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Was ist sprachlich-kommunikative Barrierefreiheit?

Sprachliche beziehungsweise kommunikative Barrierefreiheit ist erreicht, wenn alle Menschen Zugang zu Informationen und Kommunikation haben. Und, dass sie die Informationen verstehen können.

18. Mai 2026|6 Minuten Lesedauer|Conny Lopez
Zwei Menschen unterhalten sich in Gebärdensprache.

Wie Menschen miteinander sprechen und kommunizieren

Menschen haben unterschiedliche Möglichkeiten miteinander zu sprechen, sich zu verständigen und Informationen austauschen. Einige Beispiele wie Menschen Informationen austauschen können:

  • Gesprochene Sprache
  • Geschriebene Sprache
  • Gebärdensprache
  • Gesten
  • Piktogramme, Fotos, Emojis
  • Berührungen (Brailleschrift, Lormen)
  • Talker (spezielle Computer mit Sprachausgabe, können Kommunikation ermöglichen, wenn die Lautsprache eingeschränkt ist)

Der Austausch von Informationen geschieht hauptsächlich über die drei Sinne Hören, Sehen, Fühlen/Tasten. Zusätzlich kommt es darauf an, ob Informationen verständlich vermittelt werden. 

Wer sprachlich-kommunikative Barrierefreiheit anstrebt, muss darauf achten, Sprache und Informationen über mindestens zwei Sinne und verständlich zu vermitteln.

Wie Behinderungen die Kommunikation beeinflussen

Nun gibt es Menschen, bei denen durch eine Behinderung einer der drei Sinne Hören, Sehen, Fühlen/Tasten immer ausfällt. Diese Personen brauchen also Informationen über die anderen beiden Sinne. Auch das Verstehen kann eingeschränkt sein, weil die Sprache zu kompliziert ist oder weil eine Person eine Beeinträchtigung hat. 

Beispiel blinder Mensch: Bei einem blinden Menschen fällt der Sinn Sehen aus. Blinde Menschen brauchen also Informationen entweder zum Fühlen oder zum Hören.

Beispiel gehörlose Person: Bei einem gehörlosen Menschen fällt der Sinn Hören aus. Für gehörlose Menschen sind daher Sehen und Fühlen wichtig.

Brailleschrift

Für viele blinde und sehbehinderte Menschen bleibt die Brailleschrift bis heute ein unverzichtbares Werkzeug. 

Beispiele zur kommunikativen Barrierefreiheit bei unterschiedlichen Medien

Video

Bei Videos werden primär das Sehen und Hören angesprochen. Bei einer gehörlosen Person sind Untertitel wichtig, sie kann den Film dann sehen und die Untertitel lesen (hören fällt für sie weg). Für einen blinden Menschen ist es wichtig, dass Aktionen, Bilder oder die Stimmung im Video mündlich beschrieben werden – der Fachausdruck dafür ist Audiodeskription.

Text

Informationen aus Texten werden über das Sehen übermittelt. Um sie zu verstehen, ist es ebenfalls wichtig, dass sie verständlich also nicht zu kompliziert sind. Blinde Menschen nutzen oft Hilfsmittel, die ihnen den Text vorlesen. Wer möglichst viele Menschen erreichen will, nutzt Texte in Einfacher Sprache. Leichte Sprache sorgt dafür, dass Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung den Inhalt des Textes besser verstehen können.

Fotos

Fotos werden über das Sehen vermittelt, doch auch das Verstehen spielt eine Rolle. Sind Fotos auf Webseiten integriert, sollten sie Alternativtexte haben, damit auch blinde Menschen erfahren, was zu sehen ist. Alternativtexte beschreiben, was auf dem Foto zu sehen ist. Bei Fotos sind auch gute Kontraste für Menschen mit Seheinschränkung wichtig. Einige Menschen können Farben nicht oder nur eingeschränkt sehen. Wenn der grüne Rahmen eines Fotos „richtig“ und ein roter Rahmen „falsch“ symbolisieren soll, dann können farbenblinde Menschen diese Information nicht erkennen.

Eine Frau hält ein Schild hoch auf dem "Halt. Leichte Sprache!" steht.

Grundlagen der sprachlichen Barrierefreiheit

Leichte Sprache

Leichte Sprache ist eine sehr vereinfachte Form der Alltagssprache und speziell für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung entwickelt worden. Die Sätze sind sehr kurz, ein Satz steht in einer Zeile und oft gehören Zeichnungen zur Veranschaulichung der geschriebenen Sprache. Für die Leichte Sprache gibt es unterschiedliche Regelwerke zum Beispiel vom Netzwerk Leichte Sprache und mit der DIN SPEC 33429 gibt es auch eine Vorstufe einer DIN-Norm. 

Im Familienratgeber der Aktion Menschen kannst du dir viele Texte in Leichter Sprache ansehen.

Einfache Sprache

Einfache ist eine verständlichere Variante der Standardsprache. Sätze sind nicht so lang, schwierige Begriffe werden erklärt, Fachsprache und Nominalstil sind nicht erlaubt. Einfache Sprache ist die inklusivere Form der sprachlichen Barrierefreiheit, da sie keine Sondersprache ist, sondern alle Menschen adressiert. Für die Einfache Sprache gibt es mehrere nationale und internationale Normen. Mit der DIN 8581-1 Einfache Sprache gibt es ein einheitliches Regelwerk für die deutsche Sprache.

