Unsere Förderrichtlinien
Sie möchten einen Förderantrag bei uns stellen und suchen nach hilfreichen Informationen für die nächsten Schritte? Hier haben wir alle wichtigen Tipps und Voraussetzungen für Sie zusammengefasst.

Welche Projekt-Partner wir fördern
Damit wir Ihr Projekt fördern können, ist es wichtig, dass Sie als Projekt-Partner bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zu den wichtigsten Punkten zählen folgende:
Als Projekt-Partner...
- sind Sie eine juristische Person,
- sind Sie gemeinnützig,
- haben Sie Ihren Sitz in Deutschland,
- verfügen Sie neben dem geschäftsführenden Organ über ein unabhängiges eigenes Aufsichtsorgan.
Wir können Ihr Projekt nicht fördern, wenn...
- Sie in Ihrer Satzung vorgeben, dass Ihr Projekt durch die öffentliche Hand oder durch gewerbliche Interessen oder durch Einzelinteressen dominiert wird,
- Sie als Projekt-Partner Ihren Vertretern eine generelle Befreiung von den gesetzlichen Selbstkontrahierungsverboten des § 181 BGB erteilen,
- Sie Ihren Antrag als Einzelperson (natürliche Person) stellen.
Wen unsere Förderung erreichen soll
Mit ihrer Förderung möchte die Aktion Mensch möglichst viele Menschen für ein inklusives Miteinander erreichen. Dazu zählen insbesondere:

- Menschen mit Behinderung und Menschen, die von Behinderung bedroht sind,
- Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, insbesondere bei fehlender Wohnung, bei gewaltgeprägten Lebensumständen oder bei Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung,
- Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
Unsere Fördergrundsätze
Barrierefreiheit, Zuschüsse, Eigenmittel und mehr – diese 10 Grundsätze liegen unserer Förderung zugrunde:
1. Rechtzeitige Antragstellung
Gefördert werden ausschließlich Vorhaben, die erst nach Antragstellung beginnen.
2. Barrierefreiheit
Die Vorhaben sind grundsätzlich für Menschen mit Behinderung zugänglich und nutzbar.
3. Nachrangigkeit
Die Förderung der Aktion Mensch ist nachrangig gegenüber öffentlichen Mitteln. Erst nachdem der Projekt-Partner Finanzierungsansprüche gegenüber der öffentlichen Hand ausgeschöpft hat, ist eine Förderung der Aktion Mensch möglich.
4. Förderausschlüsse
Nicht gefördert werden Vorhaben
- von stationären Einrichtungen, die einen Versorgungsvertrag nach dem SGB XI mit einer Pflegekasse abgeschlossen haben, oder
- die aus Mitteln einer anderen bundesweit tätigen Soziallotterie oder eines staatlichen Lotterie- oder Sportwetten-Veranstalters gefördert werden.
5. Zuschuss
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss zu den förderfähigen Kosten. Der Zuschuss kann prozentual oder pauschaliert gewährt werden.
6. Eigenmittel
Ein angemessener Anteil der förderfähigen Kosten des Vorhabens ist durch den Projekt-Partner selbst aufzubringen (Eigenmittel). Die Höhe der einzusetzenden Eigenmittel hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab. Die Eigenmittel können auch durch Zuschüsse oder Darlehen Dritter erbracht werden, jedoch nicht durch Zuschüsse der öffentlichen Hand.
7. Ausweisung von Zuschüssen
Der Zuschuss der Aktion Mensch gilt gegenüber öffentlichen Zuschussgebern als Eigenmittel des Projekt-Partners. Er muss im Finanzierungsplan für den öffentlichen Zuschussgeber gesondert ausgewiesen werden. Im Finanzierungsplan für die Aktion Mensch sind alle beantragten Zuschüsse aller Förderer vollständig auszuweisen.
8. Kostensteigerungen
Nachträglich entstehende Mehrkosten werden nicht bezuschusst.
9. Wirtschaftlichkeit
Die Zuschüsse sind wirtschaftlich und sparsam zu verwenden.
10. Zweckbindung und Rückzahlungspflicht
Es ist ein Nachweis des Projekt-Partners erforderlich, der belegt, dass er die Zuschüsse zweckentsprechend verwendet. Andernfalls ist er zur Rückzahlung verpflichtet.
In welchen Bereichen wir fördern
Mit unseren Förderprogrammen unterstützen wir Ihre Vorhaben in folgenden Lebensbereichen:

- Arbeit, um den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern.
- Wohnen, um gemeindeintegrierte Wohnmöglichkeiten zu schaffen und weiter zu entwickeln.
- Bildung und Persönlichkeitsstärkung, um Teilhabechancen zu erhöhen.
- Freizeit, um Begegnung und Dialog zu ermöglichen.
- Barrierefreiheit und Mobilität, um bauliche, digitale und kommunikative Zugänglichkeit herzustellen.
In diesen Lebensbereichen beschließt das Kuratorium der Aktion Mensch einzelne Förderprogramme. Darin werden insbesondere die inhaltlichen Voraussetzungen sowie die Förderbedingungen beschrieben.
Welche Vorhaben wir fördern
Unsere Förderangebote decken Vorhaben in verschiedenen finanziellen und zeitlichen Größenordnungen und mit unterschiedlichen Schwerpunkten ab:

- Projektförderung
Wir fördern zeitlich begrenzte Vorhaben. - Anschubförderung
Wir fördern den Aufbau neuer, auf Dauer angelegter ambulanter Angebote, zum Beispiel von Beratungsstellen oder Inklusionsbetrieben. - Investitionsförderung
Wir fördern Kauf, Bau, Umbau und Ausstattung von Grundstücken und Immobilien sowie den Kauf und Umbau von Fahrzeugen. - Mikroförderung
Wir fördern lokale, zeitlich begrenzte kleine Vorhaben – auch ohne zu erbringende Eigenmittel. - Pauschalförderung
Wir fördern mit Pauschalbeträgen, zum Beispiel Ferienreisen und Bildungsmaßnahmen.
Antrag online stellen
Ihren Förderantrag können Sie direkt (und ausschließlich) online stellen. Auch einzureichende Unterlagen übermitteln Sie bitte in elektronischer Form.
Fördervertrag & Pflichten
Nach Bewilligung eines Zuschusses schließt die Aktion Mensch mit Ihnen als Projekt-Partner einen Fördervertrag. Darin sind die konkreten Rechte und Pflichten des Projekt-Partners geregelt.
Kein Rechtsanspruch auf Förderung
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. Der Rechtsweg gegen Bewilligungs- oder Ablehnungsentscheidungen ist ausgeschlossen.