppen und Rampen innerhalb und außerhalb eines Gebäudes sollten mit Handläufen und Geländern ausgestattet sein.
- Schlösser, Türklinken und Baubeschläge sollten barrierefrei sein. Türen, die sich automatisch öffnen oder barrierefreie Bedienfelder haben, ermöglichen einen barrierefreien Zugang.
- Alle Türen im Gebäude sollten mindestens 90 Zentimeter breit sein.
- Mehrstöckige Gebäude sollten einen Fahrstuhl haben. Die Türen des Fahrstuhls sollten mindestens 110 Zentimeter breit sein und der Fahrstuhl sollte mindestens 140 Zentimeter lang sein. Im Fahrstuhl sollten die Stockwerke und weitere Informationen hörbar angesagt werden.
- Bedienelemente wie Lichtschalter oder Türöffner sollten auf einer für Kinder, Rollstuhlfahrer*innen und kleinwüchsige Menschen erreichbaren Höhe angebracht sein.
All diese Anforderungen zur Barrierefreiheit gelten sowohl für private als auch für öffentliche Orte.
Mehr Barrierefreiheit in Gebäuden ohne Baumaßnahmen

- Vermeide Stolperfallen, wie herumliegende Rucksäcke, Schwellen, Kabel. So können sich Menschen mit und ohne Behinderung sicherer durch Räume bewegen.
- Achte auf genügend Bewegungsfreiraum für Rollstuhlfahrer*innen, Nutzer*innen von Rollatoren und Personen mit Kinderwagen.
- Nutze unterfahrbare Tische für Rollstuhlfahrer*innen. Bei Empfängen solltest du viele Sitzgelegenheiten und möglichst keine Stehtische anbieten, damit Rollstuhlfahrer*innen und Menschen mit Gehbehinderung gleichberechtigt teilhaben können.
- Bring gut leserliche und verständliche Beschilderungen an, damit sich Menschen leicht zurechtfinden können.
- Bring Blindenleitsysteme auf, damit sich auch blinde Menschen gut zurechtfinden können.
- Beachte die Akustik in Räumen. Vielleicht kannst du Sport-Übungen erst einmal in einem kleineren Raum erklären, bevor du in die Sporthalle gehst, in der es sehr hallt. Du kannst auch technische Hilfe einkaufen, wie zum Beispiel eine induktive Höranlage für Vorträge, damit auch Menschen mit Hörgerät teilhaben können.
- Sorge für ausreichend Licht, damit sich Menschen gut zurecht finden und sich sicher fühlen können.
- Biete Rückzugsräume für Menschen an, die eine ruhige Auszeit benötigen.
Barrierefreiheit im öffentlichen Raum
Für Baumaßnahmen im öffentlichen Raum sind Kommunen, Bundesländer und Bund zuständig. Laut dem Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) sollen bauliche (sowie kommunikative und technische) Barrieren abgebaut werden, damit Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben möglichst ohne fremde Hilfe teilhaben können.
Einige Beispiele für Barrierefreiheit im öffentlichen Raum:
- Bordsteine sollten an Kreuzungen abgesenkt sein, damit Rollstuhlfahrer*innen, Familien mit Kinderwagen und Menschen mit Rollator sie leicht überqueren können.
- An Kreuzungen und Haltestellen für Busse und Bahnen sollten Blindenleitsysteme angebracht sein.
- Grün- und Parkanlagen sowie Spielplätze sollten für Rollstuhlfahrer*innen zugänglich sein.
- Verständliche Schilder und Blindenleitsysteme machen eine gute Orientierung für alle Menschen möglich.
- Fahrkarten- und Geldautomaten sollten für alle Menschen bedienbar und leicht verständlich sein.
- Öffentliche Toiletten sollten barrierefrei sein.
Wie du zur Barrierefreiheit im öffentlichen Raum beitragen kannst

Alle Menschen können dazu beitragen, den öffentlichen Raum barrierefreier zu gestalten. Hier einige Beispiele:
- Stell Fahrräder, Roller oder Fahrzeuge nur an geeigneten Stellen ab, sodass Rollstuhlfahrer*innen und Familien mit Kinderwagen problemlos vorbei kommen.
- Vermeide Stolperfallen und Hindernisse, wie Kabel, abgestellte Kinderwagen, E-Roller, Mülltonnen und Gerümpel auf Gehwegen.
- Parke nur auf Behindertenparkplätzen, wenn du einen blauen EU-Parkausweis hast. Ehepartner*innen, Eltern und Kinder dürfen den Parkausweis nur nutzen, wenn sie den Menschen mit Schwerbehinderung fahren.
- Mach keine Bänke, Beleuchtungen, Wege, Geländer und Sprechanlagen für blinde Menschen kaputt. Beklebe oder bemale keine Schilder oder Ampeln.
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