Ebenfalls im Familienratgeber der Aktion Mensch sind alle Texte in Einfacher Sprache verfasst.

Gebärdensprache

Die Deutsche Gebärdensprache (DGS) besteht aus Handzeichen, Mimik und Körperhaltung und hat eine eigene Grammatik sowie ein umfassendes Vokabular. Sie wird oft von nicht-hörenden und schwerhörigen Personen genutzt. In den verschiedenen Regionen Deutschlands gibt es verschiedene Dialekte der Deutschen Gebärdensprache. Auch international gibt es Unterschiede. 

Schriftdolmetschung

Bei der Schriftdolmetschung wird das gesprochene Wort wortwörtlich oder in zusammengefasster Form mitgeschrieben. Im Rahmen einer Veranstaltung wird die Schriftdolmetschung dann an eine Wand projiziert. Bei Online-Veranstaltungen übermitteln automatische Untertitel oder ein „Schriftdolmetschungs-Chat“ das gesprochene Wort in Schriftform. Vor allem Menschen, die zu einem späten Zeitpunkt im Leben eine Hörbehinderung bekommen haben und die keine Gebärdensprache können, brauchen Schriftdolmetschung. 

Weitere wichtige Punkte zur kommunikativen Barrierefreiheit

Manchmal sind Bilder, Piktogramme oder Emojis besser verständlich als lange und ausführliche Erklärungen. Nutze daher Piktogramme oder Bilder zusätzlich zu Texten. Sie können dabei helfen, Informationen besser oder schneller zu verstehen.

Achte darauf, dass Texte, Fotos und Piktogramme ausreichende Kontraste aufweisen. So ist zum Beispiel Text auf unruhigen Fotos ohne ausreichend Kontrast kaum lesbar.

Zeige Menschen mit Behinderung auf Fotos oder in Videos als ganz natürlichen Teil der Gesellschaft. Du solltest sie nicht stereotyp als leidende, traurige und hilfsbedürftige Personen zeigen.

Texte sollten mindestens Schriftgröße 12 haben, damit auch Menschen mit Sehbehinderung den Text lesen können.

Sag nichts allein mit Farben aus. Sind zum Beispiel alle richtigen Antworten grün, können farbenblinde Menschen diese Information nicht verstehen. Stattdessen kannst du alle richtigen Antworten grün und gefettet oder grün und unterstrichen anbieten.

PDF-Dokumente und Webseiten sollten barrierefrei sein, damit Informationen auch für Screenreader geeignet sind. Screenreader sind Apps, die digitale Texte vorlesen. Sie werden vor allem von blinden Menschen genutzt.

Vermeide rot-grün Kombinationen bei Schrift und Hintergründen sowie bei Fotos, Videos und ähnlichem. Spielen zum Beispiel Fußballerinnen in roten und die Gegnerinnen in grünen Trikots, ist es für rot-grün-blinde Zuschauer*innen und Spielerinnen schwer, die beiden Mannschaften zu unterscheiden. 

Wie du mit und über Menschen mit Behinderung sprechen kannst – und was du lieber lassen solltest

Eine Gruppe von unterschiedlichen Menschen schaut in die Kamera

Alle Menschen sollten respektvoll und diskriminierungsfrei übereinander und miteinander sprechen. Auch eine vorurteilsfreie Darstellung gehört zur kommunikativen Barrierefreiheit. 

Sätze wie „eine Person ist an den Rollstuhl gefesselt“, „sie leidet an Autismus“ oder „obwohl er das Downsyndrom hat, arbeitet er als Koch“ sind diskriminierend und verletzend. Versuch stattdessen den Sachverhalt neutral zu beschreiben: „Er nutzt einen Rollstuhl.“ „Sie hat Autismus.“ „Er arbeitet Vollzeit als Koch und hat das Downsyndrom.“

Stell außerdem Menschen mit Behinderung wegen ihrer Behinderung nicht als Held*innen dar. Beispiel: „Das ist ein wahnsinniger Erfolg für dich, dass du das Abitur geschafft hast, obwohl du blind bist.“ Nutze Menschen mit Behinderung auch nicht als Inspirationsquelle. Beispiel: „Er hat nur ein Bein und hat die 100 Meter in 15 Sekunden geschafft. Da schaffst du das mit zwei Beinen ja wohl in 14 Sekunden.“ Diese Beschreibungen sind herablassend und diskriminierend. Sie reduzieren Menschen auf ihre Behinderung und nicht auf ihre Leistung, ihr Können oder Wissen.

Diskriminierung ist laut Grundgesetz Artikel 3 verboten. Diskriminierende Aussagen, Texte, Filme oder Werbebotschaften bauen Barrieren in den Köpfen auf. Durch diskriminierende Aussagen können Menschen zum Beispiel denken, dass es etwas Besonderes ist, dass blinde Menschen das Abitur machen. Oder sie denken, dass Menschen mit Downsyndrom nicht arbeiten können. 

Mehr Informationen zu Diskriminierung, wie du sie vermeiden oder dagegen etwas unternehmen kannst, findest du im Familienratgeber-Artikel „Was ist Diskriminierung“.

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